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Immobilienlexikon · Buchstabe N

Notar beim Immobilienkauf – Ablauf, Kosten & was er wirklich tut

Ohne Notar kein gültiger Immobilienkauf. In Deutschland ist die notarielle Beurkundung beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie gesetzlich vorgeschrieben – ohne sie ist der Vertrag rechtlich nichtig.

Viele Käufer und Verkäufer wissen, dass ein Notar dabei sein muss – aber nicht, was er genau macht, was er kostet und wer ihn auswählt. Diese Seite erklärt Schritt für Schritt, was der Notar erledigt: vom ersten Entwurf bis zur Eigentumsumschreibung im Grundbuch.

Definition: Was macht ein Notar?

Definition
Der Notar ist ein unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes (§ 1 BNotO). Beim Immobilienkauf ist er zwingend vorgeschrieben: Ohne notarielle Beurkundung ist ein Grundstückskaufvertrag in Deutschland rechtlich nichtig (§ 311b BGB). Der Notar beurkundet den Kaufvertrag, veranlasst die Auflassungsvormerkung und koordiniert die Eigentumsumschreibung im Grundbuch.

Was der Notar beim Immobilienverkauf konkret erledigt

Der Notar ist keine Interessenvertretung – er ist neutral. Er schützt beide Seiten durch seine Amtspflicht:

Vor dem TerminGrundbuchauszug anfordern, Entwurf des Kaufvertrags erstellen, Belastungen klären, Genehmigungspflichten prüfen (z. B. Vorkaufsrecht der Gemeinde), Vorgespräch mit Käufer und Verkäufer.
Beim TerminVertrag vollständig vorlesen und erläutern, Identität beider Parteien prüfen, Beurkundung mit Siegel und Unterschrift, Einholung notwendiger Erklärungen.
Nach dem TerminAuflassungsvormerkung beantragen, Grunderwerbsteuer-Bescheid vorbereiten, Kaufpreisfälligkeit koordinieren, Eigentumsumschreibung im Grundbuch beantragen, Löschung alter Belastungen koordinieren.

Notarkosten: Was kommt auf Käufer und Verkäufer zu?

Die Notargebühren sind im GNotKG geregelt – sie sind bundesweit einheitlich und nicht verhandelbar:

NotargebührenCa. 1,0 % des Kaufpreises. Darin enthalten: Beurkundung, Auflassungsvormerkung, Eigentumsumschreibung, Betreuungsgebühren. Beim Kauf übernimmt in der Regel der Käufer die Notarkosten.
GrundbuchgebührenCa. 0,5 % des Kaufpreises. Für Auflassungsvormerkung, Eigentumsumschreibung und eventuelle Grundschuld-Eintragung. Ebenfalls vom Käufer zu tragen.
Verkäufer trägtKosten für Löschungsbewilligung und Löschung alter Grundschulden. Ca. 0,2 % des eingetragenen Betrags.
Beispiel Rostock: Kaufpreis 350.000 € · Notarkosten ca. 3.500 € · Grundbuchgebühren ca. 1.750 € · Grunderwerbsteuer MV 6 % = 21.000 €. Gesamte Nebenkosten: ca. 26.000 € (ohne Maklercourtage).

Notar in Rostock

In Rostock gibt es mehrere Notare im Stadtgebiet. Käufer und Verkäufer können den Notar frei wählen – in der Praxis schlägt meist der Käufer einen Notar vor, da er die Kosten trägt. Das zuständige Grundbuchamt ist das Amtsgericht Rostock, Zochstraße 13, 18057 Rostock.

Häufige Fragen

Was kostet ein Notar beim Immobilienkauf?

Die Notargebühren richten sich nach dem GNotKG und sind bundesweit einheitlich. Faustregel: ca. 1,0 % des Kaufpreises für Notargebühren und ca. 0,5 % für Grundbuchgebühren. Bei 350.000 € Kaufpreis: ca. 5.250 €. Diese Kosten trägt in der Regel der Käufer.

Wer wählt den Notar – Käufer oder Verkäufer?

Beide Parteien können frei wählen. Da der Käufer üblicherweise die Notarkosten trägt, hat er das faktische Vorschlagsrecht. In der Praxis einigen sich beide Seiten meist schnell.

Kann man einen Kaufvertrag ohne Notar abschließen?

Nein. Die notarielle Beurkundung ist beim Kauf und Verkauf von Immobilien gesetzlich zwingend vorgeschrieben (§ 311b BGB). Ein nicht beurkundeter Kaufvertrag ist rechtlich nichtig – unabhängig davon, was darin steht.

Wie lange dauert ein Notartermin?

Ein Standardkaufvertrag dauert etwa 60 bis 90 Minuten. Der Notar liest den Vertrag vollständig vor und erläutert alle wesentlichen Punkte. Der Entwurf liegt in der Regel 2 Wochen vor dem Termin vor.

Wie wählt man den richtigen Notar für einen Immobilienkauf in Rostock?

In Deutschland sind alle Notare staatlich bestellte und unabhängige Amtsträger mit gleicher Qualifikation – freie Notarwahl gilt bundesweit. Üblicherweise schlägt der Käufer den Notar vor, da er die Kosten trägt. In Rostock gibt es mehrere erfahrene Notariate mit Immobilienschwerpunkt. Büchel Immobilien unterstützt bei der Vermittlung.

Was prüft der Notar vor der Beurkundung?

Der Notar prüft die Identität der Parteien, die Eigentümerstellung des Verkäufers anhand des Grundbuchs sowie eventuell bestehende Belastungen. Er stellt sicher, dass alle Parteien den Vertrag verstehen, und klärt über rechtliche Konsequenzen auf. Eine inhaltliche Wertprüfung des Kaufpreises nimmt er jedoch nicht vor – das ist Aufgabe von Makler und Gutachter.

Notartermin steht an? Wir begleiten Sie.

Wir koordinieren den Notartermin, gehen den Vertragsentwurf mit Ihnen durch und stehen bei allen Fragen rund um den Ablauf zur Seite – persönlich und auf Wunsch vor Ort in Rostock.

Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Angaben ohne Gewähr. Stand: März 2026. – Büchel Immobilien Rostock.