Nießbrauchsrente – Modelle & Berechnung
Die Nießbrauchsrente kombiniert den Immobilienverkauf mit einem lebenslangen Nutzungsrecht. Der Verkäufer erhält eine Einmalzahlung oder Rente und darf die Immobilie weiter bewohnen oder vermieten.
Die Nießbrauchsrente ist eine Alternative zur Leibrente und zum klassischen Verkauf. Sie eignet sich besonders für Senioren, die ihr Immobilienvermögen als Altersvorsorge nutzen möchten.
Die Nießbrauchsrente ist ein Verrentungsmodell, bei dem der Eigentümer seine Immobilie verkauft, sich aber einen lebenslangen Nießbrauch vorbehält. Der Kaufpreis wird entsprechend um den Kapitalwert des Nießbrauchs gemindert.
Einmalzahlung
Der Käufer zahlt den (geminderten) Kaufpreis auf einmal. Der Verkäufer erhält sofort Liquidität und behält den Nießbrauch. Einfachste Variante.
Rentenzahlung
Statt Einmalzahlung erhält der Verkäufer monatliche Rentenzahlungen bis zum Lebensende. Ähnlich der Leibrente, aber mit umfassenderem Nutzungsrecht.
Berechnungsformel: Verkehrswert − Kapitalwert des Nießbrauchs = Kaufpreis. Der Kapitalwert ergibt sich aus Jahreswert × Vervielfältiger (§ 14 BewG, abhängig vom Alter des Berechtigten).
Für den Verkäufer: Kein steuerpflichtiger Gewinn bei Eigennutzung oder nach Ablauf der Spekulationsfrist. Mieteinnahmen aus dem Nießbrauch sind einkommensteuerpflichtig. Für den Käufer: Der Kaufpreis kann bei Vermietung über die AfA abgeschrieben werden.
Markt in MV
Nießbrauchsrenten sind in MV noch weniger verbreitet als im Süden. Anbieter wie Deutsche Leibrenten AG sind aber auch in Rostock aktiv.
Notar-Pflicht
Die Bestellung erfordert notarielle Beurkundung und Grundbucheintragung – Kosten ca. 1.500–3.000 €.
Zielgruppe
Eigentümer ab 65+ mit schuldenfreier Immobilie und Wunsch nach Liquidität bei gleichzeitigem Wohnbleib. Kinder oft als Käufer.
Was ist eine Nießbrauchsrente?
Wie unterscheidet sich die Nießbrauchsrente von der Leibrente?
Wie wird der Kaufpreis berechnet?
Für wen eignet sich die Nießbrauchsrente?
Ist die Nießbrauchsrente steuerpflichtig?
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