Mietkaution – Höhe, Anlage und Rückzahlung
Die Mietkaution ist eine Sicherheitsleistung des Mieters an den Vermieter. Sie darf maximal 3 Nettokaltmieten betragen und muss getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt werden.
Von der Zahlung über die Anlage bis zur Rückforderung – alle Rechte und Pflichten im Überblick.
Die Mietkaution (§ 551 BGB) ist eine Sicherheitsleistung, die der Mieter dem Vermieter bei Mietbeginn übergibt. Sie sichert den Vermieter gegen Mietrückstände, Schäden an der Mietsache und ausstehende Betriebskostennachzahlungen ab. Die Höhe ist auf maximal 3 Nettokaltmieten begrenzt. Der Mieter darf die Kaution in 3 gleichen Monatsraten zahlen.
Pflichten des Vermieters
Der Vermieter muss die Kaution getrennt von seinem Vermögen auf einem insolvenzgeschützten Konto anlegen (z.B. Sparkonto, Kautionskonto). Die Zinsen gehören dem Mieter und erhöhen die Kaution. Alternativen zur Barkaution: Mietbürgschaft, Kautionsversicherung oder Sparbuch mit Verpfändung. Der Vermieter darf die Kaution während des Mietverhältnisses nicht für laufende Forderungen verwenden.
Fristen und Abzugsrechte
Nach Mietende hat der Vermieter eine angemessene Prüfungsfrist (typischerweise 3-6 Monate). Er darf Abzüge vornehmen für: ausstehende Miete, Betriebskostennachzahlungen, Schäden über normale Abnutzung hinaus. Für die letzte Betriebskostenabrechnung darf ein angemessener Teilbetrag zurückbehalten werden. Der Rest muss zeitnah ausgezahlt werden. Bei unberechtigtem Einbehalt kann der Mieter klagen.
Was Mieter und Vermieter wissen sollten
Eigentümerwechsel: Der neue Eigentümer übernimmt die Rückzahlungspflicht – auch wenn er die Kaution nicht erhalten hat. Ratenzahlung: Die erste Rate ist bei Mietbeginn fällig, die weiteren mit den folgenden 2 Monatsmieten. Keine Verrechnung: Der Mieter darf die letzten Monatsmieten nicht einfach mit der Kaution verrechnen. Dokumentation: Übergabeprotokoll bei Ein- und Auszug erstellen.
Praxis in der Region
3 Nettokaltmieten
Bei Rostocker Durchschnittsmieten von 8-10 EUR/m² liegt die Kaution für eine 60-m²-Wohnung bei 1.440-1.800 EUR.
Kautionskonten
Rostocker Banken (Ospa, Volksbank) bieten spezielle Mietkautionskonten mit Insolvenzschutz an.
Streitfälle
Bei Streit um die Kaution hilft der Mieterverein Rostock oder ein Fachanwalt für Mietrecht.
Wie hoch darf die Mietkaution sein?
Kann ich die Kaution in Raten zahlen?
Wann bekomme ich die Kaution zurück?
Muss der Vermieter die Kaution verzinsen?
Darf ich die letzten Mieten mit der Kaution verrechnen?
Was passiert bei Eigentümerwechsel?
Vermietung in Rostock?
Professionelles Kautionsmanagement und Mieterbetreuung.