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Immobilienlexikon

Mietkaution – Höhe, Anlage und Rückzahlung

Die Mietkaution ist eine Sicherheitsleistung des Mieters an den Vermieter. Sie darf maximal 3 Nettokaltmieten betragen und muss getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt werden.

Von der Zahlung über die Anlage bis zur Rückforderung – alle Rechte und Pflichten im Überblick.

3 MietenMaximum
3 RatenRatenzahlung
GetrenntAnlagepflicht
§ 551 BGBRechtsgrundlage
Definition

Die Mietkaution (§ 551 BGB) ist eine Sicherheitsleistung, die der Mieter dem Vermieter bei Mietbeginn übergibt. Sie sichert den Vermieter gegen Mietrückstände, Schäden an der Mietsache und ausstehende Betriebskostennachzahlungen ab. Die Höhe ist auf maximal 3 Nettokaltmieten begrenzt. Der Mieter darf die Kaution in 3 gleichen Monatsraten zahlen.

Anlage und Verzinsung

Pflichten des Vermieters

Der Vermieter muss die Kaution getrennt von seinem Vermögen auf einem insolvenzgeschützten Konto anlegen (z.B. Sparkonto, Kautionskonto). Die Zinsen gehören dem Mieter und erhöhen die Kaution. Alternativen zur Barkaution: Mietbürgschaft, Kautionsversicherung oder Sparbuch mit Verpfändung. Der Vermieter darf die Kaution während des Mietverhältnisses nicht für laufende Forderungen verwenden.

Rückzahlung nach Auszug

Fristen und Abzugsrechte

Nach Mietende hat der Vermieter eine angemessene Prüfungsfrist (typischerweise 3-6 Monate). Er darf Abzüge vornehmen für: ausstehende Miete, Betriebskostennachzahlungen, Schäden über normale Abnutzung hinaus. Für die letzte Betriebskostenabrechnung darf ein angemessener Teilbetrag zurückbehalten werden. Der Rest muss zeitnah ausgezahlt werden. Bei unberechtigtem Einbehalt kann der Mieter klagen.

Sonderfälle und Tipps

Was Mieter und Vermieter wissen sollten

Eigentümerwechsel: Der neue Eigentümer übernimmt die Rückzahlungspflicht – auch wenn er die Kaution nicht erhalten hat. Ratenzahlung: Die erste Rate ist bei Mietbeginn fällig, die weiteren mit den folgenden 2 Monatsmieten. Keine Verrechnung: Der Mieter darf die letzten Monatsmieten nicht einfach mit der Kaution verrechnen. Dokumentation: Übergabeprotokoll bei Ein- und Auszug erstellen.

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Mietkaution in Rostock & MV

Praxis in der Region

3 Nettokaltmieten

Bei Rostocker Durchschnittsmieten von 8-10 EUR/m² liegt die Kaution für eine 60-m²-Wohnung bei 1.440-1.800 EUR.

Kautionskonten

Rostocker Banken (Ospa, Volksbank) bieten spezielle Mietkautionskonten mit Insolvenzschutz an.

Streitfälle

Bei Streit um die Kaution hilft der Mieterverein Rostock oder ein Fachanwalt für Mietrecht.

Häufige Fragen
FAQ – Mietkaution
Wie hoch darf die Mietkaution sein?
Maximal 3 Nettokaltmieten. Betriebskosten zählen nicht zur Berechnungsgrundlage.
Kann ich die Kaution in Raten zahlen?
Ja, in 3 gleichen Monatsraten. Die erste Rate ist bei Mietbeginn fällig.
Wann bekomme ich die Kaution zurück?
Nach Mietende und einer angemessenen Prüfungsfrist von 3-6 Monaten, abzüglich berechtigter Forderungen.
Muss der Vermieter die Kaution verzinsen?
Ja, die Kaution muss verzinslich angelegt werden. Die Zinsen gehören dem Mieter.
Darf ich die letzten Mieten mit der Kaution verrechnen?
Nein, das ist unzulässig. Die Kaution dient als Sicherheit und darf nicht einseitig verrechnet werden.
Was passiert bei Eigentümerwechsel?
Der neue Eigentümer haftet für die Rückzahlung der Kaution, auch wenn er sie nicht erhalten hat.

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HinweisDieser Lexikonbeitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.
Quellen: § 551 BGB, Mietrechtsreform. Stand: April 2026.
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