StartseiteLexikon › Kündigungsfrist
Immobilienlexikon

Kündigungsfrist – Fristen bei Miet­vertragskündigung

Die Kündigungsfrist regelt, wann ein Mietvertrag nach Ausspruch der Kündigung endet. Für Mieter gilt eine feste Frist von 3 Monaten, für Vermieter verlängert sie sich je nach Mietdauer.

Korrekte Fristen und Formvorschriften sind entscheidend – eine fehlerhafte Kündigung ist unwirksam.

3 MonateMieter-Frist
Bis 9 Mon.Vermieter-Frist
§ 573c BGBRechtsgrundlage
SchriftformPflicht
Definition

Die Kündigungsfrist (§ 573c BGB) ist der Zeitraum zwischen Zugang der Kündigung und dem Ende des Mietverhältnisses. Mieter können unbefristete Mietverträge immer mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende kündigen. Für Vermieter verlängert sich die Frist nach 5 Jahren auf 6 Monate und nach 8 Jahren auf 9 Monate.

Gesetzliche Kündigungsfristen

Fristen für Mieter und Vermieter im Überblick

Mieter: 3 Monate zum Monatsende – unabhängig von der Mietdauer. Die Kündigung muss spätestens am 3. Werktag eines Monats beim Vermieter eingehen, um zum übernächsten Monat wirksam zu werden. Vermieter: Bei Mietdauer bis 5 Jahre: 3 Monate. 5-8 Jahre: 6 Monate. Über 8 Jahre: 9 Monate. Der Vermieter braucht zudem einen gesetzlich anerkannten Kündigungsgrund (z.B. Eigenbedarf, Pflichtverletzung, wirtschaftliche Verwertung).

Formvorschriften und häufige Fehler

Was eine Kündigung wirksam macht

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen (§ 568 BGB) – E-Mail, Fax oder WhatsApp reichen nicht. Sie muss von allen Mietern bzw. Vermietern unterschrieben und an alle Vertragsparteien gerichtet sein. Häufige Fehler: Frist falsch berechnet, nicht alle Mieter/Vermieter unterschrieben, kein Kündigungsgrund angegeben (beim Vermieter Pflicht), Zugang nicht nachweisbar. Tipp: Einschreiben mit Rückschein oder persönliche Übergabe mit Zeugen.

Sonderkündigungsrechte

Wann kürzere Fristen gelten

Fristlose Kündigung: Bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen (z.B. Mietrückstand über 2 Monate, gesundheitsgefährdende Mängel). Sonderkündigungsrecht bei Modernisierung: Mieter können nach Ankündigung einer Modernisierung zum Ende des übernächsten Monats kündigen. Tod des Mieters: Erben können mit gesetzlicher Frist kündigen. Eigentümerwechsel: Kauf bricht nicht Miete – der neue Eigentümer tritt in den bestehenden Mietvertrag ein.

Mietvertrag kündigen?

Wir beraten zu Fristen und Ablauf bei Eigentümerwechsel.

Jetzt beraten lassen

Was ist Ihre Immobilie wert?

Kostenlose Marktwerteinschätzung in 48 h.

Wert ermitteln
Regionaler Bezug
Kündigungsfristen in Rostock & MV

Mietrecht in der Praxis

Kein Kündigungsverzicht

In Rostock sind Mietverträge mit Kündigungsverzicht bis 4 Jahre üblich – danach gelten die gesetzlichen Fristen.

Eigenbedarf in Rostock

Eigenbedarfskündigungen sind häufig – die verlängerten Fristen für Vermieter müssen genau eingehalten werden.

Beratung vor Ort

Die Mietervereine in Rostock beraten zu Kündigungsfristen und prüfen Kündigungsschreiben auf Wirksamkeit.

Häufige Fragen
FAQ – Kündigungsfrist
Wie lang ist die Kündigungsfrist für Mieter?
3 Monate zum Monatsende – unabhängig von der Mietdauer. Die Kündigung muss bis zum 3. Werktag eines Monats eingehen.
Wie lang ist die Kündigungsfrist für Vermieter?
3 Monate bei Mietdauer bis 5 Jahre, 6 Monate bei 5-8 Jahren, 9 Monate bei über 8 Jahren. Der Vermieter braucht einen Kündigungsgrund.
Muss die Kündigung schriftlich sein?
Ja, zwingend. Nur ein unterschriebener Brief ist wirksam – E-Mail, Fax oder SMS reichen nicht aus.
Was ist ein Sonderkündigungsrecht?
Ein Recht zur Kündigung außerhalb der regulären Fristen, z.B. bei schwerwiegenden Mängeln, Modernisierung oder Tod des Mieters.
Kann ein befristeter Mietvertrag vorzeitig gekündigt werden?
Grundsätzlich nicht. Befristete Verträge enden automatisch – es sei denn, ein Sonderkündigungsrecht greift.
Gilt die Kündigungsfrist ab Absendung oder ab Zugang?
Ab Zugang beim Empfänger. Daher Einschreiben oder Übergabe mit Zeugen empfohlen.

Fragen zur Kündigung?

Persönliche Beratung zu Mietrecht und Eigentümerwechsel in Rostock.

Kontakt aufnehmen →
HinweisDieser Lexikonbeitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Kündigungsfragen wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Mietrecht.
Quellen: § 573c BGB, § 568 BGB, § 543 BGB. Stand: April 2026.
🏠

QUIZ-ZEIT

Na, trauen Sie sich? 😏

12 Fragen rund um Immobilien – und wir verraten so viel: Das meiste davon wissen nicht mal wir 😉🤣

Jetzt Quiz starten →

Dauert ca. 3 Minuten · Keine Anmeldung nötig