Kündigungsfrist – Fristen bei Mietvertragskündigung
Die Kündigungsfrist regelt, wann ein Mietvertrag nach Ausspruch der Kündigung endet. Für Mieter gilt eine feste Frist von 3 Monaten, für Vermieter verlängert sie sich je nach Mietdauer.
Korrekte Fristen und Formvorschriften sind entscheidend – eine fehlerhafte Kündigung ist unwirksam.
Die Kündigungsfrist (§ 573c BGB) ist der Zeitraum zwischen Zugang der Kündigung und dem Ende des Mietverhältnisses. Mieter können unbefristete Mietverträge immer mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende kündigen. Für Vermieter verlängert sich die Frist nach 5 Jahren auf 6 Monate und nach 8 Jahren auf 9 Monate.
Fristen für Mieter und Vermieter im Überblick
Mieter: 3 Monate zum Monatsende – unabhängig von der Mietdauer. Die Kündigung muss spätestens am 3. Werktag eines Monats beim Vermieter eingehen, um zum übernächsten Monat wirksam zu werden. Vermieter: Bei Mietdauer bis 5 Jahre: 3 Monate. 5-8 Jahre: 6 Monate. Über 8 Jahre: 9 Monate. Der Vermieter braucht zudem einen gesetzlich anerkannten Kündigungsgrund (z.B. Eigenbedarf, Pflichtverletzung, wirtschaftliche Verwertung).
Was eine Kündigung wirksam macht
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen (§ 568 BGB) – E-Mail, Fax oder WhatsApp reichen nicht. Sie muss von allen Mietern bzw. Vermietern unterschrieben und an alle Vertragsparteien gerichtet sein. Häufige Fehler: Frist falsch berechnet, nicht alle Mieter/Vermieter unterschrieben, kein Kündigungsgrund angegeben (beim Vermieter Pflicht), Zugang nicht nachweisbar. Tipp: Einschreiben mit Rückschein oder persönliche Übergabe mit Zeugen.
Wann kürzere Fristen gelten
Fristlose Kündigung: Bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen (z.B. Mietrückstand über 2 Monate, gesundheitsgefährdende Mängel). Sonderkündigungsrecht bei Modernisierung: Mieter können nach Ankündigung einer Modernisierung zum Ende des übernächsten Monats kündigen. Tod des Mieters: Erben können mit gesetzlicher Frist kündigen. Eigentümerwechsel: Kauf bricht nicht Miete – der neue Eigentümer tritt in den bestehenden Mietvertrag ein.
Mietrecht in der Praxis
Kein Kündigungsverzicht
In Rostock sind Mietverträge mit Kündigungsverzicht bis 4 Jahre üblich – danach gelten die gesetzlichen Fristen.
Eigenbedarf in Rostock
Eigenbedarfskündigungen sind häufig – die verlängerten Fristen für Vermieter müssen genau eingehalten werden.
Beratung vor Ort
Die Mietervereine in Rostock beraten zu Kündigungsfristen und prüfen Kündigungsschreiben auf Wirksamkeit.
Wie lang ist die Kündigungsfrist für Mieter?
Wie lang ist die Kündigungsfrist für Vermieter?
Muss die Kündigung schriftlich sein?
Was ist ein Sonderkündigungsrecht?
Kann ein befristeter Mietvertrag vorzeitig gekündigt werden?
Gilt die Kündigungsfrist ab Absendung oder ab Zugang?
Fragen zur Kündigung?
Persönliche Beratung zu Mietrecht und Eigentümerwechsel in Rostock.