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Immobilienlexikon · Buchstabe S · Mietrecht

Selbstauskunft Mieter – Fragen, Grenzen & Datenschutz

Die Mieterselbstauskunft ist ein Standardformular bei der Wohnungsbewerbung. Vermieter dürfen aber nicht alles fragen – der Datenschutz setzt klare Grenzen.

Zwischen berechtigtem Informationsinteresse des Vermieters und Persönlichkeitsrecht des Mieters gibt es eine klare Grenze. Wer die Regeln kennt, vermeidet Abmahnungen.

DSGVODatenschutz gilt
ErlaubtEinkommen, Beruf
VerbotenReligion, Partei
AGGDiskrim.-Schutz
Definition · Mietrecht

Die Mieterselbstauskunft ist ein Fragebogen, den Vermieter von Mietinteressenten vor Vertragsabschluss verlangen. Die Zulässigkeit der Fragen richtet sich nach dem berechtigten Interesse des Vermieters und der DSGVO. Die Interessentenqualifizierung ist ein verwandter Prozess.

Erlaubt
Welche Fragen darf der Vermieter stellen?
Das berechtigte Interesse an der Zahlungsfähigkeit rechtfertigt bestimmte Fragen.

Personalien

Name, Geburtsdatum, aktuelle Anschrift – Pflichtangaben zur Identifikation.

Einkommen & Beruf

Nettoeinkommen, Arbeitgeber, Beschäftigungsverhältnis – der Vermieter darf prüfen, ob die Miete tragbar ist.

Mietverhältnis

Anzahl der einziehenden Personen, Haustiere, Mietschulden – ja, diese Frage ist zulässig.

Praxis-Tipp:Fragen zum Einkommen sind erst bei ernsthaftem Interesse zulässig – nicht bei der ersten Massenbesichtigung.
Verboten
Welche Fragen sind unzulässig?
Das AGG und die DSGVO setzen klare Grenzen.

Religion & Ethnie

Fragen nach Religionszugehörigkeit, Herkunft oder Ethnie sind nach AGG verboten.

Familienplanung

Schwangerschaft, Kinderwunsch, sexuelle Orientierung – alles unzulässig und diskriminierend.

Partei & Vorstrafen

Politische Zugehörigkeit und Vorstrafen dürfen nicht abgefragt werden.

Wichtig:Bei unzulässigen Fragen hat der Mieter ein Recht zur Lüge – ohne Konsequenzen für das Mietverhältnis.

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Datenschutz
DSGVO-konforme Selbstauskunft
Vermieter müssen die DSGVO bei der Datenerhebung beachten.

Zweckbindung

Daten dürfen nur für die Mieterauswahl erhoben werden. Nach Abschluss müssen Daten abgelehnter Bewerber gelöscht werden.

Einwilligung

Die Selbstauskunft sollte eine DSGVO-konforme Einwilligungserklärung enthalten – mit Hinweis auf Zweck, Speicherdauer und Widerrufsrecht.

Aufbewahrung

Unterlagen abgelehnter Bewerber: Löschung nach 6 Monaten. Daten des Mieters: für die Vertragsdauer.

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Regional
Mieterselbstauskunft in Rostock
In Rostocks angespanntem Mietmarkt sind Selbstauskünfte Standard – aber nicht jede Frage ist zulässig.

Hohe Nachfrage

Bei beliebten Wohnungen in der KTV oder Warnemünde bewerben sich oft 50+ Interessenten. Eine strukturierte Selbstauskunft spart Zeit.

Unser Ansatz

Büchel Immobilien verwendet DSGVO-konforme Formulare und prüft Bonität diskret über Gehaltsnachweise und SCHUFA.

Häufige Fragen
FAQ – Selbstauskunft Mieter
Muss ich als Mieter eine Selbstauskunft ausfüllen?
Nein, keine Pflicht. Ohne Selbstauskunft sinken aber die Chancen auf die Wohnung erheblich.
Darf der Vermieter nach meinem Einkommen fragen?
Ja, im engeren Bewerberkreis ist die Frage nach dem Nettoeinkommen zulässig.
Was wenn ich bei unzulässigen Fragen lüge?
Nichts. Bei unzulässigen Fragen gilt das Recht zur Lüge. Bei zulässigen Fragen kann Anfechtung drohen.
Wie lange darf der Vermieter meine Daten speichern?
Abgelehnte Bewerber: Löschung nach 6 Monaten. Mieter: für die Vertragsdauer.

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HinweisDieser Lexikoneintrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2025/2026 – Büchel Immobilien Rostock.
Quellen: DSGVO Art. 6, AGG, BGB Mietrecht. Letzte Aktualisierung: April 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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