Bürgschaft (Mietbürgschaft)
Eine Bürgschaft (§ 765 BGB) ist ein Vertrag, durch den sich ein Dritter (Bürge) verpflichtet, für die Verbindlichkeiten des Mieters gegenüber dem Vermieter einzustehen. Bei der Mietbürgschaft haftet der Bürge für Mietrückstände, Schäden oder sonstige Forderungen aus dem Mietverhältnis. Die Bürgschaftserklärung bedarf der Schriftform.
Privatbürgschaft
Häufigste Form: Eltern bürgen für Kinder (Studenten, Azubis). Auch Partner, Verwandte oder Arbeitgeber kommen als Bürgen infrage. Voraussetzung: ausreichende Bonität des Bürgen.
Bankbürgschaft
Die Hausbank des Mieters stellt eine Bürgschaftsurkunde aus. Vorteil: Hohe Sicherheit für den Vermieter. Nachteil: Kosten für den Mieter (1–5 % p.a. des Bürgschaftsbetrags).
Kautionsversicherung
Ein Versicherer übernimmt die Bürgschaft gegen eine Jahresprämie (ca. 3–5 % der Kautionssumme). Der Mieter muss kein Kapital binden – zahlt aber laufende Prämien.
Selbstschuldnerische Bürgschaft
Der Bürge verzichtet auf die „Einrede der Vorausklage“ – der Vermieter kann direkt den Bürgen in Anspruch nehmen, ohne zuerst den Mieter zu verklagen.
Kumulierungsverbot (§ 551 Abs. 4 BGB): Kaution + Bürgschaft dürfen zusammen nicht mehr als drei Nettokaltmieten betragen. Hat der Mieter bereits die volle Kaution gezahlt, darf keine zusätzliche Bürgschaft verlangt werden. Ausnahme: Eine freiwillig angebotene Bürgschaft (z. B. von Eltern) darf die Drei-Monats-Grenze überschreiten – ist dann aber auf die Höhe der Mietkaution begrenzt. Schriftform: Die Bürgschaftserklärung muss zwingend schriftlich erfolgen (§ 766 BGB).
Für Mieter
Die Bürgschaft erhöht Ihre Chancen auf die Wohnung erheblich – besonders als Student, Azubi oder bei befristetem Arbeitsvertrag. Klären Sie mit dem Bürgen vorab die Haftungsgrenzen.
Für Vermieter
Eine Bürgschaft bietet zusätzliche Sicherheit, insbesondere bei Mietern mit geringem Einkommen. Prüfen Sie die Bonität des Bürgen genauso sorgfältig wie die des Mieters.
Wie hoch darf eine Mietbürgschaft sein?
Muss die Bürgschaft schriftlich sein?
Was ist eine selbstschuldnerische Bürgschaft?
Können Eltern als Bürgen einspringen?
Was passiert, wenn der Bürge zahlen muss?
Kann eine Bürgschaft widerrufen werden?
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