Immobilienlexikon · Buchstabe Z · BGB §97

Zubehör bei Immobilien – was gehört dazu nach §97 BGB?

Einbauküche, Markise, Gartenhaus – was beim Immobilienverkauf mitverkauft wird und was nicht, regelt der Zubehörbegriff des BGB. Die Abgrenzung hat handfeste Folgen für den Kaufvertrag und die Grunderwerbsteuer.

Nach §97 BGB ist Zubehör eine bewegliche Sache, die dem wirtschaftlichen Zweck der Hauptsache dient und in einem entsprechenden räumlichen Verhältnis zu ihr steht. Beim Immobilienverkauf bestimmt die Zubehöreigenschaft, ob ein Gegenstand automatisch mitverkauft wird oder separat vereinbart werden muss. Das wirkt sich auf den Kaufvertrag, die Grunderwerbsteuer und den Besitzübergang aus. Auch für die Sachmängelhaftung ist die Zuordnung relevant.

§97 BGBRechtsgrundlage
Beweglichaber dauerhaft dienend
GrESt-TrickZubehör kann mindern
Im Vertragklären spart Streit
Definition · BGB §97

Zubehör sind nach §97 BGB bewegliche Sachen, die – ohne Bestandteil der Hauptsache zu sein – dem wirtschaftlichen Zweck der Hauptsache zu dienen bestimmt sind und zu ihr in einem entsprechenden räumlichen Verhältnis stehen. Bei Immobilien bedeutet das: Gegenstände, die nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind (keine wesentlichen Bestandteile nach §94 BGB), aber dauerhaft der Nutzung des Grundstücks dienen. Zubehör teilt grundsätzlich das rechtliche Schicksal der Hauptsache – wird also beim Verkauf automatisch mitveräußert, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Typische Beispiele
Was zählt als Zubehör – und was nicht?
Die Einordnung hängt vom Einzelfall ab, aber die Rechtsprechung hat klare Leitlinien entwickelt. Entscheidend ist die dauerhafte wirtschaftliche Zweckbestimmung.

Typisch Zubehör

Einbauküche (wenn nicht fest verbaut) · Markise · Gartenhaus (nicht fundamentiert) · Briefkasten · Müllboxen · Heizöl im Tank · Saunakabine · Wäschetrockner im Trockenraum · Außenrollläden · Alarmanlagen-Komponenten

Wesentliche Bestandteile (§94 BGB)

Heizungsanlage · Sanitärinstallation · Fenster · Türen · Estrich · fest eingemauerte Kamine · Fliesen · Aufzüge · Dachziegel – diese sind nicht Zubehör, sondern gehören kraft Gesetzes zum Grundstück.

Weder noch (beweglich, privat)

Möbel · Waschmaschine · Kühlschrank (freistehend) · Vorhänge · Lampen (nicht fest verdrahtet) · persönliche Gegenstände – diese gehen nicht automatisch mit über und müssen separat vereinbart werden.

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Abgrenzung im Detail
Wesentlicher Bestandteil, Zubehör oder Inventar?
Die Dreistufigkeit ist entscheidend für die Rechtslage beim Immobilienverkauf – und für die steuerliche Behandlung.

Wesentliche Bestandteile (§94 BGB)

Fest mit dem Gebäude verbunden, können nicht ohne Zerstörung oder Veränderung des Wesens getrennt werden. Gehören kraft Gesetzes zum Grundstück. Der Eigentümer des Grundstücks ist automatisch Eigentümer dieser Teile. Immer im Kaufpreis enthalten, nicht separat vereinbar.

Zubehör (§97 BGB)

Beweglich, aber dem wirtschaftlichen Zweck des Grundstücks dienend. Geht bei Verkauf grundsätzlich mit über (§311c BGB), kann aber vertraglich ausgeschlossen werden. Steuerlich relevant: Zubehör kann separat bepreist werden, was die Grunderwerbsteuer senkt.

Praxishinweis Einbauküche: Die Einbauküche ist der häufigste Streitpunkt. Eine freistehende Küchenzeile ist kein Zubehör. Eine maßgefertigte, an Wasser und Strom angeschlossene Einbauküche kann je nach Einzelfall Zubehör oder sogar wesentlicher Bestandteil sein. Im Kaufvertrag sollte die Küche immer explizit geregelt werden – mit eigenem Preisansatz.
Steuerliche Bedeutung
Zubehör und Grunderwerbsteuer
Die separate Ausweisung von Zubehör im Kaufvertrag kann die Grunderwerbsteuer senken – ein legaler und vom Finanzamt anerkannter Gestaltungsspielraum.

Die Grunderwerbsteuer fällt nur auf den Grundstückskaufpreis an – nicht auf mitverkauftes Zubehör, sofern dieses im Kaufvertrag separat ausgewiesen und realistisch bewertet ist. Bei einem Kaufpreis von 300.000 € und 15.000 € Zubehörwert (Einbauküche, Markise, Gartenhaus) spart der Käufer in MV 900 € Grunderwerbsteuer (6 % × 15.000 €).

Das Finanzamt akzeptiert angemessene Zubehörwerte. Überhöhte Ansätze (z. B. 50.000 € für eine gebrauchte Küche) werden beanstandet. Als Richtwert: maximal 15–20 % des Kaufpreises, realistischer Zeitwert. Der Notar beurkundet die Aufteilung und weist in der Regel auf eine plausible Bewertung hin.

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Regionaler Bezug
Zubehör-Thematik in Rostock und MV
Bei 6 % Grunderwerbsteuer in MV lohnt sich die korrekte Zubehörausweisung besonders – jeder Euro zählt.

Beispiel Rostock

Kaufpreis ETW 250.000 €, Zubehör (Küche, Markise, Außenjalousien): 12.000 €. GrESt-Ersparnis: 720 €. Nicht viel, aber bei den ohnehin hohen Nebenkosten in MV ein willkommener Vorteil.

Typische Zubehörliste

In Rostocker Kaufverträgen häufig als Zubehör ausgewiesen: Einbauküche, Markisen, Gartenhaus, Carport (nicht fundamentiert), Sauna, Kaminofen (freistehend), Außenbeleuchtung, Briefkastenanlage.

Häufige Fragen
FAQ – Zubehör bei Immobilien
Wird Zubehör beim Immobilienverkauf automatisch mitverkauft?
Grundsätzlich ja. Nach §311c BGB erstreckt sich die Veräußerungspflicht auch auf das Zubehör. Der Verkäufer kann aber im Kaufvertrag einzelne Gegenstände ausdrücklich ausschließen. Umgekehrt sollten Käufer prüfen, ob gewünschtes Zubehör tatsächlich im Vertrag enthalten ist.
Kann man mit Zubehör Grunderwerbsteuer sparen?
Ja, das ist ein anerkannter Gestaltungsspielraum. Zubehör, das im Kaufvertrag separat ausgewiesen und realistisch bewertet ist, unterliegt nicht der Grunderwerbsteuer. Bei 6 % GrESt in MV und 15.000 € Zubehörwert spart der Käufer 900 Euro. Überhöhte Ansätze werden allerdings beanstandet.
Ist eine Einbauküche Zubehör oder wesentlicher Bestandteil?
Das hängt vom Einzelfall ab. Eine maßgefertigte, fest eingebaute Küche kann als wesentlicher Bestandteil gelten. Eine standardmäßige Einbauküche, die ohne Substanzverlust demontiert werden kann, ist eher Zubehör. Im Zweifel sollte die Küche im Kaufvertrag mit eigenem Wertansatz aufgeführt werden.
Was passiert, wenn der Verkäufer Zubehör vor der Übergabe entfernt?
Wenn das Zubehör im Kaufvertrag enthalten ist, darf der Verkäufer es nicht entfernen. Tut er es trotzdem, liegt eine Pflichtverletzung vor – der Käufer kann Schadensersatz oder Minderung des Kaufpreises verlangen. Das Übergabeprotokoll dokumentiert den Zustand bei Übergabe.
Wie wird der Wert von Zubehör im Kaufvertrag bestimmt?
Der Zeitwert wird angesetzt – nicht der Neupreis. Bei einer 5 Jahre alten Einbauküche, die neu 15.000 € gekostet hat, ist ein Zeitwert von 5.000–8.000 € realistisch. Der Notar achtet auf Plausibilität. Als Faustregel akzeptiert das Finanzamt Zubehörwerte bis ca. 15 % des Kaufpreises ohne vertiefte Prüfung.

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Hinweis zur Aktualität Dieser Lexikon-Beitrag wurde im April 2026 erstellt und basiert auf dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in der aktuellen Fassung. Er dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die konkrete Gestaltung Ihres Kaufvertrags empfehlen wir die Beratung durch einen Notar.
Quellen & weiterführende Informationen: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), §§94–97, §311c · Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG), §2 · BFH-Rechtsprechung zur Abgrenzung Zubehör/Bestandteil · Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)
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