Kaufpreisfälligkeit – wann der Kaufpreis gezahlt wird
Die Kaufpreisfälligkeit ist der Zeitpunkt, zu dem der Käufer den Kaufpreis bezahlen muss. Sie tritt erst ein, wenn der Notar bestimmte Voraussetzungen bestätigt hat.
Zwischen Beurkundung und Zahlung vergehen in der Regel 4–8 Wochen. Der Notar steuert den Ablauf mit einer Fälligkeitsmitteilung.
Die Kaufpreisfälligkeit bezeichnet den vertraglich festgelegten Zeitpunkt, zu dem der Käufer den Kaufpreis an den Verkäufer zahlen muss. Sie wird im notariellen Kaufvertrag an bestimmte Bedingungen geknüpft – insbesondere die Eintragung der Auflassungsvormerkung und das Vorliegen behördlicher Genehmigungen.
Was der Notar prüft, bevor er die Zahlung freigibt
Typische Fälligkeitsvoraussetzungen: 1. Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch. 2. Vorliegen einer Verzichtserklärung zum Vorkaufsrecht der Gemeinde. 3. Löschungsbewilligung für bestehende Belastungen. 4. Ggf. Genehmigung nach § 144 BauGB (Sanierungsgebiet). Erst wenn alle Bedingungen erfüllt sind, sendet der Notar die Fälligkeitsmitteilung an den Käufer.
Von der Zahlung bis zum Eigentumsübergang
Nach Erhalt der Fälligkeitsmitteilung hat der Käufer in der Regel 14 Tage zur Zahlung. Die Bank überweist den Betrag (bei Finanzierung nach Grundschuldbestellung). Nach Zahlungseingang beim Verkäufer bestätigt dieser den Erhalt, der Notar beantragt die Eigentumsumschreibung. Der Besitzübergang (Schlüsselübergabe, Nutzung, Lastentragung) erfolgt meist zum vereinbarten Stichtag nach Kaufpreiszahlung.
Was passiert bei verspäteter Zahlung?
Zahlt der Käufer nicht fristgerecht, gerät er in Verzug. Der Kaufvertrag sieht meist Verzugszinsen vor (typisch 5 % über Basiszins). Bei erheblichem Verzug kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. Häufige Ursache für Verzögerungen: Die finanzierende Bank benötigt länger für die Grundschuldbestellung. Tipp: Die Finanzierung frühzeitig klären und die Bank über den voraussichtlichen Fälligkeitstermin informieren.
Ablauf und Besonderheiten in der Region
Typisch 4–6 Wochen
In Rostock dauert es nach Beurkundung meist 4–6 Wochen bis zur Fälligkeitsmitteilung des Notars.
Sanierungsgebiet prüfen
In Rostocker Sanierungsgebieten (z.B. Stadtmitte) ist eine Genehmigung nach § 144 BauGB nötig – das verlängert den Prozess.
Regionale Banken
Ospa und Volksbank Rostock sind mit dem Ablauf vertraut und stimmen Grundschuldbestellung frühzeitig ab.
Wann wird der Kaufpreis fällig?
Was ist die Fälligkeitsmitteilung?
Was passiert bei verspäteter Zahlung?
Kann die Fälligkeit verzögert werden?
Wohin überweise ich den Kaufpreis?
Was sind typische Fälligkeitsvoraussetzungen?
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Wir steuern den Prozess vom Exposé bis zur Kaufpreiszahlung.