Pflichtangaben im Exposé – gesetzliche Angaben nach GEG, MaBV & BGB
Wer eine Immobilie inseriert, muss gesetzliche Pflichtangaben machen. Das GEG, die MaBV und das BGB schreiben vor, welche Informationen bereits im Inserat enthalten sein müssen.
Fehlende Angaben können zu Bußgeldern bis 15.000 € führen. Wir erklären die wichtigsten Pflichten für Verkäufer, Vermieter und Makler in Rostock – von Energieausweis-Daten bis zur Provisionsangabe.
Pflichtangaben im Immobilienexposé sind gesetzlich vorgeschriebene Informationen in kommerziellen Immobilienanzeigen. Wichtigste Quellen: § 87 GEG (Energieausweis-Angaben), § 5a UWG (Informationspflicht), MaBV § 11 (Preisangabepflichten) und § 656c BGB (Provisionsteilung bei Wohnimmobilien seit 2020).
Folgende Energiedaten sind Pflicht, sofern ein Energieausweis vorliegt:
Pflichtangaben
Art des Energieausweises (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis), Endenergieverbrauch/-bedarf in kWh/(m²·a), wesentliche Energieträger der Heizung, Baujahr (sofern im EA angegeben), Energieeffizienzklasse (A+ bis H).
Konsequenzen bei Verstoß
Ein Verstoß gegen § 87 GEG kann als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 15.000 € Bußgeld geahndet werden. Zusätzlich drohen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Mitbewerber.
Objektdaten
Wohnfläche in m² (nach WoFlV), Kaufpreis oder Mietpreis, Anzahl der Zimmer, Adresse oder zumindest Ortsangabe.
Makler-Pflichten
Provision/Courtage mit Transparenzhinweis nach § 656c BGB, Impressum und Identifikation als Unternehmer (Fernabsatzrecht § 312 ff. BGB).
Beim Immobilienverkauf muss der Energieausweis dem Käufer spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden (§ 80 GEG). Bei Übergabe des Kaufvertrages ist er zu übergeben.
In Rostock stellt Büchel Immobilien sicher, dass alle Exposés vollständig und rechtskonform sind – inklusive Energiedaten, Provisionsangabe und allen gesetzlichen Pflichtinformationen. Für Mehrfamilienhäuser in Rostock ist stets der passende Energieausweis (Verbrauchs- oder Bedarfsausweis) zu erstellen.
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