Immobilienlexikon · Buchstabe V · Recht & Vermarktung

Pflichtangaben im Exposé – gesetzliche Angaben nach GEG, MaBV & BGB

Wer eine Immobilie inseriert, muss gesetzliche Pflichtangaben machen. Das GEG, die MaBV und das BGB schreiben vor, welche Informationen bereits im Inserat enthalten sein müssen.

Fehlende Angaben können zu Bußgeldern bis 15.000 € führen. Wir erklären die wichtigsten Pflichten für Verkäufer, Vermieter und Makler in Rostock – von Energieausweis-Daten bis zur Provisionsangabe.

§ 87GEG Pflichtangaben
15.000 €max. Bußgeld
§ 656cBGB Provisionsteilung
§ 80GEG Vorlagepflicht
Definition · Pflichtangaben

Pflichtangaben im Immobilienexposé sind gesetzlich vorgeschriebene Informationen in kommerziellen Immobilienanzeigen. Wichtigste Quellen: § 87 GEG (Energieausweis-Angaben), § 5a UWG (Informationspflicht), MaBV § 11 (Preisangabepflichten) und § 656c BGB (Provisionsteilung bei Wohnimmobilien seit 2020).

GEG-Angaben
Pflichtangaben nach GEG (§ 87)
Energiedaten müssen in jeder kommerziellen Immobilienanzeige stehen.

Folgende Energiedaten sind Pflicht, sofern ein Energieausweis vorliegt:

Pflichtangaben

Art des Energieausweises (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis), Endenergieverbrauch/-bedarf in kWh/(m²·a), wesentliche Energieträger der Heizung, Baujahr (sofern im EA angegeben), Energieeffizienzklasse (A+ bis H).

Konsequenzen bei Verstoß

Ein Verstoß gegen § 87 GEG kann als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 15.000 € Bußgeld geahndet werden. Zusätzlich drohen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Mitbewerber.

Weitere Pflichten
Weitere Pflichtangaben im Inserat
Neben dem GEG verlangen weitere Vorschriften Mindestinformationen.

Objektdaten

Wohnfläche in m² (nach WoFlV), Kaufpreis oder Mietpreis, Anzahl der Zimmer, Adresse oder zumindest Ortsangabe.

Makler-Pflichten

Provision/Courtage mit Transparenzhinweis nach § 656c BGB, Impressum und Identifikation als Unternehmer (Fernabsatzrecht § 312 ff. BGB).

Seit 2020: Bei Wohnimmobilien zahlen Käufer und Verkäufer je maximal 50 % der Maklerprovision (§ 656c BGB). Die Höhe muss im Inserat transparent gemacht werden.
Energieausweis
Energieausweis-Pflicht beim Verkauf
Vorlage bei Besichtigung, Übergabe beim Kaufvertrag.

Beim Immobilienverkauf muss der Energieausweis dem Käufer spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden (§ 80 GEG). Bei Übergabe des Kaufvertrages ist er zu übergeben.

Service: Büchel Immobilien beschafft den Energieausweis für Verkäufer auf Wunsch – ein Service, der viele Kunden in Rostock entlastet.

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In Rostock stellt Büchel Immobilien sicher, dass alle Exposés vollständig und rechtskonform sind – inklusive Energiedaten, Provisionsangabe und allen gesetzlichen Pflichtinformationen. Für Mehrfamilienhäuser in Rostock ist stets der passende Energieausweis (Verbrauchs- oder Bedarfsausweis) zu erstellen.

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Häufige Fragen
FAQ zu Pflichtangaben im Exposé
Die wichtigsten Fragen kurz beantwortet.
Brauche ich immer einen Energieausweis beim Verkauf?
Ja, bei nahezu allen Wohn- und Gewerbegebäuden. Ausnahmen: Gebäude unter 50 m², denkmalgeschützte Objekte (bedingt), temporäre Gebäude. Bei Zweifeln prüft Büchel Immobilien die Ausnahmeregelung.
Was passiert, wenn ich Pflichtangaben weglasse?
Ordnungswidrigkeit nach GEG: bis zu 15.000 € Bußgeld. Wettbewerbsrechtlich: Abmahnrisiko. Im schlimmsten Fall Rückabwicklungsansprüche des Käufers.
Muss die Wohnfläche exakt stimmen?
Die Wohnfläche muss nach WoFlV oder DIN 277 berechnet werden. Liegt sie mehr als 10 % unter der Angabe, kann der Käufer Minderung oder Rücktritt verlangen.
Muss ich die Courtage im Inserat angeben?
Ja. Bei Wohnimmobilien muss die Maklerprovision bereits im Inserat transparent gemacht werden (§ 656c BGB seit 2020).
Was gehört in ein vollständiges Exposé?
Pflicht: Energiedaten, Wohnfläche, Preis, Lage, Zimmeranzahl, Provision. Empfehlenswert: Grundrisse, Fotos, Lagebeschreibung, Baujahr. Büchel Immobilien erstellt professionelle 3D-Exposés.

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Büchel Immobilien Rostock – über 30 Jahre Erfahrung in Rostock und MV.

HinweisDieser Lexikoneintrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2025/2026 – Büchel Immobilien Rostock.
Quellen: § 87 GEG, § 80 GEG, § 656c BGB, § 5a UWG, MaBV § 11, WoFlV.
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