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Immobilienlexikon · Steuer · Recht

Zweitwohnung – Steuer, Recht & Nutzung

Eine Zweitwohnung ist jede Wohnung, die neben der Hauptwohnung gehalten wird. Ob Ferienwohnung, Pendlerwohnung oder Kapitalanlage – steuerlich und melderechtlich gelten besondere Regeln.

In Rostock und den Ostseebädern ist die Zweitwohnung ein häufiges Thema – von der Zweitwohnsitzsteuer bis zur steuerlichen Absetzbarkeit.

MeldepflichtInnerhalb 2 Wo.
SteuerJe Gemeinde
AbsetzbarBei Beruf
FristAnmeldung
Definition · BMG

Eine Zweitwohnung (Nebenwohnung) ist nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) jede Wohnung, die eine Person neben ihrer Hauptwohnung bezieht. Die Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung. Jede Nebenwohnung muss innerhalb von zwei Wochen bei der Gemeinde angemeldet werden.

Steuern
Steuerliche Aspekte der Zweitwohnung
Von der Aufwandsteuer bis zur Einkommensteuer.

Zweitwohnsitzsteuer

Kommunale Aufwandsteuer auf das Halten einer Nebenwohnung. Steuersatz: 5–16 % der Kaltmiete je nach Gemeinde. In Rostock aktuell nicht erhoben.

Doppelte Haushaltsführung

Beruflich bedingte Zweitwohnungen können als Werbungskosten geltend gemacht werden: Miete (max. 1.000 €/Monat), Familienheimfahrten und Umzugskosten.

Grundsteuer

Fällt unabhängig von der Nutzung an. Bei eigengenutzter Zweitwohnung nicht als Werbungskosten absetzbar.

Nutzungsformen
Typische Nutzungsformen
Verschiedene Gründe für eine Zweitwohnung.

Pendlerwohnung

Arbeitnehmer, die wochentags am Arbeitsort wohnen. Steuerlich begünstigt (doppelte Haushaltsführung). Hauptwohnung bleibt beim Familienwohnsitz.

Ferienwohnung

Eigennutzung am Urlaubsort. Kann der Zweitwohnsitzsteuer unterliegen. Bei teilweiser Vermietung: gemischte Nutzung mit steuerlichen Besonderheiten.

Kapitalanlage

Rein vermietete Immobilie gilt melderechtlich nicht als Zweitwohnung des Eigentümers, da keine eigene Nutzung vorliegt.

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Meldepflicht
Anmeldung & Meldepflicht

Frist

Innerhalb von zwei Wochen nach Bezug muss die Zweitwohnung bei der Gemeinde angemeldet werden (BMG). Verstoß: Bußgeld bis 1.000 €.

Haupt- vs. Nebenwohnung

Die Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung. Bei Zweifeln entscheidet die Wohnzeit. Ummeldung der Hauptwohnung jederzeit möglich.

Hinweis:Die Ummeldung des Hauptwohnsitzes kann steuerliche Auswirkungen haben – z.B. auf die Kirchensteuer und die Zweitwohnsitzsteuer.

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Regional
Zweitwohnungen in Rostock & MV

Rostock

Keine Zweitwohnsitzsteuer. Attraktiv für Pendler und Feriengäste. Besonders in Warnemünde und der KTV gibt es viele Zweitwohnungen.

Küstenorte

In Ostseebädern wie Graal-Müritz, Kühlungsborn oder Heiligendamm kann Zweitwohnsitzsteuer anfallen. Vor dem Kauf einer Ferienimmobilie die lokale Satzung prüfen.

Häufige Fragen
FAQ
Muss ich meine Zweitwohnung anmelden?
Ja, innerhalb von zwei Wochen nach Bezug bei der Gemeinde. Die Meldepflicht gilt bundesweit. Verstöße können mit Bußgeld geahndet werden.
Kann ich meine Zweitwohnung steuerlich absetzen?
Bei beruflich bedingter doppelter Haushaltsführung ja – Miete bis 1.000 Euro monatlich, Familienheimfahrten und Umzugskosten. Bei reiner Eigennutzung als Ferienwohnung in der Regel nicht.
Was ist der Unterschied zwischen Zweitwohnung und Ferienwohnung?
Jede Ferienwohnung, die vom Eigentümer selbst genutzt wird, ist melderechtlich eine Zweitwohnung. Eine rein vermietete Ferienwohnung ohne Eigennutzung gilt nicht als Zweitwohnung.
Erhebt Rostock Zweitwohnsitzsteuer?
Nein, Rostock erhebt aktuell keine Zweitwohnsitzsteuer. In einigen Ostseebädern in MV wird sie jedoch erhoben.
Lohnt sich die Ummeldung des Hauptwohnsitzes?
Das hängt vom Einzelfall ab. Die Ummeldung kann Zweitwohnsitzsteuer sparen, hat aber Auswirkungen auf Wahlrecht, KFZ-Zulassung und ggf. Kirchensteuer.

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HinweisDieser Lexikoneintrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2025/2026 – Büchel Immobilien Rostock.
Quellen: Bundesmeldegesetz (BMG), Kommunalrecht MV, EStG. Letzte Aktualisierung: April 2026.
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