Zweitwohnung – Steuer, Recht & Nutzung
Eine Zweitwohnung ist jede Wohnung, die neben der Hauptwohnung gehalten wird. Ob Ferienwohnung, Pendlerwohnung oder Kapitalanlage – steuerlich und melderechtlich gelten besondere Regeln.
In Rostock und den Ostseebädern ist die Zweitwohnung ein häufiges Thema – von der Zweitwohnsitzsteuer bis zur steuerlichen Absetzbarkeit.
Eine Zweitwohnung (Nebenwohnung) ist nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) jede Wohnung, die eine Person neben ihrer Hauptwohnung bezieht. Die Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung. Jede Nebenwohnung muss innerhalb von zwei Wochen bei der Gemeinde angemeldet werden.
Zweitwohnsitzsteuer
Kommunale Aufwandsteuer auf das Halten einer Nebenwohnung. Steuersatz: 5–16 % der Kaltmiete je nach Gemeinde. In Rostock aktuell nicht erhoben.
Doppelte Haushaltsführung
Beruflich bedingte Zweitwohnungen können als Werbungskosten geltend gemacht werden: Miete (max. 1.000 €/Monat), Familienheimfahrten und Umzugskosten.
Grundsteuer
Fällt unabhängig von der Nutzung an. Bei eigengenutzter Zweitwohnung nicht als Werbungskosten absetzbar.
Pendlerwohnung
Arbeitnehmer, die wochentags am Arbeitsort wohnen. Steuerlich begünstigt (doppelte Haushaltsführung). Hauptwohnung bleibt beim Familienwohnsitz.
Ferienwohnung
Eigennutzung am Urlaubsort. Kann der Zweitwohnsitzsteuer unterliegen. Bei teilweiser Vermietung: gemischte Nutzung mit steuerlichen Besonderheiten.
Kapitalanlage
Rein vermietete Immobilie gilt melderechtlich nicht als Zweitwohnung des Eigentümers, da keine eigene Nutzung vorliegt.
Frist
Innerhalb von zwei Wochen nach Bezug muss die Zweitwohnung bei der Gemeinde angemeldet werden (BMG). Verstoß: Bußgeld bis 1.000 €.
Haupt- vs. Nebenwohnung
Die Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung. Bei Zweifeln entscheidet die Wohnzeit. Ummeldung der Hauptwohnung jederzeit möglich.
Rostock
Keine Zweitwohnsitzsteuer. Attraktiv für Pendler und Feriengäste. Besonders in Warnemünde und der KTV gibt es viele Zweitwohnungen.
Küstenorte
In Ostseebädern wie Graal-Müritz, Kühlungsborn oder Heiligendamm kann Zweitwohnsitzsteuer anfallen. Vor dem Kauf einer Ferienimmobilie die lokale Satzung prüfen.
Zweitwohnsitzsteuer
Steuer auf Nebenwohnungen
Ferienimmobilie
Kauf & Vermietung
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