Zweitwohnsitzsteuer – wer zahlt und wie viel?
Die Zweitwohnsitzsteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer auf das Halten einer Nebenwohnung. In vielen Städten beträgt sie 5–16 % der Jahreskaltmiete.
In Rostock wird aktuell keine Zweitwohnsitzsteuer erhoben. Für Ferienimmobilien in Warnemünde oder den Ostseebädern ist das Thema dennoch relevant.
Die Zweitwohnsitzsteuer (auch Zweitwohnungssteuer) ist eine örtliche Aufwandsteuer, die Gemeinden auf das Innehaben einer Zweitwohnung erheben können. Bemessungsgrundlage ist die jährliche Kaltmiete oder der Mietwert. Die Steuer soll den finanziellen Aufwand für eine Nebenwohnung besteuern.
Berechnung
Die Steuer beträgt je nach Gemeinde 5–16 % der jährlichen Nettokaltmiete. Bei Eigentumswohnungen wird die ortsübliche Vergleichsmiete als Bemessungsgrundlage herangezogen.
Beispielrechnung
Zweitwohnung in einem Ostseebad, Kaltmiete 500 €/Monat = 6.000 €/Jahr. Bei 10 % Steuersatz: 600 € Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr.
Berufliche Gründe
Wer die Zweitwohnung aus beruflichen Gründen hält (z.B. als Wochenendpendler), kann in vielen Gemeinden eine Befreiung oder Ermäßigung beantragen.
Verheiratete
Das Bundesverfassungsgericht hat die Besteuerung der Zweitwohnung von Verheirateten, die aus beruflichen Gründen eine Nebenwohnung halten, für verfassungswidrig erklärt (bei gemeinsamer Hauptwohnung).
Geringfügige Nutzung
Einige Gemeinden befreien Wohnungen unter einer bestimmten Mietwertgrenze oder bei nachweislich geringfügiger Nutzung.
Ferienimmobilien
Wer eine Ferienwohnung als Zweitwohnung nutzt und nicht ganzjährig vermietet, kann steuerpflichtig werden. Die Abgrenzung zwischen gewerblicher Vermietung und Eigennutzung ist entscheidend.
Zweitwohnung
Die Abgrenzung zur reinen Kapitalanlage ist wichtig: Rein vermietete Ferienimmobilien ohne Eigennutzung unterliegen in der Regel nicht der Zweitwohnsitzsteuer.
Rostock
Die Hansestadt Rostock erhebt aktuell keine Zweitwohnsitzsteuer. Das kann sich durch Ratsbeschluss jederzeit ändern.
Ostseebäder MV
Mehrere Gemeinden in MV erheben die Steuer, insbesondere in touristisch geprägten Orten. Ostseebad-Immobilien sind häufig betroffen.
Zweitwohnung
Steuer, Recht & Nutzung
Ferienimmobilie
Kauf, Vermietung & Steuern
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Erhebt Rostock eine Zweitwohnsitzsteuer?
Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer typischerweise?
Muss ich für eine Ferienwohnung Zweitwohnsitzsteuer zahlen?
Kann ich die Zweitwohnsitzsteuer steuerlich absetzen?
Wer muss die Steuer anmelden?
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Büchel Immobilien Rostock – über 30 Jahre Erfahrung in Rostock und MV.