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Immobilienlexikon · Steuern · Kommunalrecht

Zweitwohnsitzsteuer – wer zahlt und wie viel?

Die Zweitwohnsitzsteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer auf das Halten einer Nebenwohnung. In vielen Städten beträgt sie 5–16 % der Jahreskaltmiete.

In Rostock wird aktuell keine Zweitwohnsitzsteuer erhoben. Für Ferienimmobilien in Warnemünde oder den Ostseebädern ist das Thema dennoch relevant.

5–16 %Steuersatz
KaltmieteBemessung
KommunalErhebung
VariabelJe Gemeinde
Definition · Kommunalrecht

Die Zweitwohnsitzsteuer (auch Zweitwohnungssteuer) ist eine örtliche Aufwandsteuer, die Gemeinden auf das Innehaben einer Zweitwohnung erheben können. Bemessungsgrundlage ist die jährliche Kaltmiete oder der Mietwert. Die Steuer soll den finanziellen Aufwand für eine Nebenwohnung besteuern.

Steuersatz
Höhe der Zweitwohnsitzsteuer

Berechnung

Die Steuer beträgt je nach Gemeinde 5–16 % der jährlichen Nettokaltmiete. Bei Eigentumswohnungen wird die ortsübliche Vergleichsmiete als Bemessungsgrundlage herangezogen.

Beispielrechnung

Zweitwohnung in einem Ostseebad, Kaltmiete 500 €/Monat = 6.000 €/Jahr. Bei 10 % Steuersatz: 600 € Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr.

Befreiung
Befreiungsmöglichkeiten

Berufliche Gründe

Wer die Zweitwohnung aus beruflichen Gründen hält (z.B. als Wochenendpendler), kann in vielen Gemeinden eine Befreiung oder Ermäßigung beantragen.

Verheiratete

Das Bundesverfassungsgericht hat die Besteuerung der Zweitwohnung von Verheirateten, die aus beruflichen Gründen eine Nebenwohnung halten, für verfassungswidrig erklärt (bei gemeinsamer Hauptwohnung).

Geringfügige Nutzung

Einige Gemeinden befreien Wohnungen unter einer bestimmten Mietwertgrenze oder bei nachweislich geringfügiger Nutzung.

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Ferienimmobilien
Zweitwohnsitzsteuer & Ferienwohnungen
Ein besonders relevantes Thema an der Ostseeküste.

Ferienimmobilien

Wer eine Ferienwohnung als Zweitwohnung nutzt und nicht ganzjährig vermietet, kann steuerpflichtig werden. Die Abgrenzung zwischen gewerblicher Vermietung und Eigennutzung ist entscheidend.

Zweitwohnung

Die Abgrenzung zur reinen Kapitalanlage ist wichtig: Rein vermietete Ferienimmobilien ohne Eigennutzung unterliegen in der Regel nicht der Zweitwohnsitzsteuer.

Steuertipp:Dokumentieren Sie die Vermietungstage Ihrer Ferienimmobilie lückenlos. So können Sie gegenüber der Gemeinde nachweisen, dass es sich um eine Kapitalanlage und nicht um eine Zweitwohnung handelt.

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Regional
Zweitwohnsitzsteuer in Rostock & MV
Aktuelle Regelungen in der Region.

Rostock

Die Hansestadt Rostock erhebt aktuell keine Zweitwohnsitzsteuer. Das kann sich durch Ratsbeschluss jederzeit ändern.

Ostseebäder MV

Mehrere Gemeinden in MV erheben die Steuer, insbesondere in touristisch geprägten Orten. Ostseebad-Immobilien sind häufig betroffen.

Verwandte Begriffe
Lexikon-Links zum Thema
Häufige Fragen
FAQ
Erhebt Rostock eine Zweitwohnsitzsteuer?
Nein, die Hansestadt Rostock erhebt aktuell keine Zweitwohnsitzsteuer. Das kann sich durch Ratsbeschluss ändern.
Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer typischerweise?
Je nach Gemeinde 5 bis 16 Prozent der jährlichen Nettokaltmiete. Bei Eigentumswohnungen wird die ortsübliche Vergleichsmiete herangezogen.
Muss ich für eine Ferienwohnung Zweitwohnsitzsteuer zahlen?
Nur wenn Sie die Ferienwohnung auch selbst als Zweitwohnung nutzen. Bei reiner gewerblicher Vermietung ohne Eigennutzung fällt in der Regel keine Steuer an.
Kann ich die Zweitwohnsitzsteuer steuerlich absetzen?
Ja, als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung oder als doppelte Haushaltsführung bei beruflich bedingter Zweitwohnung.
Wer muss die Steuer anmelden?
Der Inhaber der Zweitwohnung muss sich bei der Gemeinde anmelden. Versteckte Zweitwohnungen können zu Nachzahlungen und Bußgeldern führen.

Professionelle Beratung

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HinweisDieser Lexikoneintrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2025/2026 – Büchel Immobilien Rostock.
Quellen: BVerfG-Rechtsprechung, Kommunalrecht MV, Gemeindesatzungen. Letzte Aktualisierung: April 2026.
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