StartseiteLexikonBuchstabe V › Verwaltervertrag WEG
Immobilienlexikon

Verwaltervertrag WEG – Inhalte, Laufzeit & Kündigung

Der Verwaltervertrag regelt die Rechte und Pflichten zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft und dem WEG-Verwalter. Die WEG-Reform 2020 hat die Rahmenbedingungen grundlegend geändert.

Vergütung, Leistungskatalog, Laufzeit, Kündigung – der Verwaltervertrag ist das zentrale Dokument der WEG-Verwaltung. Wir erklären, worauf Eigentümer achten sollten.

§ 26 WEGRechtsgrund
Max. 5 J.Erstvertrag
Max. 3 J.Verlängerung
6 MonateNach Abberufung
Definition

Der Verwaltervertrag ist ein schuldrechtlicher Vertrag zwischen der WEG und dem Verwalter. Er ist streng vom Bestellungsbeschluss (Organakt) zu trennen. Der Vertrag regelt Vergütung, Leistungsumfang, Laufzeit und Haftung. Nach § 26 Abs. 1 WEG darf die Bestellung maximal 5 Jahre (Erstbestellung) bzw. 3 Jahre (Wiederbestellung) betragen.

Wesentliche Inhalte
Was muss im Verwaltervertrag stehen?
Die wichtigsten Regelungspunkte für eine transparente WEG-Verwaltung.

Leistungskatalog

Grundleistungen: Hausgeldabrechnung, Wirtschaftsplan, Durchführung der Eigentümerversammlung, Kontoführung, Mahnwesen, Instandhaltungsmanagement. Sonderleistungen (z. B. Betreuung bei Sanierungen, Klageverfahren) separat ausweisen und vergüten.

Vergütung

Üblich: monatliche Pauschale pro Einheit (in Rostock ca. 20–35 € netto). Zusätzlich: Sondervergütung für außerordentliche Maßnahmen. Wichtig: Alle Vergütungsbestandteile transparent auflisten. Vergleich von mindestens 3 Angeboten empfehlenswert.

Eigentumswohnung in Rostock bewerten? Kostenlos und unverbindlich.

Jetzt bewerten →
Laufzeit & Kündigung
Laufzeit und Beendigung des Verwaltervertrags
Die WEG-Reform 2020 hat die Regeln deutlich zugunsten der Eigentümer geändert.

Höchstlaufzeiten

Erstbestellung: maximal 5 Jahre. Wiederbestellung: maximal 3 Jahre. Automatische Verlängerungsklauseln sind nur wirksam, wenn sie die Höchstlaufzeiten einhalten. Empfehlung: Erstvertrag auf 3 Jahre begrenzen, um Erfahrungen zu sammeln.

Ende bei Abberufung

Wird der Verwalter abberufen, endet der Verwaltervertrag spätestens 6 Monate nach der Abberufung (§ 26 Abs. 3 WEG). Vereinbarungen, die zum Nachteil der Eigentümer abweichen, sind unwirksam. Bei wichtigem Grund: sofortige Beendigung.

Wichtig: Bestellung (Organakt) und Verwaltervertrag (Schuldvertrag) sind getrennte Rechtsakte. Die Abberufung beendet die Organstellung sofort, der Vertrag läuft aber bis zu 6 Monate weiter – es sei denn, ein wichtiger Grund liegt vor.
Prüfpunkte
Worauf Eigentümer achten sollten
Checkliste für die Prüfung eines Verwaltervertrags.

Transparenz

Klare Auflistung aller Grund- und Sonderleistungen. Keine Pauschalverweise auf „übliche Verwaltungsleistungen“. Regelung der Haftung und Versicherung (Vermögensschadenhaftpflicht). Kontoführungspflicht auf den Namen der WEG.

Fallstricke

Überhöhte Sondervergütungen, unklare Zuordnung von Kosten, automatische Verlängerung über die Höchstlaufzeit hinaus, Ausschluss der grundlosen Abberufung (nach neuer Rechtslage unwirksam!). Empfehlung: Vertrag vor Beschlussfassung vom Verwaltungsbeirat prüfen lassen.

Fragen zur WEG-Verwaltung? Wir beraten Eigentümer in Rostock & MV.

Beratung anfragen →
Regionaler Bezug
Verwaltervertrag in Rostock & MV
Marktübliche Konditionen in der Region.

Kosten

Die monatliche Verwaltervergütung liegt in Rostock bei ca. 20–35 € netto pro Einheit (Stand 2026). Größere WEGs (50+ Einheiten) verhandeln oft günstigere Sätze. Für Gewerbeeinheiten werden häufig Zuschläge von 30–50 % berechnet.

Vergleich empfohlen

Bei der Neubestellung oder Vertragsverlängerung sollten mindestens 3 Angebote eingeholt werden. Achten Sie auf den Leistungsumfang – günstige Pauschalen mit teuren Sonderleistungen sind im Ergebnis oft teurer als ein fairer Gesamtpreis.

Verwandte Begriffe
Lexikon-Empfehlungen
Vertiefen Sie Ihr Wissen mit diesen thematisch verwandten Fachbegriffen.
Häufige Fragen
FAQ – Verwaltervertrag WEG
Die wichtigsten Fragen und Antworten auf einen Blick.
Was ist ein Verwaltervertrag?
Ein schuldrechtlicher Vertrag zwischen WEG und Verwalter, der Vergütung, Leistungsumfang, Laufzeit und Haftung regelt.
Wie lange darf ein Verwaltervertrag laufen?
Maximal 5 Jahre bei Erstbestellung und maximal 3 Jahre bei Wiederbestellung (§ 26 WEG).
Was kostet eine WEG-Verwaltung in Rostock?
Etwa 20–35 € netto pro Einheit und Monat. Größere WEGs verhandeln günstigere Sätze.
Was passiert bei Abberufung des Verwalters?
Der Verwaltervertrag endet spätestens 6 Monate nach der Abberufung, bei wichtigem Grund sofort.

Eigentumswohnung in Rostock bewerten

Kostenlose Wertermittlung – fundiert und unverbindlich.

HinweisDieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Für Einzelfragen zum WEG-Recht wenden Sie sich an einen Fachanwalt. Stand: April 2026.
Quellen: § 26 WEG (Fassung ab 01.12.2020), DDIV Branchenbericht 2025 (Verwaltervergütung), WEG-Reform 2020 (WEMoG).
🏠

QUIZ-ZEIT

Na, trauen Sie sich? 😏

12 Fragen rund um Immobilien – und wir verraten so viel: Das meiste davon wissen nicht mal wir 😉🤣

Jetzt Quiz starten →

Dauert ca. 3 Minuten · Keine Anmeldung nötig