Steuern beim Hauskauf in MV – Alle Abgaben im Überblick
Beim Hauskauf in Mecklenburg-Vorpommern fallen mehrere Steuern und Abgaben an. Die Grunderwerbsteuer ist mit 6 % der größte Posten – dazu kommen Grundsteuer, Notar- und Grundbuchkosten.
Wir erklären alle steuerlichen Aspekte rund um den Immobilienkauf in Rostock und MV: von den einmaligen Kaufnebenkosten bis zu den laufenden Steuerpflichten für Eigentümer.
Beim Hauskauf in MV fallen einmalige und laufende Steuern an. Die Grunderwerbsteuer (6 % in MV) wird einmalig beim Erwerb fällig. Dazu kommen Notarkosten und Grundbuchgebühren. Laufend zahlen Eigentümer Grundsteuer. Bei Kapitalanlegern kommen Einkünfte aus Vermietung und ggf. Spekulationssteuer hinzu.
Grunderwerbsteuer 6 %
MV hat mit 6 % den zweithöchsten Satz in Deutschland. Bei einem Kaufpreis von 300.000 € sind das 18.000 €. Die Steuer wird nach der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts fällig – erst dann erfolgt die Eigentumsumschreibung.
Notar & Grundbuch
Notarkosten (ca. 1,5 %) und Grundbuchgebühren (ca. 0,5 %) kommen hinzu. Bei Finanzierung fallen zusätzliche Kosten für die Grundschuldbestellung an. Maklercourtage (3,57 % inkl. MwSt. je Seite) ist eine weitere Nebenkostenposition.
Grundsteuer
Die Grundsteuer fällt vierteljährlich an. Seit der Grundsteuerreform wird sie in MV nach dem Bundesmodell berechnet. Der Hebesatz variiert nach Gemeinde – in Rostock liegt er aktuell bei 495 %.
Einkommensteuer Vermieter
Vermieter versteuern ihre Mieteinnahmen über die Anlage V. Durch AfA, Schuldzinsen und Werbungskosten können die steuerpflichtigen Einkünfte deutlich gesenkt werden.
Kaufpreisaufteilung
Die Kaufpreisaufteilung in Gebäude- und Grundstücksanteil bestimmt die Höhe der AfA. Ein höherer Gebäudeanteil bedeutet mehr Abschreibung – besonders bei vermieteten Immobilien ein relevanter Hebel.
Fördermittel nutzen
KfW-Förderung und BAFA-Zuschüsse für energetische Maßnahmen sind steuerfrei und senken die Anschaffungskosten. In MV bietet die IB.MV zusätzliche Förderprogramme für Familien und Erstkäufer.
6 % Grunderwerbsteuer
MV gehört zu den Bundesländern mit dem höchsten Grunderwerbsteuersatz. Im Vergleich: Bayern erhebt nur 3,5 %. Für Käufer in Rostock bedeutet das spürbar höhere Kaufnebenkosten – ein wichtiger Faktor bei der Budgetplanung.
Grundsteuer nach Reform
Die neue Grundsteuer gilt seit 2025 und wird nach dem Bundesmodell berechnet. In Rostock liegen die Hebesätze im moderaten Bereich. Eigentümer sollten den neuen Bescheid genau prüfen – bei Fehlern ist Einspruch innerhalb eines Monats möglich.
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in MV?
Welche Steuern zahle ich nach dem Hauskauf laufend?
Wie hoch sind die Kaufnebenkosten in Rostock insgesamt?
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