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Immobilienlexikon

Makleralleinauftrag – Exklusiv­vertrag beim Immobilien­verkauf

Der Makleralleinauftrag ist eine exklusive Vereinbarung zwischen Eigentümer und Makler. Der Auftraggeber verpflichtet sich, keinen weiteren Makler mit dem Verkauf zu beauftragen.

Warum der Alleinauftrag für beide Seiten Vorteile bietet und worauf Sie beim Vertragsschluss achten sollten.

ExklusivEin Makler
6-12 Mon.Typische Laufzeit
§ 652 BGBRechtsgrundlage
HöhereVerkaufsquote
Definition

Der Makleralleinauftrag (auch: Alleinvermittlungsauftrag) ist ein Vertrag, bei dem der Eigentümer einem einzigen Makler das exklusive Recht zur Vermarktung seiner Immobilie erteilt. Im Unterschied zum einfachen Maklerauftrag darf der Auftraggeber während der Laufzeit keinen weiteren Makler beauftragen. Ein Eigenverkauf bleibt beim einfachen Alleinauftrag möglich, beim qualifizierten Alleinauftrag hingegen nicht.

Einfacher vs. qualifizierter Alleinauftrag

Die zwei Varianten im Vergleich

Einfacher Alleinauftrag: Kein zweiter Makler erlaubt, aber der Eigentümer darf privat verkaufen (ohne Provisionspflicht). Qualifizierter Alleinauftrag: Der Makler hat das alleinige Verkaufsrecht – auch bei Eigenverkauf wird Provision fällig. Dafür investiert der Makler deutlich mehr in Vermarktung, professionelle Fotos, Exposé-Erstellung und Anzeigenschaltung. Die meisten seriösen Makler bieten den einfachen Alleinauftrag an.

Vorteile für Verkäufer

Warum Exklusivität sich lohnt

Höheres Engagement: Der Makler investiert mehr Budget und Zeit, weil der Verkaufserfolg gesichert ist. Konsistente Vermarktung: Keine Doppelinserate, ein Ansprechpartner, einheitlicher Preis. Besserer Verkaufspreis: Studien zeigen, dass Alleinaufträge im Schnitt 5-10 % höhere Preise erzielen als Mehrfachbeauftragungen. Diskretion: Die Immobilie wird professionell und gezielt vermarktet statt auf allen Portalen gleichzeitig.

Laufzeit und Kündigung

Vertragliche Rahmenbedingungen

Die Laufzeit beträgt typischerweise 6-12 Monate. Eine unangemessen lange Laufzeit (z.B. 24 Monate ohne Kündigungsrecht) kann unwirksam sein. Nach Ablauf der Laufzeit endet der Vertrag automatisch oder verlängert sich mit Kündigungsoption. Wichtig: Der Maklervertrag muss seit 2020 für Wohnimmobilien in Textform vorliegen (§ 656a BGB).

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Seit 2020 gilt bei Wohnimmobilien die hälftige Provisionsteilung – der Alleinauftrag regelt die genaue Höhe.

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Häufige Fragen
FAQ – Makleralleinauftrag
Was ist ein Makleralleinauftrag?
Ein exklusiver Vertrag, bei dem nur ein Makler mit dem Verkauf der Immobilie beauftragt wird. Der Eigentümer darf keinen weiteren Makler einschalten.
Darf ich trotzdem privat verkaufen?
Beim einfachen Alleinauftrag ja, provisionsfrei. Beim qualifizierten Alleinauftrag wird auch bei Eigenverkauf Provision fällig.
Wie lang darf die Laufzeit sein?
Typisch sind 6-12 Monate. Unangemessen lange Laufzeiten ohne Kündigungsrecht können unwirksam sein.
Kann ich den Alleinauftrag vorzeitig kündigen?
Nur bei wichtigem Grund (z.B. Nichtleistung des Maklers). Ansonsten läuft der Vertrag bis zum vereinbarten Ende.
Bringt ein Alleinauftrag einen höheren Verkaufspreis?
In der Regel ja: Der Makler investiert mehr in die Vermarktung und vermeidet Preisdumping durch Mehrfachbeauftragung.
Muss der Alleinauftrag schriftlich sein?
Seit 2020 muss der Maklervertrag für Wohnimmobilien mindestens in Textform vorliegen (§ 656a BGB).

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HinweisDieser Lexikonbeitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Lassen Sie sich vor Vertragsschluss individuell beraten.
Quellen: § 652 BGB, § 656a BGB, IVD. Stand: April 2026.
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