Notaranderkonto – Sichere Kaufpreisabwicklung
Das Notaranderkonto ist ein Treuhandkonto, über das der Kaufpreis sicher abgewickelt wird. Der Notar verwahrt das Geld und gibt es erst frei, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.
In Rostock wird das Notaranderkonto seltener genutzt als früher – die Direktzahlung mit Auflassungsvormerkung als Sicherheit ist heute Standard. Dennoch gibt es Fälle, in denen ein Notaranderkonto unverzichtbar ist.
Das Notaranderkonto (auch Notartreuhandkonto) ist ein vom Notar geführtes Sonderkonto, auf dem der Kaufpreis treuhänderisch verwahrt wird. Der Notar zahlt den Kaufpreis erst an den Verkäufer aus, wenn alle vertraglichen Voraussetzungen (z. B. Lastenfreistellung, Auflassungsvormerkung) erfüllt sind.
Der Ablauf in 4 Schritten: 1) Käufer überweist Kaufpreis auf das Notaranderkonto. 2) Notar prüft alle Voraussetzungen (Vormerkung, Lastenfreistellung, Genehmigungen). 3) Bei Erfüllung: Auszahlung an den Verkäufer (ggf. Ablösung von Grundschulden). 4) Notar veranlasst Eigentumsumschreibung.
Wann sinnvoll?
Bei mehreren Gläubigern, komplexen Lastenfreistellungen, Bauträgerverträgen oder wenn Käufer und Verkäufer sich nicht kennen und maximale Sicherheit wünschen.
Direktzahlung (Standard)
Heute üblich: Käufer zahlt direkt an den Verkäufer nach Fälligkeitsmitteilung. Sicherheit: Die Auflassungsvormerkung schützt den Käufer bereits ausreichend.
Die Verwahrung auf einem Notaranderkonto verursacht zusätzliche Gebühren nach GNotKG. Bei einem Kaufpreis von 200.000 € sind ca. 600–1.200 € für die Treuhandabwicklung zu erwarten – zusätzlich zu den regulären Notarkosten.
Der Käufer ist geschützt, weil sein Geld erst freigegeben wird, wenn die Eigentumsumschreibung gesichert ist. Der Verkäufer profitiert, weil der Kaufpreis bereits eingezahlt ist und nach Freigabe sofort verfügbar wird – kein Risiko eines Zahlungsausfalls.
Rostocker Praxis
In Rostock werden ca. 90 % der Immobilienkäufe per Direktzahlung abgewickelt. Notaranderkonten kommen bei MFH-Transaktionen und Bauträgern vor.
Bankenablösung
Bei bestehenden Grundschulden wickelt der Notar die Ablösung der Altbank über das Anderkonto ab – sauber und sicher für alle Beteiligten.
Zinssituation
Auf Notaranderkonten werden keine Zinsen gezahlt. Bei längerer Verwahrung entstehen dem Käufer somit Opportunitätskosten.
Was ist ein Notaranderkonto?
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