Abgeschlossenheitsbescheinigung – Voraussetzung für Wohnungseigentum
Ohne Abgeschlossenheitsbescheinigung kein Wohnungseigentum. Das Dokument bestätigt, dass einzelne Wohneinheiten baulich hinreichend voneinander abgetrennt sind – und ist Pflicht für jede Teilungserklärung.
Wer eine Eigentumswohnung kaufen oder ein Mehrfamilienhaus aufteilen will, kommt an der Abgeschlossenheitsbescheinigung nicht vorbei. Sie wird von der Bauaufsichtsbehörde ausgestellt und ist Grundlage für die Anlage der Wohnungsgrundbücher.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung (AB) ist eine behördliche Bestätigung, dass die einzelnen Wohnungen oder sonstigen Räume eines Gebäudes in sich abgeschlossen sind. Sie wird von der unteren Bauaufsichtsbehörde ausgestellt und ist Voraussetzung für die Begründung von Wohnungseigentum oder Teileigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG).
Eigener Zugang
Jede Wohnung muss über einen eigenen, abschließbaren Zugang verfügen – entweder direkt vom Treppenhaus oder von einem Vorraum aus, der zum Gemeinschaftseigentum gehört.
Bauliche Abtrennung
Wände und Decken zwischen den Einheiten müssen den Schallschutz- und Brandschutzanforderungen entsprechen. Durchbrüche oder offene Verbindungen zwischen Einheiten sind nicht zulässig.
Eigene Versorgung
Jede Einheit braucht eine eigene Küche (oder Kochnische), ein eigenes Bad/WC und eigene Versorgungsanschlüsse (Wasser, Strom). Gemeinschaftliche Nutzung schließt die Abgeschlossenheit aus.
Aufteilungsplan
Zum Antrag gehört ein vom Architekten erstellter Aufteilungsplan – ein maßstäblicher Grundriss, in dem jede Einheit und ihr Sondereigentum farblich markiert sind.
1. Unterlagen vorbereiten
Aufteilungsplan (1:100), Lageplan, Grundrisse aller Geschosse mit Nummerierung der Einheiten und Kennzeichnung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum.
2. Antrag einreichen
Formloser Antrag bei der Bauaufsicht. In Rostock: Amt für Bau und Umwelt, Holbeinplatz 14. Antragsberechtigt ist der Grundstückseigentümer oder ein Bevollmächtigter.
3. Bescheid erhalten
Die Behörde prüft die bauliche Abgeschlossenheit und stellt die Bescheinigung aus. Bearbeitungszeit in Rostock: typischerweise 4–8 Wochen.
Behördengebühren
In MV: ca. 50–150 € für ein Zweifamilienhaus, 150–500 € für ein größeres Mehrfamilienhaus. Die genaue Gebühr richtet sich nach der Verwaltungskostenordnung des Landes.
Architektenkosten
Der Aufteilungsplan muss von einem Architekten erstellt werden. Kosten: ca. 500–2.000 € je nach Komplexität. Bei größeren Objekten mit vielen Einheiten entsprechend mehr.
Altbau-Aufteilungen
In Rostocker Altbauvierteln wie der KTV oder Stadtmitte werden Mehrfamilienhäuser zunehmend aufgeteilt und als Eigentumswohnungen verkauft. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist dabei der erste formale Schritt – oft verbunden mit energetischen Anforderungen nach dem GEG.
Dachgeschoss-Ausbau
Beim Dachausbau in bestehenden MFH entsteht eine neue Einheit, die in die Teilungserklärung aufgenommen werden muss. Dafür braucht es eine aktualisierte Abgeschlossenheitsbescheinigung – inklusive neuem Aufteilungsplan.
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Alle Begriffe A–Z im Überblick
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