Immobilienlexikon · Buchstabe A · WEG § 3 Abs. 3

Abgeschlossenheitsbescheinigung – Voraussetzung für Wohnungseigentum

Ohne Abgeschlossenheitsbescheinigung kein Wohnungseigentum. Das Dokument bestätigt, dass einzelne Wohneinheiten baulich hinreichend voneinander abgetrennt sind – und ist Pflicht für jede Teilungserklärung.

Wer eine Eigentumswohnung kaufen oder ein Mehrfamilienhaus aufteilen will, kommt an der Abgeschlossenheitsbescheinigung nicht vorbei. Sie wird von der Bauaufsichtsbehörde ausgestellt und ist Grundlage für die Anlage der Wohnungsgrundbücher.

§ 3 WEGRechtsgrundlage
50–500 €Gebühren je nach Einheiten
4–8 Wo.Bearbeitungszeit
Pflichtfür jede Teilung
Definition · § 3 Abs. 3 WEG

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung (AB) ist eine behördliche Bestätigung, dass die einzelnen Wohnungen oder sonstigen Räume eines Gebäudes in sich abgeschlossen sind. Sie wird von der unteren Bauaufsichtsbehörde ausgestellt und ist Voraussetzung für die Begründung von Wohnungseigentum oder Teileigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG).

Voraussetzungen
Was bedeutet „abgeschlossen“ im Sinne des WEG?
Die Bauordnungsverordnung (BauO M-V) definiert konkrete bauliche Anforderungen an die Abgeschlossenheit.

Eigener Zugang

Jede Wohnung muss über einen eigenen, abschließbaren Zugang verfügen – entweder direkt vom Treppenhaus oder von einem Vorraum aus, der zum Gemeinschaftseigentum gehört.

Bauliche Abtrennung

Wände und Decken zwischen den Einheiten müssen den Schallschutz- und Brandschutzanforderungen entsprechen. Durchbrüche oder offene Verbindungen zwischen Einheiten sind nicht zulässig.

Eigene Versorgung

Jede Einheit braucht eine eigene Küche (oder Kochnische), ein eigenes Bad/WC und eigene Versorgungsanschlüsse (Wasser, Strom). Gemeinschaftliche Nutzung schließt die Abgeschlossenheit aus.

Aufteilungsplan

Zum Antrag gehört ein vom Architekten erstellter Aufteilungsplan – ein maßstäblicher Grundriss, in dem jede Einheit und ihr Sondereigentum farblich markiert sind.

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Antragstellung
Wie beantragt man die Abgeschlossenheitsbescheinigung?
Der Antrag erfolgt bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde. In Rostock ist das das Amt für Bau und Umwelt.

1. Unterlagen vorbereiten

Aufteilungsplan (1:100), Lageplan, Grundrisse aller Geschosse mit Nummerierung der Einheiten und Kennzeichnung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum.

2. Antrag einreichen

Formloser Antrag bei der Bauaufsicht. In Rostock: Amt für Bau und Umwelt, Holbeinplatz 14. Antragsberechtigt ist der Grundstückseigentümer oder ein Bevollmächtigter.

3. Bescheid erhalten

Die Behörde prüft die bauliche Abgeschlossenheit und stellt die Bescheinigung aus. Bearbeitungszeit in Rostock: typischerweise 4–8 Wochen.

Tipp für Eigentümer: Vor dem Antrag die Wohnflächenberechnung aktualisieren lassen. Abweichungen zwischen Plan und Realität führen zu Rückfragen und Verzögerungen. Ein Architekt oder Vermesser spart hier Zeit.
Kosten
Was kostet die Abgeschlossenheitsbescheinigung?
Die Gebühren richten sich nach dem Verwaltungsaufwand und variieren je nach Anzahl der Einheiten.

Behördengebühren

In MV: ca. 50–150 € für ein Zweifamilienhaus, 150–500 € für ein größeres Mehrfamilienhaus. Die genaue Gebühr richtet sich nach der Verwaltungskostenordnung des Landes.

Architektenkosten

Der Aufteilungsplan muss von einem Architekten erstellt werden. Kosten: ca. 500–2.000 € je nach Komplexität. Bei größeren Objekten mit vielen Einheiten entsprechend mehr.

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Regional
Abgeschlossenheitsbescheinigung in Rostock & MV
Regionale Besonderheiten bei der Aufteilung in Mecklenburg-Vorpommern.

Altbau-Aufteilungen

In Rostocker Altbauvierteln wie der KTV oder Stadtmitte werden Mehrfamilienhäuser zunehmend aufgeteilt und als Eigentumswohnungen verkauft. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist dabei der erste formale Schritt – oft verbunden mit energetischen Anforderungen nach dem GEG.

Dachgeschoss-Ausbau

Beim Dachausbau in bestehenden MFH entsteht eine neue Einheit, die in die Teilungserklärung aufgenommen werden muss. Dafür braucht es eine aktualisierte Abgeschlossenheitsbescheinigung – inklusive neuem Aufteilungsplan.

Häufige Fragen
FAQ zur Abgeschlossenheitsbescheinigung
Brauche ich eine Abgeschlossenheitsbescheinigung für den Verkauf einer Eigentumswohnung?
Nicht für den Verkauf selbst – aber die Bescheinigung muss bei der ursprünglichen Aufteilung des Gebäudes vorgelegen haben. Ohne sie hätte das Wohnungsgrundbuch gar nicht angelegt werden können. Beim Verkauf einer bestehenden ETW reicht der Grundbuchauszug als Nachweis.
Wie lange ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung gültig?
Grundsätzlich unbefristet. Sie verliert nur dann ihre Gültigkeit, wenn bauliche Veränderungen vorgenommen werden, die die Abgeschlossenheit aufheben – etwa wenn Wände zwischen zwei Einheiten entfernt werden. Bei einem Dachausbau oder einer Zusammenlegung muss eine neue Bescheinigung beantragt werden.
Was passiert, wenn die Abgeschlossenheit nicht gegeben ist?
Dann kann kein Wohnungseigentum begründet werden. Der Notar wird die Teilungserklärung nicht beurkunden, und das Grundbuchamt legt keine Wohnungsgrundbücher an. In der Praxis bedeutet das: Erst baulich nachrüsten (eigener Zugang, Wände, Sanitäranlagen), dann erneut beantragen.
Kann ich die Abgeschlossenheitsbescheinigung selbst beantragen?
Ja, antragsberechtigt ist der Grundstückseigentümer. In der Praxis beauftragt man meist einen Architekten, der den Aufteilungsplan erstellt und den Antrag bei der Bauaufsicht einreicht. Das spart Zeit und vermeidet formale Fehler.

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HinweisDieser Lexikoneintrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2025/2026 – Büchel Immobilien Rostock.
Quellen: Wohnungseigentumsgesetz (WEG), Bauordnung MV (LBauO M-V), Verwaltungskostenordnung MV. Letzte Aktualisierung: April 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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