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Förderprogramme Immobilien 2026 – KfW, BAFA & Landesförderung MV
Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Barrierefreiheit – der Staat fördert vieles. Aber: welches Programm passt, wie hoch ist der Zuschuss wirklich und was muss man beachten? Hier ist die Übersicht für Eigentümer in Rostock und MV – ohne Marketing-Prosa.
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Hinweis: Keine Finanz- oder Steuerberatung. Förderprogramme ändern sich – dieser Ratgeber bildet den Stand Februar 2026 ab. Ob und welche Förderung für Ihr Vorhaben passt, klärt der Energieberater oder die jeweilige Förderstelle (KfW, BAFA, LFI MV). Wir klären die Immobilienseite: Lohnt sich eine Maßnahme vor dem Verkauf – oder nicht?
KfW: Heizungstausch – bis zu 70 % Zuschuss (Programm 458)
Das größte Förderprogramm für Eigentümer. Wer eine alte Heizung gegen eine klimafreundliche Anlage tauscht, bekommt den Einbau vom Staat bezuschusst. Die Förderung läuft 2026 ohne Einschränkungen weiter – trotz der laufenden GEG-Reform.
Grundförderung
Für alle Eigentümer (Selbstnutzer, Vermieter, WEG) beim Umstieg auf Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie oder Fernwärmeanschluss. Basisförderung ohne Einkommensgrenzen.
Geschwindigkeitsbonus
Beim Austausch alter Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen. Auch für Gas-/Biomasseheizungen über 20 Jahre. Nur für Selbstnutzer. Gilt bis Ende 2028 – danach sinkt er.
Effizienzbonus
Für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel (z. B. Propan R290) oder Erd-/Grundwasser-/Abwasserwärmequelle.
Einkommensbonus
Für selbstnutzende Eigentümer mit max. 40.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen. Nachweis über Steuerbescheide.
Rechenbeispiel: Einfamilienhaus in Rostock
Wärmepumpe statt alter Ölheizung. Investitionskosten: 30.000 € (Förderhöchstgrenze 1. Wohneinheit). Grundförderung 30 % + Geschwindigkeitsbonus 20 % + Effizienzbonus 5 % = 55 % = 16.500 € Zuschuss. Bei niedrigem Einkommen mit Einkommensbonus: bis zu 70 % = 21.000 €. Zusätzlich möglich: KfW-Ergänzungskredit (358/359) bis 120.000 € je Wohneinheit zu günstigen Konditionen.
Förderfähig: Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Solarthermie, Brennstoffzellenheizungen, wasserstofffähige Heizungen, Fernwärmeanschluss. Nicht förderfähig: Reine Öl-, Gas- oder Stromspeicherheizungen. Antragstellung über das KfW-Portal „Meine KfW“ (Programm 458).
Hintergrund: Was die GEG-Reform für Eigentümer bedeutet → Ratgeber Heizungsgesetz
BAFA: Gebäudehülle & Einzelmaßnahmen
Nicht nur die Heizung wird gefördert. Das BAFA bezuschusst Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Sonnenschutz) sowie Heizungsoptimierung und Anlagentechnik. Antragstellung läuft direkt über das BAFA.
Dämmung & Fenster
Förderung für Dachdämmung, Fassadendämmung, Kellerdecke, Fensteraustausch und Sonnenschutz. Bis zu 30.000 € förderfähige Kosten je Wohneinheit (ohne iSFP).
iSFP-Bonus
Wer vorher einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lässt, bekommt 5 % mehr Förderung und höhere förderfähige Kosten (60.000 €). Der iSFP selbst wird zu 80 % gefördert (max. 1.300 € für Ein-/Zweifamilienhäuser).
Heizungsoptimierung
Hydraulischer Abgleich, Austausch von Umwälzpumpen, Dämmung von Heizungsrohren, smarte Thermostate. Kleinere Maßnahmen mit guter Wirkung – und eigenem Fördertopf über das BAFA.
Wichtig: BAFA-Förderung und KfW-Heizungstausch lassen sich kombinieren – aber nur für unterschiedliche Maßnahmen. Für dieselbe Maßnahme gibt es nur eine Förderung. Voraussetzung: Antrag vor Beauftragung.
Förderung für Käufer & Familien
Auch wer eine Immobilie kauft (und saniert), kann Fördermittel nutzen. Die Programme richten sich vor allem an Familien mit begrenztem Einkommen und an Käufer von energetisch sanierungsbedürftigen Bestandsgebäuden.
Jung kauft Alt (KfW 308)
Familien mit Kindern, die einen Altbau mit Energieeffizienzklasse F, G oder H kaufen und zum Effizienzhaus 85 EE sanieren. Zinsgünstige Kredite von 100.000 bis 150.000 € je nach Kinderzahl. Einkommensgrenze: 90.000 € (+ 10.000 € je Kind). Sanierung muss innerhalb von 54 Monaten nach Kauf abgeschlossen sein.
Komplettsanierung (KfW 261)
Für umfassende Sanierungen zum Effizienzhaus. Kredit bis 150.000 € mit Tilgungszuschuss bis 45 %. Sinnvoll, wenn mehrere Maßnahmen (Heizung + Dämmung + Fenster) gleichzeitig umgesetzt werden. Kann attraktiver sein als die Summe der Einzelförderungen – hängt vom Einzelfall ab.
Tipp: Wer eine Immobilie in Rostock kaufen und sanieren möchte, sollte die Förderlandschaft vor dem Kauf durchrechnen lassen. Die Kombination aus KfW-Programmen und Steuervorteilen (20 % der Sanierungskosten über 3 Jahre absetzbar) kann erheblich sein.
Landesförderung Mecklenburg-Vorpommern
MV hat kein eigenes Heizungstausch-Programm – dafür gibt es Bundesmittel (KfW/BAFA). Das Land fördert aber Modernisierung und Barrierefreiheit über das Landesförderinstitut (LFI MV) in Schwerin.
Modernisierung Wohnraum
Zinsfreies Darlehen für Modernisierung und Instandsetzung von selbstgenutztem Wohneigentum (Baujahr vor 1990) oder Mietwohnungen. Bis 80 % der förderfähigen Kosten, max. 120.000 € je Wohnung. Bedingung: Gebäude in einem Ober-/Mittel-/Grundzentrum – Rostock zählt dazu.
Barrierefreiheit
Zuschuss für barrierefreien/rollstuhlgerechten Umbau. Bis 25.000 € Zuschuss je Wohnung. Nachrüstung Aufzüge: bis 60.000 € je Aufzug. Antrag beim LFI MV vor Beginn der Maßnahme.
Effizienzhaus-Zuschuss
Sanierung zum Effizienzhaus 85: Zuschuss bis 96.000 € je Wohnung (Mindestbetrag 20.000 €). Aktuell keine neuen Anträge in diesem Teilprogramm möglich – Haushaltsmittel ausgeschöpft. Kann sich ändern.
Kontakt: LFI Mecklenburg-Vorpommern, Werkstraße 213, 19061 Schwerin. Förderfinder: lfi-mv.de
Praxis-Tipps: 5 Regeln, die immer gelten
Häufige Fragen: Förderprogramme Immobilien
Welche Förderung gibt es 2026 für den Heizungstausch?
Die KfW fördert den Umstieg auf klimafreundliche Heiztechnik (Programm 458) mit 30 % Grundförderung plus Boni: 20 % Geschwindigkeitsbonus (bis Ende 2028), 5 % Effizienzbonus (bestimmte Wärmepumpen) und 30 % Einkommensbonus (unter 40.000 € Haushaltseinkommen). Maximum: 70 % der förderfähigen Kosten, maximal 21.000 € für ein Einfamilienhaus.
Kann ich mehrere Förderprogramme kombinieren?
Ja – aber nur für verschiedene Maßnahmen. Beispiel: KfW-Zuschuss für den Heizungstausch plus BAFA-Zuschuss für Fassadendämmung. Für dieselbe Maßnahme gibt es nur eine Förderung. Bei Kombination verschiedener öffentlicher Mittel gilt eine Gesamtförderquote von maximal 60 %.
Gibt es Förderung für den Hauskauf?
Nicht für den Kaufpreis direkt, aber für anschließende energetische Sanierung. Das KfW-Programm „Jung kauft Alt“ (308) richtet sich an Familien mit Kindern, die einen energetisch sanierungsbedürftigen Altbau kaufen und innerhalb von 54 Monaten zum Effizienzhaus sanieren. Zinsgünstige Kredite bis 150.000 €.
Muss ich die Förderung vor der Beauftragung beantragen?
Ja – ausnahmslos. Das ist die wichtigste Regel bei allen Förderprogrammen (KfW, BAFA, LFI MV). Erst den Antrag stellen, dann den Vertrag abschließen. Der Vertrag muss eine aufschiebende Bedingung enthalten (wird nur bei Förderzusage wirksam). Nachträgliche Antragstellung ist ausgeschlossen.
Gibt es spezielle Förderprogramme in Mecklenburg-Vorpommern?
Das Land MV fördert über das Landesförderinstitut (LFI) Modernisierung und Instandsetzung von Wohnraum (zinsloses Darlehen, max. 120.000 € je Wohnung) sowie Barrierereduzierung (Zuschuss bis 25.000 €). Voraussetzung: Gebäude in einem Ober-/Mittel-/Grundzentrum – Rostock erfüllt das. Heizungstausch wird in MV über die Bundesprogramme (KfW/BAFA) gefördert, nicht über Landesmittel.
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Hinweis: Dieser Ratgeber bildet den Stand Februar 2026 ab. Förderkonditionen ändern sich regelmäßig. Prüfen Sie die aktuellen Bedingungen direkt bei KfW, BAFA oder LFI MV vor Antragstellung.
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Finanz-, Steuer- oder Energieberatung. Für konkrete Förderanträge ist der Energieberater oder die jeweilige Förderstelle zuständig. Wir klären die Immobilienseite: Wert, Zustand, Vermarktungsstrategie.