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Immobilienlexikon · Mietrecht · Übergabe

Wohnungsübergabe – Protokoll, Rechte & Pflichten

Die Wohnungsübergabe markiert den Beginn oder das Ende eines Mietverhältnisses. Ein sorgfältiges Übergabeprotokoll schützt beide Seiten.

Ob Einzug oder Auszug: Die Dokumentation des Wohnungszustands ist entscheidend für spätere Streitigkeiten über Schönheitsreparaturen und Kautionsrückzahlung.

ProtokollPflichtdoku
ZählerständeAblesen
SchlüsselVollständig
§ 546 BGBRechtsgrund
Definition · BGB

Die Wohnungsübergabe ist der formelle Akt, bei dem der Besitz einer Mietwohnung vom Vermieter an den Mieter (Übergabe) oder zurück (Rückgabe) übertragen wird. Gemäß § 546 BGB ist der Mieter bei Mietende verpflichtet, die Wohnung zurückzugeben. Das Übergabeprotokoll dokumentiert den Zustand und dient als Beweismittel.

Protokoll
Das Übergabeprotokoll – was hinein muss
Ein vollständiges Protokoll schützt Mieter und Vermieter.

Zustandsdoku

Raum für Raum den Zustand dokumentieren: Wände, Böden, Fenster, Türen, Sanitär. Fotos mit Datum sind ideale Ergänzung.

Zählerstände

Strom, Gas, Wasser und ggf. Wärmezähler ablesen und protokollieren. Grundlage für die Nebenkostenabrechnung.

Schlüsselübergabe

Alle Schlüssel zählen und dokumentieren: Wohnung, Keller, Briefkasten, Hauseingang. Fehlende Schlüssel können teuer werden.

Mängel
Umgang mit Mängeln bei der Übergabe
Was tun, wenn die Wohnung nicht im erwarteten Zustand ist?

Vorhandene Mängel

Bei Einzug: Alle Mängel im Protokoll festhalten. So ist klar, dass sie nicht vom neuen Mieter verursacht wurden.

Schönheitsreparaturen

Ob der Mieter bei Auszug renovieren muss, hängt von der Klausel im Mietvertrag ab. Starre Fristenpläne sind unwirksam (BGH).

Kaution

Der Vermieter darf die Kaution bis zu 6 Monate nach Rückgabe einbehalten – für noch ausstehende Nebenkostenabrechnungen und berechtigte Schadensansprüche.

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Checkliste
Checkliste für die Wohnungsübergabe

Vor der Übergabe

Wohnung reinigen, Privatgegenstände entfernen, offene Reparaturen erledigen. Ggf. Nachmieter oder Vermieter kontaktieren für Terminabsprache.

Bei der Übergabe

Protokoll gemeinsam ausfertigen, alle Räume begehen, Zählerstände notieren, Schlüssel zählen, beidseitig unterschreiben.

Nach der Übergabe

Kopie des Protokolls aufbewahren, Versorger ummelden, Nachsendeauftrag stellen, Kautionsrückforderung im Blick behalten.

Tipp:Machen Sie bei der Übergabe Fotos mit Zeitstempel. Diese sind im Streitfall oft entscheidend.

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Regional
Wohnungsübergabe in Rostock
Lokale Besonderheiten für Mieter und Vermieter.

Rostocker Mietmarkt

In beliebten Lagen wie Warnemünde oder der KTV gibt es oft mehrere Interessenten. Vermieter achten besonders auf den Zustand bei Rückgabe.

WIRO-Wohnungen

Bei der WIRO gelten standardisierte Übergabeprotokolle. Schönheitsreparaturen werden häufig professionell abgewickelt.

Häufige Fragen
FAQ
Ist ein Übergabeprotokoll Pflicht?
Gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber dringend empfohlen. Ohne Protokoll wird es schwer, Mängel oder Schäden später nachzuweisen. Beide Seiten sollten es unterschreiben.
Muss ich bei Auszug renovieren?
Nur wenn eine wirksame Klausel im Mietvertrag dies vorsieht. Starre Fristenpläne sind laut BGH unwirksam. Bei unrenoviert übernommenen Wohnungen besteht generell keine Renovierungspflicht.
Was tun bei Mängeln bei Einzug?
Alle Mängel sofort im Übergabeprotokoll dokumentieren und Fotos machen. So ist klar, dass sie vorher bestanden. Bei schwerwiegenden Mängeln den Vermieter schriftlich zur Beseitigung auffordern.
Wie lange darf der Vermieter die Kaution einbehalten?
Nach Übergabe hat der Vermieter in der Regel 3–6 Monate Zeit, um die Kaution abzurechnen. Er darf einen angemessenen Betrag für ausstehende Nebenkostenabrechnungen zurückhalten.
Wer muss bei der Übergabe anwesend sein?
Idealerweise Mieter und Vermieter (oder deren Bevollmächtigte) persönlich. Zeugen sind hilfreich, aber nicht gesetzlich vorgeschrieben.

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HinweisDieser Lexikoneintrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2025/2026 – Büchel Immobilien Rostock.
Quellen: BGB §§ 535, 546, 548, BGH-Rechtsprechung. Letzte Aktualisierung: April 2026.
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