Wohnungseigentümer-Pflichten – Rechte & Verantwortung in der WEG
Wer eine Eigentumswohnung besitzt, hat nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten gegenüber der Gemeinschaft. Das WEG definiert klare Verhaltens-, Zahlungs- und Mitwirkungspflichten.
Von der pünktlichen Hausgeldzahlung über die Instandhaltung des Sondereigentums bis zur Teilnahme an Eigentümerversammlungen – diese Seite erklärt alle wesentlichen Pflichten.
Die Pflichten des Wohnungseigentümers ergeben sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz, der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung. Zentral ist § 14 WEG: Jeder Eigentümer muss das Gemeinschaftseigentum pfleglich behandeln und darf andere Eigentümer nicht über das unvermeidliche Maß hinaus beeinträchtigen.
Hausgeld
Monatlich fällig, umfasst Betriebskosten, Verwaltervergütung und Zuschuss zur Erhaltungsrücklage. Zahlungsverzug kann zu Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung führen.
Sonderumlage
Einmalzahlung für ungeplante Ausgaben (z.B. Dachsanierung). Wird per Mehrheitsbeschluss festgelegt. Auch Eigentümer, die dagegen gestimmt haben, müssen zahlen.
Erhaltungsrücklage
Teil des Hausgelds, der für künftige Instandhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum zurückgelegt wird. Die Höhe wird im Wirtschaftsplan festgelegt.
Sondereigentum
Der Eigentümer muss seine Wohnung in ordnungsgemäßem Zustand halten. Schäden, die das Gemeinschaftseigentum gefährden (z.B. undichte Leitungen), müssen sofort behoben werden.
Gemeinschaftseigentum
Für Dach, Fassade, Treppenhaus und Heizung ist die Gemeinschaft zuständig. Entscheidungen trifft die Eigentümerversammlung.
Duldungspflichten
Eigentümer müssen Zugang zu ihrem Sondereigentum gewähren, wenn Arbeiten am Gemeinschaftseigentum dies erfordern (z.B. Leitungssanierung durch die Wohnung).
Hausordnung
Die Hausordnung regelt das Zusammenleben: Ruhezeiten, Treppenhausreinigung, Tierhaltung. Verstöße können abgemahnt und bei Wiederholung per Beschluss sanktioniert werden.
Versammlungsteilnahme
Die Teilnahme an Eigentümerversammlungen ist keine Pflicht, aber im eigenen Interesse. Wer nicht teilnimmt, kann sich auch nicht gegen Beschlüsse wehren.
Anzeigepflichten
Schäden am Gemeinschaftseigentum, geplante bauliche Veränderungen am Sondereigentum und Eigentumsveräußerungen müssen der Verwaltung gemeldet werden.
Sanierte Plattenbauten
In WEGs in Lütten Klein oder Evershagen stehen oft größere Sanierungsmaßnahmen an (Aufzüge, Fassade, Heizung). Sonderumlagen von 5.000–15.000 € pro Einheit sind keine Seltenheit.
Kapitalanleger-Pflichten
Wer seine Wohnung vermietet, bleibt trotzdem für die WEG-Pflichten verantwortlich. Hausgeld und Sonderumlagen sind vom Eigentümer zu zahlen – nicht vom Mieter.
WEG-Gesetz
Rechtsrahmen für Eigentümer
Hausgeld
Monatliche WEG-Kosten
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Alle Begriffe A–Z
Welche Hauptpflichten hat ein Wohnungseigentümer?
Muss ich eine Sonderumlage zahlen, auch wenn ich dagegen gestimmt habe?
Was passiert bei Hausgeld-Zahlungsverzug?
Bin ich als Vermieter für die WEG-Pflichten verantwortlich?
Kann mir das Eigentum entzogen werden?
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