Immobilienlexikon · Buchstabe W · §§ 93, 94 BGB

Wesentliche Bestandteile – was fest zur Immobilie gehört

Wesentliche Bestandteile lassen sich nicht vom Grundstück oder Gebäude trennen, ohne dass etwas zerstört oder wertlos wird. Sie werden beim Verkauf automatisch mitübereignet – ein Herausrechnen aus dem Kaufpreis ist nicht möglich.

Der Begriff grenzt das, was fest zur Immobilie gehört, von beweglichem Zubehör (§ 97 BGB) und vom nur vorübergehend eingebauten Scheinbestandteil (§ 95 BGB) ab. Die Einordnung entscheidet mit darüber, was mitverkauft wird und worauf Grunderwerbsteuer anfällt.

§§ 93, 94BGB · Rechtsgrundlage
geht mitautomatisch mitverkauft
§ 93 BGBZerstörung · Wesen · Wert
voll GrEStnicht herausrechenbar
Definition · §§ 93, 94 BGB

Ein wesentlicher Bestandteil ist ein Teil einer Sache, der nicht von ihr getrennt werden kann, ohne dass der eine oder der andere Teil zerstört, in seinem Wesen verändert oder in seinem Wert gemindert wird (§ 93 BGB). Bei Grundstücken gehören dazu insbesondere die fest mit dem Boden verbundenen Sachen – vor allem das Gebäude – sowie die zur Herstellung des Gebäudes eingefügten Teile (§ 94 BGB). Wesentliche Bestandteile können nicht Gegenstand besonderer Rechte sein: Sie teilen rechtlich immer das Schicksal der Hauptsache.

§ 93 BGB · Grundprinzip

Drei Kriterien: Zerstörung, Wesen, Wert

§ 93 BGB gilt für alle Sachen – beweglich wie unbeweglich. Entscheidend ist, ob eine Trennung ohne Schaden möglich wäre.

Zerstörung

Ein Teil ist wesentlich, wenn er beim Trennen zerstört würde – etwa das gemauerte Fundament oder tragende Wände eines Hauses.

Wesensänderung

Auch wenn der Teil selbst heil bliebe, die Hauptsache aber ihr Wesen verlöre – ein Dach ohne Dachstuhl ist kein funktionsfähiges Gebäude mehr.

Wertminderung

Genügt bereits eine erhebliche Wertminderung durch die Trennung, liegt ein wesentlicher Bestandteil vor. Fest verklebte Bodenbeläge sind ein typisches Beispiel.

Rechtsfolge: Weil wesentliche Bestandteile nicht sonderrechtsfähig sind, gehen sie mit dem Grundstückskaufvertrag automatisch auf den Käufer über. Eine gesonderte Übereignung – wie bei beweglichen Sachen – ist weder nötig noch möglich.

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§ 94 BGB · Grundstück & Gebäude

Was speziell bei Grundstücken dazugehört

§ 94 BGB konkretisiert das Grundprinzip für unbewegliche Sachen – in zwei Absätzen mit unterschiedlichem Anknüpfungspunkt.

Abs. 1 – fest mit dem Boden verbunden

Zum Grundstück gehören die fest mit dem Grund und Boden verbundenen Sachen, insbesondere Gebäude, sowie die Erzeugnisse des Grundstücks, solange sie mit dem Boden zusammenhängen (z. B. Bäume, angepflanztes Grün). Maßstab ist die feste Verbindung.

Abs. 2 – zur Herstellung eingefügt

Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Gebäudes gehören die zur Herstellung des Gebäudes eingefügten Sachen – Fenster, Türen, Heizung, Sanitärinstallation, fest verlegte Leitungen. Maßstab ist hier der Zweck der Einfügung, nicht allein die Festigkeit der Verbindung.

Typische wesentliche BestandteileMauerwerk, Dach, Geschossdecken, fest eingebaute Treppen, Zentralheizung, Fenster und Außentüren, verputzte und verklebte Beläge, angepflanzte Bäume und Sträucher. Sie alle sind ohne besondere Vereinbarung Teil des Kaufs.
Abgrenzung

Bestandteil, Scheinbestandteil oder Zubehör?

Drei Kategorien, drei Rechtsfolgen. Die Einordnung im Einzelfall ist oft die eigentliche Streitfrage – etwa bei der Einbauküche.

Wesentlicher Bestandteil

Nicht trennbar ohne Schaden (§§ 93, 94). Geht automatisch mit, keine gesonderte Übereignung, voll grunderwerbsteuerpflichtig.

Scheinbestandteil (§ 95)

Nur zu vorübergehendem Zweck eingefügt. Bleibt bewegliche Sache – etwa vom Mieter eingebaut. Gehört nicht automatisch dazu.

Zubehör (§ 97)

Bewegliche Sache, die dauerhaft dem Zweck der Hauptsache dient. Wird im Zweifel mitverkauft, kann aber im Kaufvertrag ausgenommen werden.

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Regional

Bedeutung beim Verkauf in Rostock & MV

Für Verkäufer und Käufer in der Region ist die Abgrenzung vor allem beim Kaufvertrag und bei der Grunderwerbsteuer relevant.

Was der Käufer erwarten darf

Alles, was wesentlicher Bestandteil ist, muss bei der Übergabe vorhanden sein. Baut ein Verkäufer eine fest verbaute Heizung oder Einbauten vor dem Auszug aus, kann das ein Sachmangel sein. Ein sauberes Übergabeprotokoll beugt Streit vor.

Grunderwerbsteuer 6,0 % in MV

Wesentliche Bestandteile lassen sich nicht aus dem Kaufpreis herausrechnen – auf sie fällt die volle Grunderwerbsteuer von 6,0 % an. Sparpotenzial besteht nur bei echtem Zubehör und Inventar, das separat ausgewiesen wird.

Häufige Fragen

FAQ zu wesentlichen Bestandteilen

Werden wesentliche Bestandteile automatisch mitverkauft?
Ja. Weil wesentliche Bestandteile nach § 93 BGB nicht sonderrechtsfähig sind, teilen sie rechtlich immer das Schicksal der Hauptsache. Sie gehen mit dem Grundstückskaufvertrag automatisch auf den Käufer über, ohne dass es einer gesonderten Übereignung bedarf. Sie können auch nicht einzeln verkauft oder verpfändet werden.
Was ist der Unterschied zwischen § 93 und § 94 BGB?
§ 93 BGB ist die allgemeine Regel für alle Sachen: Ein wesentlicher Bestandteil liegt vor, wenn eine Trennung zu Zerstörung, Wesensänderung oder Wertminderung führen würde. § 94 BGB konkretisiert dies für Grundstücke und Gebäude – Absatz 1 stellt auf die feste Verbindung mit dem Boden ab (insbesondere Gebäude), Absatz 2 auf die zur Herstellung des Gebäudes eingefügten Sachen wie Fenster, Türen oder die Heizung.
Ist eine Einbauküche ein wesentlicher Bestandteil?
In der Regel nicht. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Einbauküche üblicherweise weder wesentlicher Bestandteil des Gebäudes noch Zubehör ist, sondern meist eine selbstständige bewegliche Sache. Es kommt jedoch auf den Einzelfall an – eine maßgefertigte, fest mit der Bausubstanz verbundene Küche kann anders zu beurteilen sein. Details dazu auf unserer Seite zur Einbauküche.
Kann man auf wesentliche Bestandteile Grunderwerbsteuer sparen?
Nein. Da wesentliche Bestandteile untrennbar zur Immobilie gehören, lassen sie sich nicht aus dem Kaufpreis herausrechnen. Auf sie fällt die volle Grunderwerbsteuer an – in Mecklenburg-Vorpommern 6,0 %. Nur echtes bewegliches Zubehör und Inventar (etwa eine als selbstständig einzuordnende Küche oder Möbel), das im Kaufvertrag separat und realistisch bewertet ausgewiesen wird, ist grunderwerbsteuerfrei.
Darf der Verkäufer fest verbaute Teile vor dem Auszug entfernen?
Wesentliche Bestandteile schuldet der Verkäufer bei der Übergabe. Entfernt er ohne Vereinbarung fest verbaute Teile – etwa die Heizung oder eingebaute Sanitärobjekte –, kann das einen Sachmangel darstellen und Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche auslösen. Was der Verkäufer mitnehmen darf, sollte vorher schriftlich im Kaufvertrag oder im Übergabeprotokoll festgehalten werden.

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HinweisDieser Lexikonartikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die Einordnung im Einzelfall wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder Notar. Stand: August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
Quellen: §§ 93, 94 BGB (gesetze-im-internet.de, dejure.org); BGH-Rechtsprechung zur Einbauküche. Letzte Aktualisierung: August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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