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Immobilienlexikon

Warmmiete – Gesamtmiete mit allen Nebenkosten

Die Warmmiete (Bruttowarmmiete) ist die Gesamtmiete, die der Mieter monatlich zahlt – bestehend aus Kaltmiete (Nettomiete) plus Nebenkosten einschließlich Heizung.

Die Warmmiete ist der Betrag, der tatsächlich vom Konto abgeht. Für Mieter ist sie die wichtigste Kennzahl – für Vermieter ist die Kaltmiete relevanter.

Kalt + NKZusammensetzung
Inkl. HeizungWarmkosten
MonatlichZahlung
VorauszahlungNK-Abschlag
Definition

Die Warmmiete (Bruttowarmmiete) setzt sich zusammen aus der Kaltmiete (Nettokaltmiete) und den Vorauszahlungen für Betriebs- und Heizkosten. Sie ist der Gesamtbetrag, den der Mieter monatlich an den Vermieter überweist. Die endgültige Abrechnung erfolgt jährlich über die Nebenkostenabrechnung.

Zusammensetzung
Bestandteile der Warmmiete
Drei Komponenten ergeben die monatliche Gesamtmiete.

Kaltmiete

Die Nettokaltmiete ist die reine Miete für die Nutzung der Wohnung – ohne jegliche Nebenkosten. Sie ist die Basis für Mieterhöhungen und den Mietspiegel.

Kalte Betriebskosten

Wasser, Müllabfuhr, Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Hausmeister, Gartenpflege, Treppenreinigung etc. – alle umlagefähigen Kosten nach Betriebskostenverordnung.

Heizkosten

Kosten für Heizung und Warmwasser. Nach Heizkostenverordnung müssen 50–70 % verbrauchsabhängig und 30–50 % flächenabhängig abgerechnet werden.

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Berechnung
Warmmiete richtig berechnen
Die Formel ist einfach – die Tücke liegt in den Vorauszahlungen.

Formel

Warmmiete = Kaltmiete + Vorauszahlung kalte Betriebskosten + Vorauszahlung Heizkosten. Beispiel: 600 € Kaltmiete + 120 € Betriebskosten + 80 € Heizkosten = 800 € Warmmiete. Die tatsächlichen Kosten werden jährlich abgerechnet – es kann zu Nachzahlungen oder Gutschriften kommen.

Bruttokaltmiete

Zusätzlich gibt es den Begriff Bruttokaltmiete = Kaltmiete + kalte Betriebskosten (ohne Heizung). Sie wird im Mietspiegel als Vergleichsgröße verwendet. Die Warmmiete enthält darüber hinaus die Heizkosten.

Achtung: In Wohnungsanzeigen wird manchmal nur die Kaltmiete angegeben – die tatsächliche Belastung (Warmmiete) liegt 30–50 % höher. Immer nach der Warmmiete fragen, um die reale monatliche Belastung zu kennen.
Für Vermieter
Warmmiete in der Vermietungspraxis
Warum für Vermieter die Kaltmiete wichtiger ist.

Kaltmiete als Maßstab

Für die Mietrendite und den Kaufpreisfaktor zählt nur die Nettokaltmiete – die Nebenkosten fließen als durchlaufende Posten an die Versorger weiter. Auch Mieterhöhungen beziehen sich auf die Kaltmiete.

Vorauszahlungen festlegen

Die Nebenkostenvorauszahlung sollte realistisch kalkuliert werden – zu niedrig angesetzte Beträge führen zu hohen Nachzahlungen und Unmut beim Mieter. In Rostock: ca. 2,50–3,50 €/m² für Betriebskosten und 1,00–1,80 €/m² für Heizung (Stand 2026).

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Regionaler Bezug
Warmmiete in Rostock & MV
Mietpreisniveau und Nebenkosten in der Region.

Mietpreisniveau

Die durchschnittliche Warmmiete in Rostock liegt bei ca. 9–13 €/m² (je nach Stadtteil und Ausstattung). In der KTV und Stadtmitte eher am oberen Ende, in den Plattenbau-Stadtteilen günstiger. Der Mietspiegel Rostock weist die Nettokaltmieten aus.

CO₂-Kosten

Seit 2023 werden die CO₂-Kosten zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt – je nach energetischem Zustand des Gebäudes. Das beeinflusst die Warmmiete direkt und macht energetische Sanierung für Vermieter noch attraktiver.

Verwandte Begriffe
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Häufige Fragen
FAQ – Warmmiete
Die wichtigsten Fragen und Antworten auf einen Blick.
Was ist die Warmmiete?
Die Gesamtmiete aus Kaltmiete plus Nebenkosten (Betriebskosten und Heizkosten) – der Betrag, den der Mieter monatlich zahlt.
Wie berechnet man die Warmmiete?
Warmmiete = Kaltmiete + Vorauszahlung kalte Betriebskosten + Vorauszahlung Heizkosten.
Was ist der Unterschied zur Kaltmiete?
Die Kaltmiete ist die reine Nutzungsgebühr ohne Nebenkosten. Die Warmmiete enthält zusätzlich die Betriebskosten und Heizkosten.
Wie hoch ist die Warmmiete in Rostock?
Durchschnittlich ca. 9–13 €/m², je nach Stadtteil und Ausstattung.

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HinweisDieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Mietrechtsberatung. Für Einzelfragen wenden Sie sich an einen Mieterverein oder Fachanwalt. Stand: April 2026.
Quellen: Betriebskostenverordnung (BetrKV), Heizkostenverordnung (HeizkostenV), Mietspiegel Rostock 2025, CO₂KostAufG.
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