Gemeindliches Vorkaufsrecht – einfach erklärt
Beim Verkauf bestimmter Grundstücke kann die Gemeinde ein gesetzliches Vorkaufsrecht ausüben und selbst in den Kaufvertrag eintreten. Grundlage ist § 24 BauGB.
Anders als das privatrechtliche Vorkaufsrecht (§ 1094 BGB) oder das Vorkaufsrecht des Mieters (§ 577 BGB) steht das gemeindliche Vorkaufsrecht der Gemeinde von Gesetzes wegen zu – in genau festgelegten städtebaulichen Fällen. Für Verkäufer eines Grundstücks ist es ein wichtiger Punkt im Ablauf. Wann es greift, welche Frist gilt und was das für den Verkauf bedeutet, klärt diese Seite.
Das gemeindliche (allgemeine) Vorkaufsrecht gibt der Gemeinde das Recht, beim Verkauf bestimmter Grundstücke anstelle des Käufers in den Kaufvertrag einzutreten (§ 24 BauGB). Es besteht nur in gesetzlich festgelegten städtebaulichen Fällen und darf nur ausgeübt werden, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies rechtfertigt. Ausgeübt wird es innerhalb von drei Monaten nach Mitteilung des Kaufvertrags.
Wann die Gemeinde ein Vorkaufsrecht hat
Bebauungsplan-Flächen
Bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan Flächen für öffentliche Zwecke oder Ausgleichsflächen festgesetzt sind.
Umlegungs- & Sanierungsgebiete
In Umlegungsgebieten, förmlich festgelegten Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen.
Weitere städtebauliche Zwecke
Unter anderem in Gebieten für den Hochwasserschutz und – für unbebaute Grundstücke – zur Deckung von Wohnbedarf im Innenbereich.
Wie und wann die Gemeinde ausübt
Wohl der Allgemeinheit
Das Vorkaufsrecht darf nur ausgeübt werden, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies rechtfertigt – etwa die Deckung von Wohnbedarf. Die Gemeinde muss den Verwendungszweck angeben.
Drei-Monats-Frist
Die Gemeinde hat nach Mitteilung des vollständigen Kaufvertrags drei Monate Zeit, das Vorkaufsrecht auszuüben (§ 28 Abs. 2 BauGB). Ohne Mitteilung beginnt die Frist nicht.
Mitteilung durch den Notar
Der Notar zeigt den Kaufvertrag der Gemeinde an. Für die Grundbuchumschreibung wird ein Zeugnis über die Nichtausübung (Negativzeugnis) benötigt.
Folgen für Verkäufer und Käufer
Vorkaufsrecht in Rostock & MV
Sanierungsgebiete beachten
In förmlich festgelegten Sanierungsgebieten ist mit einem Vorkaufsrecht zu rechnen. Ein früher Blick auf die Gebietslage schafft Planungssicherheit.
Besonderes Vorkaufsrecht per Satzung
Neben dem allgemeinen Vorkaufsrecht kann die Gemeinde nach § 25 BauGB per Satzung ein besonderes Vorkaufsrecht für weitere Flächen begründen.
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Alle Begriffe A–Z im Überblick
FAQ zum gemeindlichen Vorkaufsrecht
Wann kann die Gemeinde ein Vorkaufsrecht ausüben?
Wie lange hat die Gemeinde Zeit für die Entscheidung?
Was passiert mit dem ursprünglichen Käufer?
Kann die Gemeinde den Kaufpreis drücken?
Betrifft mich das Vorkaufsrecht bei jedem Verkauf?
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