Immobilien-Lexikon · Steuern & Vermietung

Steuererklärung Vermieter – Anlage V richtig ausfüllen

Die Anlage V der Einkommensteuererklärung erfasst alle Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Wer in Rostock eine Eigentumswohnung vermietet oder ein Mehrfamilienhaus besitzt, muss die Anlage V abgeben. Richtig ausgefüllt spart sie bares Geld – falsch gemacht drohen Nachzahlungen.

DEFINITION

Steuererklärung Vermieter (Anlage V): Amtliches Formular der Einkommensteuererklärung zur Erfassung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gemäß §21 EStG. Vermieter müssen hier Mieteinnahmen, Werbungskosten, AfA-Abschreibung und Schuldzinsen deklarieren.

Was gehört in die Anlage V?

Die Anlage V gliedert sich in Einnahmen (Kaltmiete, Nebenkosten-Vorauszahlungen, Umlagen) und Werbungskosten (AfA, Zinsen, Instandhaltung, Hausverwaltung, Versicherungen, Fahrtkosten). In Rostock erzielen Vermieter in der KTV oder Warnemünde teils Kaltmieten von 8–12 €/m², die hier vollständig zu deklarieren sind.

Die wichtigsten Werbungskosten

AfA-Abschreibung: Gebäudeanteil mit 2 % (Baujahr ab 1925) oder 2,5 % (vor 1925) pro Jahr abschreiben. Schuldzinsen: Alle Darlehenszinsen für die vermietete Immobilie sind absetzbar – bei Tilgungsaussetzung sogar dauerhaft auf die volle Summe. Instandhaltung: Reparaturen und Modernisierungen bis zur Herstellungskosten-Grenze sofort absetzbar. Fahrtkosten: Fahrten zum Mietobjekt mit 0,30 €/km.

Häufige Fehler bei der Anlage V

Viele Vermieter in Rostock verschenken Geld durch diese Fehler: AfA vergessen – die Abschreibung läuft automatisch, muss aber erklärt werden. Grundstücksanteil nicht herausgerechnet – nur der Gebäudeanteil ist abschreibbar. Eigenleistungen nicht dokumentiert – Material ist absetzbar, eigene Arbeitszeit nicht. Möblierungszuschlag nicht separat ausgewiesen – bei möblierten Wohnungen gelten besondere Regeln. Das Nebenkostenabrechnungs-Ergebnis muss ebenfalls korrekt erfasst werden.

Häufige Fragen

Muss ich als Vermieter eine Steuererklärung abgeben?
Ja – wer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt, ist zur Abgabe der Einkommensteuererklärung mit Anlage V verpflichtet.
Was kann ich als Vermieter alles absetzen?
AfA-Abschreibung, Schuldzinsen, Instandhaltung, Hausverwaltung, Versicherungen, Grundsteuer, Fahrtkosten zum Objekt und viele weitere Werbungskosten.
Wie berechne ich die AfA für meine Mietwohnung?
Gebäudeanteil (ohne Grundstück) mal 2 % pro Jahr bei Baujahr ab 1925. Bei älteren Gebäuden 2,5 %. Neubauten ab 2023 können ggf. 3 % absetzen.
Kann ich Renovierungskosten sofort absetzen?
Erhaltungsaufwand (Reparaturen, Renovierung ohne Standardverbesserung) ist sofort absetzbar. Herstellungskosten (Erweiterung, wesentliche Verbesserung) müssen über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden.
Wann ist die Abgabefrist für die Steuererklärung?
Ohne Steuerberater: 31. Juli des Folgejahres. Mit Steuerberater: Ende Februar des übernächsten Jahres. Für 2025 also 31.07.2026 bzw. 28.02.2027.
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Hinweis: Dieser Lexikoneintrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2025/2026 – Büchel Immobilien Rostock.

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