Immobilienlexikon · Buchstabe S · § 106 GModG

Solarpflicht – ab wann PV oder Solarthermie Pflicht wird

Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) kommt erstmals eine bundesweite Solarpflicht – gestaffelt ab 2027 für Gewerbe- und ab 2030 für Wohn-Neubauten. Für Bestandsimmobilien in Rostock ändert sich zunächst wenig.

Erfüllt wird die Pflicht wahlweise durch Photovoltaik oder Solarthermie. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es – anders als in einigen anderen Bundesländern – aktuell keine eigene Landes-Solarpflicht, sodass allein die neuen Bundesfristen gelten. Was ab wann für wen greift, welche Ausnahmen es gibt und was das beim Immobilienverkauf in Rostock bedeutet, klärt diese Seite.

2027Neubau Gewerbe/öffentlich
2030Neubau Wohngebäude
keineeigene Solarpflicht in MV
§ 106GModG (Rechtsgrundlage)
Definition · § 106 GModG

Die Solarpflicht verpflichtet Eigentümer, auf bestimmten Gebäuden eine Solaranlage – Photovoltaik oder Solarthermie – zu installieren. Rechtsgrundlage ist seit 2026 § 106 des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG), das eine erstmals bundesweite, stufenweise Pflicht einführt. Sie greift vor allem bei Neubauten und bestimmten Dachsanierungen; reine Bestandsgebäude ohne Umbau sind überwiegend nicht betroffen.

Fristen

Die Fristen der bundesweiten Solarpflicht

Das GModG staffelt die Pflicht nach Gebäudeart und Datum. Drei Stufen sind entscheidend:

Ab 2027 – Gewerbe & öffentlich

Neue öffentliche Nichtwohngebäude sowie neue gewerbliche und Sonder-Nichtwohngebäude mit mehr als 250 m² Nutzfläche müssen ab 1. Januar 2027 eine Solaranlage erhalten.

Ab 2028 – Bestand bei Dachsanierung

Bei grundlegender Dachsanierung greift die Pflicht für öffentliche Nichtwohngebäude über 2.000 m² und sonstige Nichtwohngebäude über 500 m² Nutzfläche.

Ab 2030 – neue Wohngebäude

Für alle neuen Wohngebäude und neue überdachte Stellplätze, die unmittelbar an ein Gebäude angrenzen, gilt die Solarpflicht ab 1. Januar 2030.

PV oder Solarthermie: Die Pflicht lässt sich wahlweise mit Photovoltaik oder Solarthermie erfüllen. Für Mehrfamilienhäuser kann sich zusätzlich ein Mieterstrom-Modell lohnen.

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Mecklenburg-Vorpommern

Gibt es in MV eine eigene Solarpflicht?

Kurz: aktuell nein. Für Rostock und ganz Mecklenburg-Vorpommern zählt allein die neue Bundesregelung.
Keine Landes-SolarpflichtM-V hat – anders als etwa Baden-Württemberg oder Berlin – keine eigene Solarpflicht auf Landesebene. Ein Klimaschutzgesetz-Entwurf von 2023 sah eine Pflicht ab Mitte 2025 vor, wurde aber nicht verabschiedet.
Es gilt das BundesrechtDamit sind für Eigentümer in Rostock ausschließlich die GModG-Fristen (2027/2028/2030) maßgeblich. Das Heizungsgesetz und das GEG regeln parallel die Wärmeseite – die Solarpflicht ist davon unabhängig.
Landespläne beobachtenDie Landesregierung hat angekündigt, eine Solarpflicht künftig im Rahmen eines Klimaschutzgesetzes einzuführen. Bis dahin bleibt es bei der freiwilligen Nutzung plus den Bundesfristen.
Ausnahmen

Wann die Solarpflicht nicht greift

Das GModG kennt mehrere Befreiungsgründe. Die Pflicht entfällt, soweit eine Anlage:
Technisch unmöglichWenn eine Solaranlage aus baulichen oder statischen Gründen nicht errichtet werden kann.
Wirtschaftlich unzumutbarWenn die Installation im Einzelfall unverhältnismäßig teuer wäre. Eine energetische Sanierung sollte hier immer gesamtwirtschaftlich betrachtet werden.
Funktional nicht sinnvollEtwa bei dauerhafter Verschattung oder ungeeigneter Dachausrichtung.
Anderem Recht widersprechendWenn öffentlich-rechtliche Vorgaben – zum Beispiel Denkmalschutz – entgegenstehen.

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Rostock & MV

Was bedeutet die Solarpflicht beim Verkauf?

Für den typischen Bestandsverkauf in Rostock ändert sich zunächst wenig – trotzdem lohnt der Blick auf Wert und Nachfrage.

Bestandsverkauf meist nicht betroffen

Wer ein bestehendes Haus oder eine Wohnung ohne Dachsanierung verkauft, löst keine Solarpflicht aus. Eine belastbare Wertermittlung berücksichtigt den energetischen Zustand aber ohnehin.

Neubau & Sanierung einplanen

Wer neu baut oder das Dach grundlegend saniert, sollte die Anlage früh einplanen. Beim Verkauf eines Hauses in Warnemünde oder im Umland kann eine vorhandene PV-Anlage die Nachfrage erhöhen. Fragen dazu? Sprechen Sie uns an.

Häufige Fragen

FAQ zur Solarpflicht

Ab wann gilt die Solarpflicht in Deutschland?
Gestaffelt nach § 106 GModG: Ab 1. Januar 2027 für neue öffentliche und gewerbliche Nichtwohngebäude über 250 m² Nutzfläche, ab 2028 für bestimmte Bestands-Nichtwohngebäude bei grundlegender Dachsanierung und ab 1. Januar 2030 für alle neuen Wohngebäude sowie neue gebäudenahe überdachte Stellplätze.
Gilt die Solarpflicht auch in Mecklenburg-Vorpommern?
Mecklenburg-Vorpommern hat keine eigene Solarpflicht auf Landesebene. Ein Klimaschutzgesetz-Entwurf von 2023 wurde nicht verabschiedet. Für Rostock und ganz M-V gelten daher ausschließlich die bundesweiten Fristen des GModG (2027, 2028 und 2030).
Muss ich mein bestehendes Haus in Rostock nachrüsten?
In der Regel nicht. Reine Bestandsgebäude ohne Umbau sind von der Pflicht überwiegend nicht betroffen. Sie greift vor allem bei Neubauten und bei grundlegenden Dachsanierungen bestimmter Nichtwohngebäude.
Photovoltaik oder Solarthermie – was erfüllt die Pflicht?
Beide Anlagenarten sind zulässig. Photovoltaik erzeugt Strom, Solarthermie liefert Wärme für Warmwasser und Heizungsunterstützung. Welche Variante sinnvoller ist, hängt von Gebäude, Verbrauch und Wirtschaftlichkeit ab.
Welche Ausnahmen von der Solarpflicht gibt es?
Die Pflicht entfällt, soweit eine Solaranlage technisch unmöglich, funktional nicht sinnvoll oder wirtschaftlich unzumutbar ist oder anderen öffentlich-rechtlichen Vorgaben – etwa dem Denkmalschutz – widerspricht.

Fragen zu Solarpflicht, Energie & Verkaufswert?

Büchel Immobilien Rostock – über 30 Jahre Erfahrung in Rostock und MV.

HinweisDieser Lexikonartikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Energieberatung. Das GModG befindet sich in der Umsetzung; Detailregelungen und Landesausführung können sich noch ändern. Stand: August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
Quellen: Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, § 106); Bundesregierung; Übersichten der Energie-Fachpresse zur Solarpflicht der Länder. Letzte Aktualisierung: August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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