Immobilienlexikon · Buchstabe H · Heizungsgesetz (GEG-Novelle)

Heizungsgesetz – GEG-Novelle 2024, Pflichten & Fristen

Das Heizungsgesetz (GEG-Novelle) regelt seit 2024 den Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen. Die 65-%-Regel ist das Herzstück: Neue Heizungen müssen mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen. Doch die Übergangsfristen sind großzügig und abhängig von der kommunalen Wärmeplanung.

Erfahren Sie, welche Pflichten seit 2024 gelten, welche Fördermittel es gibt und was der Heizungstausch kostet. Auch die Verbindung zum GEG wird erklärt.

⚠️ Reform-Hinweis · Stand 07/2026

GModG löst das Heizungsgesetz ab – 65-%-Pflicht entfällt

Bundestag und Bundesrat haben am 10.07.2026 das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen; die Verkündung im Bundesgesetzblatt steht bevor (erwartet Ende Juli/Anfang August 2026). Mit dem Inkrafttreten entfällt die starre 65-%-Pflicht (§§ 71, 72 GEG); an ihre Stelle tritt ab 2029 eine gestaffelte Quote für biogene Brennstoffe (sog. „Bio-Treppe“). Solange nichts im Bundesgesetzblatt verkündet ist, gelten die hier beschriebenen Regelungen weiter. Details im Ratgeber Heizungsgesetz.

65 %erneuerbare Energie
ab 2024Neubau-Pflicht
2026/2028Bestand (Wärmeplan)
bis 70 %Förderung
Definition · Heizungsgesetz (GEG-Novelle)

Das Heizungsgesetz ist die umgangssprachliche Bezeichnung für die GEG-Novelle 2024 (Gebäudeenergiegesetz). Kernregel: Jede neu eingebaute Heizung muss mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen. In Neubaugebieten gilt die Pflicht seit 01.01.2024, im Bestand erst nach Vorliegen der kommunalen Wärmeplanung.

Die 65-%-Regel

Nicht jede Heizung ist betroffen – die Übergangsfristen sind entscheidend.

Neubau (seit 01.01.2024)

In Neubaugebieten (B-Plan nach 01.01.2024) gilt die 65-%-Regel sofort. Nur noch Wärmepumpen, Biomasse, Solarthermie-Hybride oder Anschluss an Fernwärme erlaubt.

Bestand

Erst nach Vorliegen der kommunalen Wärmeplanung: Großstädte (>100.000 EW) ab 01.11.2026 (Frist im Mai 2026 vom 30.06.2026 verschoben), kleinere Gemeinden ab 30.06.2028. Bis dahin dürfen auch Gas- und Ölheizungen eingebaut werden.

Wichtig für Rostock:Die 65-%-Pflicht im Bestand wurde für Großstädte über 100.000 Einwohner – und damit für Rostock – vom 30.06.2026 auf den 01.11.2026 verschoben. Mit dem am 10.07.2026 beschlossenen GModG entfällt die starre 65-%-Pflicht voraussichtlich, bevor diese Frist greift. Wer einen Heizungstausch plant, sollte den aktuellen Stand vor der Entscheidung prüfen.

Übergangsfristen & Bestandsschutz

Bestehende Heizungen genießen umfassenden Bestandsschutz.

Bestehende Heizungen

Funktionierende Heizungen dürfen weiterbetrieben werden – ohne zeitliche Begrenzung. Erst bei einem irreparablen Defekt greift die 65-%-Regel (mit 5-Jahres-Übergangsfrist).

Reparatur erlaubt

Bestehende Heizungen dürfen repariert werden. Erst wenn eine Reparatur nicht mehr möglich ist, muss innerhalb von 5 Jahren auf eine 65-%-Heizung umgestellt werden.

Förderung beim Heizungstausch

Bis zu 70 % der Kosten werden gefördert – so wird der Umstieg finanzierbar.

Fördersätze

30 % Grundförderung (alle) + 20 % Klimageschwindigkeitsbonus (bei Tausch vor Pflicht) + 30 % Einkommensbonus (Haushaltseinkommen unter 40.000 €/Jahr). Max. 70 % insgesamt.

Antragstellung

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Häufige Fragen – Heizungsgesetz (GEG-Novelle)

Was besagt das Heizungsgesetz?
Neue Heizungen müssen mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen. Im Neubau seit 01.01.2024, im Bestand nach Vorliegen der kommunalen Wärmeplanung.
Muss ich meine alte Heizung austauschen?
Nein, funktionierende Heizungen genießen Bestandsschutz. Erst bei irreparablem Defekt greift die 65-%-Regel (mit 5-Jahres-Übergangsfrist).
Ab wann gilt die Pflicht in Rostock?
Die Frist für Großstädte über 100.000 Einwohner wurde vom 30.06.2026 auf den 01.11.2026 verschoben. Mit dem am 10.07.2026 beschlossenen GModG entfällt die starre 65-%-Pflicht voraussichtlich, bevor sie in Rostock greift.
Wie hoch ist die Förderung?
Bis zu 70 %: 30 % Grundförderung + 20 % Klimabonus + 30 % Einkommensbonus.
Welche Heizungen erfüllen die 65-%-Regel?
Wärmepumpe, Biomasseheizung, Solarthermie-Hybrid, Fernwärme, Wasserstoff-Ready-Heizungen (unter Auflagen).

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HinweisDieser Beitrag dient der allgemeinen Information. Das GEG wird regelmäßig angepasst – aktuelle Fassung beim BMWK prüfen. Alle Angaben ohne Gewähr.
Quellen: GEG (Fassung 2024), BMWK, KfW/BAFA-Förderrichtlinien, eigene Beratungspraxis.
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