Immobilienlexikon · Buchstabe H · Heizungsgesetz (GEG-Novelle)

Heizungsgesetz – GModG-Reform 2026, Pflichten & Fristen

Das Heizungsgesetz regelt den Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen – seit dem GModG vom 29.07.2026 auf neuer Grundlage. Die 65-%-Regel der GEG-Novelle 2024 war bis 2026 das Herzstück. Seit dem GModG (in Kraft 29.07.2026) ist diese starre Pflicht entfallen; für neue Gas- und Ölheizungen gilt stattdessen die gestaffelte Bio-Treppe ab 2029.

Erfahren Sie, welche Pflichten seit 2024 gelten, welche Fördermittel es gibt und was der Heizungstausch kostet. Auch die Verbindung zum GEG wird erklärt.

⚠️ Reform-Hinweis · Stand 29.07.2026

GModG hat das Heizungsgesetz abgelöst – seit 29.07.2026 in Kraft

Bundestag und Bundesrat haben am 10.07.2026 das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen; es wurde am 28.07.2026 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist seit 29.07.2026 in Kraft. Damit ist die starre 65-%-Pflicht (§§ 71, 71b–72 GEG) entfallen; an ihre Stelle tritt ab 2029 eine gestaffelte Quote für biogene Brennstoffe (sog. „Bio-Treppe“). Details im Ratgeber Heizungsgesetz.

ab 2029Bio-Treppe
29.07.2026GModG in Kraft
2026/2028Wärmeplanung Fristen
bis 70 %Förderung
Definition · Heizungsgesetz (GEG-Novelle)

Das Heizungsgesetz ist die umgangssprachliche Bezeichnung für die GEG-Novelle 2024 (Gebäudeenergiegesetz). Frühere Kernregel (2024–2026): Jede neu eingebaute Heizung sollte mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen. Seit dem GModG (in Kraft 29.07.2026) ist diese starre Pflicht entfallen; neue Gas- und Ölheizungen folgen stattdessen ab 2029 der Bio-Treppe.

Die 65-%-Regel (bis 2026)

Seit dem GModG (29.07.2026) ist die starre 65-%-Pflicht entfallen und durch die Bio-Treppe ersetzt. Zur Einordnung, was bis dahin galt:

Neubau (2024–2026)

In Neubaugebieten galt die 65-%-Regel sofort (Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie-Hybrid oder Fernwärme). Seit dem GModG (29.07.2026) ist die starre Pflicht entfallen; für neue Gas-/Ölheizungen gilt ab 2029 die Bio-Treppe.

Bestand

Mit dem GModG (in Kraft seit 29.07.2026) ist die frühere 65-%-Pflicht im Bestand entfallen. Bestehende Heizungen dürfen weiterlaufen; neu eingebaute Gas- und Ölheizungen müssen ab 2029 wachsende Anteile biogener Brennstoffe nutzen (Bio-Treppe).

Wichtig für Rostock:Die 65-%-Pflicht im Bestand wurde für Großstädte über 100.000 Einwohner – und damit für Rostock – zunächst vom 30.06.2026 auf den 01.11.2026 verschoben. Mit dem am 28.07.2026 verkündeten GModG (in Kraft seit 29.07.2026) ist die starre 65-%-Pflicht entfallen, bevor diese Frist griff. Wer einen Heizungstausch plant, sollte den aktuellen Stand vor der Entscheidung prüfen.

Übergangsfristen & Bestandsschutz

Bestehende Heizungen genießen umfassenden Bestandsschutz.

Bestehende Heizungen

Funktionierende Heizungen dürfen weiterbetrieben werden – ohne zeitliche Begrenzung. Seit dem GModG (29.07.2026) gilt das auch bei einem Defekt: Es gibt keine 65-%-Pflicht und keine Austauschfrist mehr.

Reparatur erlaubt

Bestehende Heizungen dürfen unbegrenzt repariert werden. Ist eine Reparatur nicht mehr möglich, darf auch ein neuer Gas- oder Ölkessel eingebaut werden; ab 2029 gelten dafür die Beimischquoten der Bio-Treppe.

Förderung beim Heizungstausch

Bis zu 70 % der Kosten werden gefördert – so wird der Umstieg finanzierbar.

Fördersätze

30 % Grundförderung (alle) + 16 % Klimageschwindigkeitsbonus (nur Selbstnutzer, beim Austausch alter fossiler Anlagen) + 10 bis 40 % Einkommensbonus je nach Haushaltseinkommen. Max. 70 %, bei Einkommen bis 30.000 € bis zu 80 %.

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Häufige Fragen – Heizungsgesetz (GEG-Novelle)

Was besagt das Heizungsgesetz?
Bis 2026 galt: Neue Heizungen mussten mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen. Seit dem GModG (in Kraft 29.07.2026) ist diese starre Pflicht entfallen; für neue Gas- und Ölheizungen gilt ab 2029 die Bio-Treppe.
Muss ich meine alte Heizung austauschen?
Nein. Seit dem GModG (29.07.2026) gibt es weder eine Altersgrenze für Heizkessel noch eine 65-%-Pflicht beim Ersatz.
Ab wann gilt die Pflicht in Rostock?
Die Frist für Großstädte über 100.000 Einwohner war zunächst vom 30.06.2026 auf den 01.11.2026 verschoben. Mit dem am 28.07.2026 verkündeten GModG (in Kraft seit 29.07.2026) ist die starre 65-%-Pflicht entfallen, bevor sie in Rostock griff.
Wie hoch ist die Förderung?
Bis zu 70 %: 30 % Grundförderung + 16 % Klimageschwindigkeitsbonus + bis 40 % Einkommensbonus. Bei einem Haushaltseinkommen bis 30.000 € bis zu 80 %.
Welche Heizungen erfüllen die 65-%-Regel?
Diese Techniken galten als Erfüllungsoptionen der bis 2026 gültigen 65-%-Regel: Wärmepumpe, Biomasseheizung, Solarthermie-Hybrid, Fernwärme, Wasserstoff-Ready-Heizungen. Seit dem GModG (29.07.2026) ist die starre 65-%-Pflicht entfallen; neue Gas-/Ölheizungen folgen ab 2029 der Bio-Treppe.

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HinweisDieser Beitrag dient der allgemeinen Information. Das GEG wurde 2026 durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) reformiert – aktuelle Fassung im BBSR-GEG-Infoportal prüfen. Alle Angaben ohne Gewähr.
Quellen: GEG i. d. F. des GModG (verkündet 28.07.2026, in Kraft seit 29.07.2026), BBSR-GEG-Infoportal, KfW/BAFA-Förderrichtlinien, eigene Beratungspraxis.
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