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Immobilienlexikon

Kaufanbot – verbindliches Angebot beim Immobilien­kauf

Ein Kaufanbot ist eine schriftliche Willenserklärung, mit der ein Kaufinteressent ein konkretes Angebot für eine Immobilie abgibt. Es kann unter bestimmten Bedingungen rechtlich bindend sein.

Ob als taktisches Instrument im Bieterverfahren oder als erste Absichtserklärung – das Kaufanbot gehört zum Alltag im Immobilienhandel.

SchriftlichFormerfordernis
BindendAb Zugang
FristgebundenBefristung üblich
NotarpflichtKaufvertrag
Definition

Ein Kaufanbot (auch Kaufofferte) ist eine verbindliche Willenserklärung eines Kaufinteressenten, eine Immobilie zu einem bestimmten Preis erwerben zu wollen. Es wird schriftlich abgegeben und kann befristet oder unbefristet sein. Die notarielle Beurkundungspflicht greift erst beim eigentlichen Kaufvertrag – das Anbot selbst bedarf keiner notariellen Form.

Wie funktioniert ein Kaufanbot?

Ablauf von der Abgabe bis zur Annahme

Der Kaufinteressent formuliert sein Angebot schriftlich mit Angabe des Kaufpreises, der Zahlungsmodalitäten und ggf. einer Befristung. Nach Zugang beim Verkäufer wird das Anbot bindend – der Interessent kann es nicht einseitig widerrufen. Nimmt der Verkäufer das Anbot innerhalb der Frist an, ist eine Einigung erzielt und der Kaufvertrag wird beim Notar vorbereitet. Lehnt der Verkäufer ab oder verstreicht die Frist, erlischt das Anbot automatisch.

Rechtliche Bindungswirkung

Wann wird ein Kaufanbot verbindlich?

Grundsätzlich ist ein Kaufanbot eine einseitig bindende Willenserklärung nach § 145 BGB. Der Anbietende ist an sein Angebot gebunden, solange die gesetzte Frist läuft. Wichtig: Die Bindungswirkung besteht auch ohne notarielle Beurkundung – der Interessent kann bei Nichterfüllung allerdings nicht zum Kauf gezwungen werden, da der Immobilienkaufvertrag selbst notariell beurkundet werden muss (§ 311b BGB). In der Praxis dient das Anbot daher als verlässliche Absichtserklärung.

Kaufanbot im Bieterverfahren

Taktisches Instrument bei mehreren Interessenten

Im Bieterverfahren geben mehrere Kaufinteressenten ein Kaufanbot ab. Der Verkäufer wählt das attraktivste Angebot aus – nicht zwingend das höchste, sondern das mit den besten Gesamtkonditionen (Finanzierungssicherheit, Flexibilität beim Übergabetermin). Ein professionell formuliertes Kaufanbot mit Finanzierungsbestätigung erhöht die Chancen erheblich.

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Notar in MV

Nach Annahme des Anbots wird der Kaufvertrag bei einem Notar in MV beurkundet – Kosten ca. 1–1,5 % des Kaufpreises.

Häufige Fragen
FAQ – Kaufanbot
Ist ein Kaufanbot rechtlich bindend?
Ja, ein Kaufanbot ist nach § 145 BGB grundsätzlich bindend. Allerdings kann der Immobilienkauf selbst nur per notariellem Vertrag abgeschlossen werden.
Kann ich ein Kaufanbot widerrufen?
Solange das Anbot dem Verkäufer noch nicht zugegangen ist, kann es widerrufen werden. Nach Zugang ist ein Widerruf grundsätzlich nicht mehr möglich.
Was muss in einem Kaufanbot stehen?
Kaufpreis, Objektbezeichnung, gewünschter Übergabetermin, Befristung und idealerweise ein Finanzierungsnachweis.
Was ist der Unterschied zum Vorvertrag?
Ein Kaufanbot ist einseitig, ein Vorvertrag wird von beiden Seiten unterzeichnet und notariell beurkundet.
Muss das Kaufanbot notariell beurkundet werden?
Nein. Das Anbot selbst braucht keine notarielle Form. Erst der endgültige Kaufvertrag muss notariell beurkundet werden.
Entstehen durch ein Kaufanbot Kosten?
Nein, das Abgeben eines Kaufanbots ist kostenfrei. Kosten entstehen erst bei der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags.

Kaufanbot abgeben oder annehmen?

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HinweisDieser Lexikonbeitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Konsultieren Sie bei konkreten Fragen zum Kaufanbot einen Notar oder Rechtsanwalt.
Quellen: § 145 BGB, § 311b BGB, Notarkammer MV. Stand: April 2026.
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