Energie & Gebäude
Energetische Sanierung
Die energetische Sanierung umfasst alle baulichen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz eines Gebäudes – geregelt durch das GEG 2024.
Seit Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes 2024 (GEG) stehen Immobilieneigentümer vor umfassenden Anforderungen. Gleichzeitig bieten KfW– und BAFA-Förderungen attraktive Finanzierungsmöglichkeiten. Energetisch sanierte Immobilien erzielen in Rostock messbar höhere Kaufpreise und sind deutlich schneller vermittelbar.
GEG 2024: Was ist Pflicht?
§ 47 GEG – Dämmung oberste Geschossdecke: Muss innerhalb von 2 Jahren nach Eigentümerwechsel gedämmt werden, sofern sie nicht bereits den Mindeststandard erfüllt. U-Wert ≤ 0,24 W/(m²K).
§ 72 GEG – Heizungsaustausch: Öl- und Gasheizungen älter als 30 Jahre müssen ausgetauscht werden (Ausnahmen für Eigentümer ab 80 Jahren, Niedrigeinkommenshaushalte). Ab 2024 müssen neue Heizungen zu mindestens 65 % erneuerbare Energie nutzen.
Kommunale Wärmeplanung Rostock: Bis 2028 erstellt Rostock einen kommunalen Wärmeplan. Dieser bestimmt, welche Stadtteile Fernwärmeanschluss erhalten und wo dezentrale Lösungen erforderlich sind.
KfW-Förderung 2024/2025
BEG Einzelmaßnahmen (KfW 458 / BAFA): Förderung einzelner Sanierungsmaßnahmen wie Dämmung, Heizungsaustausch, Fenster. Fördersatz: 15–70 % der förderfähigen Kosten je nach Maßnahme und Einkommenssituation.
BEG Wohngebäude Komplettsanierung (KfW 261): Für Sanierung auf KfW-Effizienzhaus-Standard. Kreditbetrag bis 150.000 € pro Wohneinheit, Zinsvorteil gegenüber Markt. In Rostock besonders relevant für unsanierten Nachkriegsbestand aus den 1960ern–80ern in Lütten Klein, Groß Klein und Toitenwinkel.
Energetische Sanierung und Immobilienwert Rostock
Laut Gutachterausschuss Rostock besteht ein messbarer Wertunterschied zwischen Energieeffizienzklasse H (>250 kWh/m²a) und Klasse A (<30 kWh/m²a) von bis zu 15–25 % beim Verkehrswert. Käufer schlagen zunehmend die kalkulierten Sanierungskosten vom Angebotspreis ab. Eine abgeschlossene energetische Sanierung vor dem Verkauf kann diesen Abschlag vermeiden und die Vermarktungszeit halbieren.
Steuerliche Aspekte
§ 35c EStG – Steuerermäßigung: Selbstnutzende Eigentümer können 20 % der Sanierungskosten (max. 40.000 €) über 3 Jahre von der Einkommensteuer absetzen. Bedingung: Objekt älter als 10 Jahre, anerkannter Fachbetrieb, Bescheinigung nach § 88 GEG. Vermieter können Sanierungskosten als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend machen.
Häufige Fragen
Muss ich nach dem Kauf eines alten Hauses sofort sanieren?
Ja, bei bestimmten Pflichtmaßnahmen. Die Dämmung der obersten Geschossdecke (§ 47 GEG) muss innerhalb von 2 Jahren nach Eigentümerwechsel erfolgen, sofern nicht bereits normgerecht gedämmt. Der Austausch überalterter Heizungen gilt nach § 72 GEG-Fristen.
Wie viel kostet eine energetische Sanierung in Rostock?
Kosten variieren stark nach Maßnahme: Dachdämmung 50–150 €/m², Fassadendämmung 80–200 €/m², Heizungsaustausch (Wärmepumpe) 15.000–30.000 €. Eine Vollsanierung eines typischen Einfamilienhauses kostet 80.000–180.000 €.
Welche Förderung bekomme ich für eine neue Wärmepumpe in Rostock?
Über BAFA/KfW BEG Einzelmaßnahmen: 30 % Grundförderung + mögliche Boni (Einkommensbonus +30 %, Heizungstausch-Bonus +5 %). Antrag muss VOR Auftragsvergabe gestellt werden.
Erhöht eine energetische Sanierung den Immobilienwert?
Ja, messbar. Energieeffiziente Immobilien (Klasse A/B) erzielen in Rostock nachweislich 10–25 % höhere Verkaufspreise als vergleichbare unsanierte Objekte (Klasse E–H).
Was ist der Unterschied zwischen GEG und EnEV?
Das GEG (Gebäudeenergiegesetz) hat 2020 die EnEV (Energieeinsparverordnung), das EEWärmeG und das EnEG vollständig abgelöst. Das GEG 2024 verschärft insbesondere die Heizungsanforderungen und führt die 65%-EE-Pflicht ein.
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Hinweis: Alle Inhalte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Marktdaten beziehen sich auf Rostock und Mecklenburg-Vorpommern. Stand: 2025. Büchel Immobilien Rostock.