WEG & Eigentumswohnung
§§ 23–25 WEG – das zentrale Beschlussorgan der Wohnungseigentümergemeinschaft
Die Eigentümerversammlung ist das höchste Organ der WEG. Sie trifft alle wesentlichen Entscheidungen zur Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums – von der Hausgeldfestsetzung bis zur Beschlussfassung über Modernisierungen. In Rostock mit seiner vielfältigen Wohnungseigentümerstruktur gehört das Verständnis dieser Veranstaltung zum Immobilien-Grundwissen.
Nach § 24 WEG ist der Verwalter grundsätzlich für die Einberufung zuständig. Er muss die Versammlung mindestens einmal jährlich einberufen. Die Einladung muss schriftlich oder – wenn die Gemeinschaft dies per Beschluss zugelassen hat – auch elektronisch erfolgen und allen Eigentümern mindestens zwei Wochen vor dem Termin zugehen. Die Einladung muss die Tagesordnung enthalten.
Eine außerordentliche Eigentümerversammlung kann von Eigentümern einberufen werden, wenn diese mehr als 25 % der Miteigentumsanteile repräsentieren (§ 24 Abs. 2 WEG). In Rostock, wo viele WEGs aus kleinen Gemeinschaften mit 4–12 Einheiten bestehen, sind solche Minderheitsrechte praktisch relevant.
Seit der WEG-Reform 2020 (WEMoG) ist die Eigentümerversammlung nach § 25 WEG immer beschlussfähig, unabhängig von der Anzahl der anwesenden oder vertretenen Eigentümer. Die frühere Regelung, nach der eine Mindestbeteiligung von 50 % der Miteigentumsanteile erforderlich war, wurde abgeschafft. Damit sind spontane Mehrheitsentscheidungen bei geringer Beteiligung aber auch einfacher möglich.
Eine typische Eigentümerversammlung in Rostock folgt diesem Ablauf: (1) Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit durch den Verwalter. (2) Genehmigung des Protokolls der letzten Versammlung. (3) Jahresabrechnung: Vorlage und Genehmigung. (4) Wirtschaftsplan für das laufende Jahr. (5) Wahl des Verwaltungsbeirats (falls nötig). (6) Einzelne Tagesordnungspunkte (Instandhaltung, Modernisierung etc.). (7) Verschiedenes – ohne Beschlussfassung.
In Rostock sind WEGs besonders häufig in der KTV, der Südstadt, in Warnemünde und in Stadtmitte anzutreffen. Rostocker Altbauten aus der Gründerzeit wurden vielfach in Wohnungseigentum umgewandelt – teils mit 20–40 Einheiten und einer heterogenen Eigentümerstruktur (Eigennutzer, Kapitalanleger, Erbengemeinschaften). Das macht die Beschlussfassung bei Modernisierungen nach dem GEG anspruchsvoller.
Seit 2020 ist in § 23 Abs. 1 WEG auch die Beschlussfassung im Umlaufverfahren möglich, wenn alle Eigentümer zustimmen. In kleinen Rostocker WEGs (2–4 Einheiten) ist dies eine praktische Alternative zur förmlichen Versammlung.
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Büchel Immobilien kennt den Rostocker WEG-Markt aus über 30 Jahren Praxis.
Hinweis: Dieser Lexikoneintrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2025. Büchel Immobilien Rostock.