Immobilienlexikon · Buchstabe E · Vermietung & Neubau

Erstvermietung – Erstbezug nach Neubau richtig starten

Bei Erstvermietung gilt keine Mietpreisbremse (§ 556f BGB). Wer eine neu gebaute oder kernsanierte Wohnung in Rostock erstmals vermietet, profitiert von Gestaltungsfreiheiten – muss aber besondere Anforderungen kennen.

Die Erstvermietung ist der erste Schritt von der Investition zur Rendite. Von der freien Mietpreisgestaltung über die AfA-Abschreibung bis zur Übergabeprotokollierung – hier zählen die Details.

§ 556fBGB – keine Mietpreisbremse
3 NKMmax. Kaution
2 %AfA linear (Neubau)
FreiErstmietpreis
Definition · Vermietungsrecht

Erstvermietung bezeichnet die erstmalige Vermietung einer neu errichteten oder kernsanierten Immobilie. Sie bietet weitgehende Freiheit in der Mietpreisgestaltung, da kein vorheriges Mietverhältnis bestand. Die Erstvermietung markiert auch steuerlich den Beginn der Vermietungstätigkeit und den Start der AfA-Abschreibung.

Mietpreisgestaltung
Freie Preisbildung beim Erstbezug
Die Mietpreisbremse gilt bei Neubau-Erstvermietung grundsätzlich nicht.

Keine Mietpreisbremse

Wer ab dem 01.10.2014 einen Neubau erstmals vermietet, kann den Mietpreis frei vereinbaren (§ 556f BGB). Die Mietpreisbremse greift erst bei Wiedervermietung von Bestandswohnungen.

Spätere Kappungsgrenze beachten

Ab dem zweiten Mietverhältnis gilt die Kappungsgrenze (+20 % in 3 Jahren). Markttransparenz bei der Erstmiete ist deshalb wichtig – sie bildet die Basis für alle folgenden Mieterhöhungen.

Checkliste
Checkliste Erstvermietung Neubau
Die vier Säulen einer professionellen Erstvermietung.

Pflichtdokumente

Gültiger Energieausweis (Bedarfsausweis bei Neubau), Grundriss, Wohnflächenberechnung nach WoFlV, Hausordnung, Mietvertrag.

Mietvertrag gestalten

Unbefristeter Mietvertrag (Standard), Staffelmiete oder Indexmiete, Betriebskostenvorauszahlungen, Kaution max. 3 Netto-Kaltmieten, Kleinreparaturklausel.

Übergabe dokumentieren

Übergabeprotokoll mit Zählerständen (Strom, Wasser, Heizung), Fotos aller Räume, Schlüsselanzahl und -art, Unterschriften beider Parteien.

Steuerliche Vorbereitung

Werbungskosten ab Vermietungsabsicht abzugsfähig: AfA, Zinsaufwendungen, Verwaltungskosten. Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 21 EStG.

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Regionaler Bezug
Erstvermietung in Rostock – Markt und Praxis 2025/2026
Neue Wohnquartiere, starke Nachfrage und Mietpreis-Orientierung.

Rostock hat über 14.000 Studierende und wachsende Fachkräftenachfrage. Neubauwohnungen werden häufig noch vor Fertigstellung vermietet. In der KTV oder Warnemünde erzielen Qualitätsneubauten typischerweise 13–18 €/m² Nettokaltmiete. In Stadtrandlagen wie Lichtenhagen bewegen sich Neubauten bei 11–14 €/m². Büchel Immobilien erstellt auf Wunsch eine kostenfreie Mietwerteinschätzung.

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Häufige Fragen
FAQ zu Erstvermietung
Die wichtigsten Fragen kurz beantwortet.
Gilt die Mietpreisbremse bei Erstvermietungen?
Nein. Bei Erstvermietungen ab dem 01.10.2014 neu errichteter oder umfassend modernisierter Wohnungen gilt die Mietpreisbremse gemäß § 556f BGB nicht. Vermieter können den Erstmietpreis frei vereinbaren. Spätere Mieterhöhungen unterliegen dann jedoch der Kappungsgrenze.
Ab wann kann ich Werbungskosten geltend machen?
Ab dem Zeitpunkt ernsthafter Vermietungsabsicht – also bereits während der Bauphase. Voraussetzung ist ein objektiver Nachweis (z. B. Inserat, Maklerbeauftragung). Darlehenszinsen, Architektenkosten, Handwerkerrechnungen und Vermittlungsprovision sind dann als Werbungskosten steuermindernd abzugsfähig.
Welchen Mietvertrag empfehlen Sie für die Erstvermietung?
Ein unbefristeter Standardmietvertrag ist die sicherste Wahl. Eine Staffelmiete (§ 557a BGB) oder Indexmiete (§ 557b BGB) empfiehlt sich, wenn Eigentümer spätere Mietsteigerungen planbar gestalten wollen. Befristete Zeitmietverträge sind nur bei triftigen Gründen möglich (§ 575 BGB).
Wie finde ich den richtigen Erstmietpreis in Rostock?
Eine Kombination aus aktuellem Mietspiegel Rostock, Vergleichsmieten auf Immobilienportalen und einer Lageanalyse ergibt eine realistische Bandbreite. Büchel Immobilien erstellt auf Wunsch eine kostenfreie Mietwerteinschätzung für Ihr Rostocker Objekt.

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HinweisDieser Lexikoneintrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: April 2026 – Büchel Immobilien Rostock.
Quellen: § 556f BGB, Mietpreisbremse MV, § 21 EStG, WoFlV. Letzte Prüfung: April 2026.
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