Auflassungsvormerkung
Die Auflassungsvormerkung sichert den Käufer zwischen Notartermin und Grundbuchumschreibung – sie verhindert, dass der Verkäufer die Immobilie ein zweites Mal verkauft oder nachträglich belastet.
Geregelt in § 883 BGB, wird die Vormerkung in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen. In Rostock und im Landkreis koordiniert Büchel Immobilien den gesamten Ablauf bis zur Eigentumsumschreibung.
Die Auflassungsvormerkung ist eine Sicherungseintragung in Abteilung II des Grundbuchs (§ 883 BGB). Sie sichert den Anspruch des Käufers auf Eigentumsübertragung nach notarieller Beurkundung des Kaufvertrags. Jede Verfügung des Verkäufers, die dem vormerkten Anspruch widerspricht, ist dem Käufer gegenüber unwirksam – er ist damit gegen Doppelverkauf, nachträgliche Belastungen und Insolvenz des Verkäufers geschützt.
1. Notartermin
Käufer und Verkäufer unterzeichnen den Kaufvertrag. Der Notar beantragt noch am selben Tag die Eintragung der Auflassungsvormerkung beim Grundbuchamt.
2. Eintragung im Grundbuch
Das Grundbuchamt trägt die Vormerkung in Abteilung II ein – in Rostock typischerweise innerhalb von ein bis drei Wochen. Ab diesem Moment ist der Käufer abgesichert.
3. Kaufpreiszahlung
Erst nach Eintragung der Vormerkung und Erfüllung aller Fälligkeitsvoraussetzungen fordert der Notar den Käufer zur Zahlung auf. Die Vormerkung ist also Voraussetzung für die Kaufpreisfälligkeit.
4. Eigentumsumschreibung
Nach Zahlungseingang beantragt der Notar die Umschreibung in Abteilung I. Die Vormerkung wird dabei automatisch gelöscht – der Käufer ist nun rechtlicher Eigentümer.
Die Kosten für die Eintragung der Auflassungsvormerkung richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und werden als Bruchteil der vollen Grundbuchgebühr berechnet. Bei einem Kaufpreis von 200.000 Euro fallen ca. 200–300 Euro an Grundbuchgebühren für die Vormerkung an. Die Kosten trägt in der Regel der Käufer als Teil der Kaufnebenkosten.
Grundbuchamt Rostock
Die Eintragung erfolgt über das Amtsgericht Rostock (Zochstraße 13, 18057 Rostock). Bearbeitungszeiten: ein bis drei Wochen nach Antragsstellung durch den Notar.
Besonderheit bei ETW
Bei Eigentumswohnungen in größeren Anlagen – etwa in Lütten Klein, Evershagen oder Toitenwinkel – muss zusätzlich die Verwalterbestätigung eingeholt werden, bevor die Umschreibung beantragt werden kann.
Büchel Immobilien koordiniert Notar, Grundbuchamt und Hausverwaltung – für einen reibungslosen Ablauf ohne unnötige Verzögerungen. Mehr zum Verkaufsprozess auf unserer Seite Immobilie verkaufen.
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