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Immobilienlexikon – Risikomanagement

Bauträgerinsolvenz

Was passiert, wenn der Bauträger insolvent wird – Risiken, Schutzmaßnahmen und Handlungsoptionen für Käufer.

Eine Bauträgerinsolvenz ist der Albtraum jedes Immobilienkäufers: Das Geld ist bezahlt, der Bau steht still. Wir erklären die Risiken und wie Sie sich schützen können.

MaBVSchutznorm
7 RatenZahlungsplan
BürgschaftAbsicherung
GrundbuchVormerkung
Definition – Bauträgerinsolvenz

Eine Bauträgerinsolvenz liegt vor, wenn ein Bauträger zahlungsunfähig oder überschuldet ist und ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Für Käufer bedeutet das: Baustillstand, Risiko des Verlusts bereits geleisteter Zahlungen und langwierige rechtliche Auseinandersetzungen.

Risiken
Was bei einer Bauträgerinsolvenz passiert
Die Folgen einer Insolvenz sind für Käufer oft gravierend.

Baustopp

Die Bauarbeiten werden sofort eingestellt. Der Insolvenzverwalter entscheidet über die Fortführung oder Abwicklung.

Verlust von Zahlungen

Bereits geleistete Abschlagszahlungen können verloren gehen, wenn der Bauträger das Geld bereits verbraucht hat.

Insolvenzquote oft nur 5–15 %

Verzögerung um Jahre

Die Fertigstellung durch einen neuen Bauträger oder die Käufergemeinschaft kann sich um Jahre verzögern und deutlich teurer werden.

Bauträgerprojekt prüfen? Wir unterstützen Sie bei der Risikoeinschätzung.

Beratung anfragen
Schutzmaßnahmen
So schützen Sie sich vor Bauträgerinsolvenz
Vorbeugen ist besser als klagen – diese Maßnahmen minimieren Ihr Risiko.

MaBV-Zahlungsplan

Die Makler- und Bauträgerverordnung schreibt maximal 7 Raten vor, die an den Baufortschritt gekoppelt sind. Nie mehr zahlen als gebaut!

Fertigstellungsbürgschaft

Eine Bankbürgschaft über 5 % der Vertragssumme als Sicherheit nach § 7 MaBV. Alternativ: Fertigstellungsversicherung.

Auflassungsvormerkung

Lassen Sie die Vormerkung im Grundbuch eintragen, BEVOR Sie die erste Rate zahlen. Das sichert Ihren Eigentumsanspruch.

Bestandsimmobilie statt Neubau? Wir finden sichere Anlageoptionen für Sie.

Wertermittlung starten
Handlungsoptionen
Was tun bei Bauträgerinsolvenz?
Wenn es passiert ist – diese Schritte sollten Betroffene sofort einleiten.

Fachanwalt einschalten

Sofort einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht beauftragen. Fristen laufen, Forderungen müssen angemeldet werden.

Forderung anmelden

Alle Ansprüche beim Insolvenzverwalter als Insolvenzforderung anmelden. Belege und Zahlungsnachweise sichern.

Käufergemeinschaft bilden

Gemeinsam mit anderen Käufern verhandeln. Eine organisierte Käufergemeinschaft hat mehr Gewicht bei Verwalter und Gericht.

Häufige Fragen
FAQ – Bauträgerinsolvenz
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Bauträgerinsolvenz.
Verliere ich mein Geld bei einer Bauträgerinsolvenz?
Teilweise – die Insolvenzquote liegt oft bei nur 5–15 %. Geld, das bereits verbaut wurde, steckt im Bauwerk. Überzahlungen sind meist verloren.
Schützt die MaBV mich vollständig?
Teilweise – die MaBV begrenzt Vorauszahlungen und koppelt sie an den Baufortschritt. Einen vollständigen Schutz bietet sie aber nicht. Zusätzliche Sicherheiten (Bürgschaft) sind empfehlenswert.
Was ist eine Fertigstellungsbürgschaft?
Eine Bankbürgschaft, die 5 % der Vertragssumme absichert. Bei Insolvenz des Bauträgers kann der Käufer die Bürgschaft in Anspruch nehmen.
Kann ich vom Bauträgervertrag zurücktreten?
Bei Insolvenz in der Regel nicht einseitig. Der Insolvenzverwalter entscheidet, ob er den Vertrag erfüllen will oder nicht (Wahlrecht nach § 103 InsO).
Wie erkenne ich einen seriösen Bauträger?
Bonität prüfen (Creditreform/Schufa), Referenzobjekte besichtigen, Bilanzen einsehen, keine Vorkasse über MaBV-Sätze hinaus und Fertigstellungsbürgschaft verlangen.

Fragen zu Bauträgerinsolvenz?

Unsere Experten beraten Sie persönlich – unverbindlich und kostenfrei.

HinweisDieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Bauträgerinsolvenz ist anwaltliche Beratung dringend empfohlen.
Quellen: Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) | InsO §§ 103 ff. | Verbraucherzentrale | Stand: 2026
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