Bauträgerinsolvenz
Was passiert, wenn der Bauträger insolvent wird – Risiken, Schutzmaßnahmen und Handlungsoptionen für Käufer.
Eine Bauträgerinsolvenz ist der Albtraum jedes Immobilienkäufers: Das Geld ist bezahlt, der Bau steht still. Wir erklären die Risiken und wie Sie sich schützen können.
Eine Bauträgerinsolvenz liegt vor, wenn ein Bauträger zahlungsunfähig oder überschuldet ist und ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Für Käufer bedeutet das: Baustillstand, Risiko des Verlusts bereits geleisteter Zahlungen und langwierige rechtliche Auseinandersetzungen.
Baustopp
Die Bauarbeiten werden sofort eingestellt. Der Insolvenzverwalter entscheidet über die Fortführung oder Abwicklung.
Verlust von Zahlungen
Bereits geleistete Abschlagszahlungen können verloren gehen, wenn der Bauträger das Geld bereits verbraucht hat.
Insolvenzquote oft nur 5–15 %
Verzögerung um Jahre
Die Fertigstellung durch einen neuen Bauträger oder die Käufergemeinschaft kann sich um Jahre verzögern und deutlich teurer werden.
MaBV-Zahlungsplan
Die Makler- und Bauträgerverordnung schreibt maximal 7 Raten vor, die an den Baufortschritt gekoppelt sind. Nie mehr zahlen als gebaut!
Fertigstellungsbürgschaft
Eine Bankbürgschaft über 5 % der Vertragssumme als Sicherheit nach § 7 MaBV. Alternativ: Fertigstellungsversicherung.
Auflassungsvormerkung
Lassen Sie die Vormerkung im Grundbuch eintragen, BEVOR Sie die erste Rate zahlen. Das sichert Ihren Eigentumsanspruch.
Fachanwalt einschalten
Sofort einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht beauftragen. Fristen laufen, Forderungen müssen angemeldet werden.
Forderung anmelden
Alle Ansprüche beim Insolvenzverwalter als Insolvenzforderung anmelden. Belege und Zahlungsnachweise sichern.
Käufergemeinschaft bilden
Gemeinsam mit anderen Käufern verhandeln. Eine organisierte Käufergemeinschaft hat mehr Gewicht bei Verwalter und Gericht.
Auflassungsvormerkung
Warum die Vormerkung im Grundbuch Ihren Eigentumsanspruch sichert.
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