Heizungsgesetz – GModG-Reform 2026, Pflichten & Fristen
Das Heizungsgesetz regelt den Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen – seit dem GModG vom 29.07.2026 auf neuer Grundlage. Die 65-%-Regel der GEG-Novelle 2024 war bis 2026 das Herzstück. Seit dem GModG (in Kraft 29.07.2026) ist diese starre Pflicht entfallen; für neue Gas- und Ölheizungen gilt stattdessen die gestaffelte Bio-Treppe ab 2029.
Erfahren Sie, welche Pflichten seit 2024 gelten, welche Fördermittel es gibt und was der Heizungstausch kostet. Auch die Verbindung zum GEG wird erklärt.
GModG hat das Heizungsgesetz abgelöst – seit 29.07.2026 in Kraft
Bundestag und Bundesrat haben am 10.07.2026 das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen; es wurde am 28.07.2026 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist seit 29.07.2026 in Kraft. Damit ist die starre 65-%-Pflicht (§§ 71, 71b–72 GEG) entfallen; an ihre Stelle tritt ab 2029 eine gestaffelte Quote für biogene Brennstoffe (sog. „Bio-Treppe“). Details im Ratgeber Heizungsgesetz.
Das Heizungsgesetz ist die umgangssprachliche Bezeichnung für die GEG-Novelle 2024 (Gebäudeenergiegesetz). Frühere Kernregel (2024–2026): Jede neu eingebaute Heizung sollte mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen. Seit dem GModG (in Kraft 29.07.2026) ist diese starre Pflicht entfallen; neue Gas- und Ölheizungen folgen stattdessen ab 2029 der Bio-Treppe.
Die 65-%-Regel (bis 2026)
Neubau (2024–2026)
In Neubaugebieten galt die 65-%-Regel sofort (Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie-Hybrid oder Fernwärme). Seit dem GModG (29.07.2026) ist die starre Pflicht entfallen; für neue Gas-/Ölheizungen gilt ab 2029 die Bio-Treppe.
Bestand
Mit dem GModG (in Kraft seit 29.07.2026) ist die frühere 65-%-Pflicht im Bestand entfallen. Bestehende Heizungen dürfen weiterlaufen; neu eingebaute Gas- und Ölheizungen müssen ab 2029 wachsende Anteile biogener Brennstoffe nutzen (Bio-Treppe).
Übergangsfristen & Bestandsschutz
Bestehende Heizungen
Funktionierende Heizungen dürfen weiterbetrieben werden – ohne zeitliche Begrenzung. Seit dem GModG (29.07.2026) gilt das auch bei einem Defekt: Es gibt keine 65-%-Pflicht und keine Austauschfrist mehr.
Reparatur erlaubt
Bestehende Heizungen dürfen unbegrenzt repariert werden. Ist eine Reparatur nicht mehr möglich, darf auch ein neuer Gas- oder Ölkessel eingebaut werden; ab 2029 gelten dafür die Beimischquoten der Bio-Treppe.
Förderung beim Heizungstausch
Fördersätze
30 % Grundförderung (alle) + 16 % Klimageschwindigkeitsbonus (nur Selbstnutzer, beim Austausch alter fossiler Anlagen) + 10 bis 40 % Einkommensbonus je nach Haushaltseinkommen. Max. 70 %, bei Einkommen bis 30.000 € bis zu 80 %.
Antragstellung
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Heizungstausch
Kosten, Technikoptionen und bis zu 70 % Förderung.
GEG
Das Gebäudeenergiegesetz im Detail – Pflichten und Ausnahmen.
Fördermittel
Alle Programme von KfW, BAFA und Land MV im Überblick.
Häufige Fragen – Heizungsgesetz (GEG-Novelle)
Was besagt das Heizungsgesetz?
Muss ich meine alte Heizung austauschen?
Ab wann gilt die Pflicht in Rostock?
Wie hoch ist die Förderung?
Welche Heizungen erfüllen die 65-%-Regel?
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