Immobilien-Lexikon · Bauen & WertDachausbau – Genehmigung, Kosten & Wertsteigerung
Der Dachausbau schafft neuen Wohnraum und steigert den Immobilienwert – erfordert aber in MV eine Baugenehmigung.
800–1.500€/m² Ausbaukosten
15–25 %Wertsteigerung
30–60 m²Zusätzl. Wohnraum
PflichtBaugenehmigung MV
DefinitionDachausbau bezeichnet die bau- oder umbautechnische Umwandlung eines ungenutzten Dachgeschosses in Wohnraum. In MV erfordert dies eine Baugenehmigung, da sich die Nutzung des Gebäudes ändert. Voraussetzungen sind ausreichende Deckenhöhe, Belichtung durch Dachfenster oder Gauben, Wärmedämmung gemäß GEG und statische Eignung des Dachstuhls.
BaurechtGenehmigung & Voraussetzungen
In MV ist der Dachausbau stets genehmigungspflichtig – Nutzungsänderung plus ggf. Baugenehmigung für Gauben.
Statik & Brandschutz
Der Dachstuhl muss zusätzliche Lasten tragen können. Ein zweiter Rettungsweg (Brandschutz) ist Pflicht. Die Baulast kann zusätzliche Auflagen bedeuten.
Wärmeschutz nach GEG
Die Dämmung muss dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) entsprechen. Typisch: U-Wert Dachfläche ≤ 0,24 W/(m²K). Fördermittel über BAFA möglich.
WirtschaftlichkeitKosten & Wertsteigerung
Ein Dachausbau kann den Immobilienwert um 15–25 % steigern.
Typische Kosten
800–1.500 €/m² je nach Ausstattung und statischem Aufwand. Ein 40-m²-Dachausbau kostet somit 32.000–60.000 €. Gauben erhöhen die Kosten, vergrößern aber die nutzbare Vollfläche erheblich.
Wertsteigerung
Bei einem EFH in Rostock mit 300.000 € Verkehrswert kann der Dachausbau den Wert auf 345.000–375.000 € steigern. Die Investition rechnet sich fast immer – besonders in gefragten Lagen wie KTV oder Warnemünde.
Praxis-Tipp: Holen Sie vor Baubeginn einen Bauvorbescheid ein. So vermeiden Sie böse Überraschungen und können die Baukosten realistisch kalkulieren. FlächenberechnungWohnflächenberechnung bei Dachschrägen
Besondere Regeln bei Schrägen – nicht jeder Quadratmeter zählt voll.
Unter 1 m HöheFlächen unter 1 m Raumhöhe zählen nicht zur Wohnfläche. Dieser Bereich kann aber als Stauraum dienen.
1–2 m HöheFlächen zwischen 1 und 2 m Raumhöhe werden nur zur Hälfte angerechnet. Gauben vergrößern den Vollflächen-Anteil erheblich.
Ab 2 m HöheErst ab 2 m Raumhöhe zählt die Fläche voll. Für die Wertermittlung ist die korrekte Berechnung entscheidend. Regionaler FokusDachausbau in Rostock & MV
Altbauviertel mit ungenutztem Dachpotenzial bieten besondere Chancen.
Beliebte Lagen
In der KTV, der Stadtmitte und in Warnemünde gibt es zahlreiche Gründerzeithäuser mit ungenutzten Dachgeschossen. Der Ausbau ist hier besonders wertsteigernd.
Fördermöglichkeiten
Die Rostocker Bauaufsicht berät zu Genehmigungsfragen. BAFA– und KfW-Förderprogramme unterstützen die energetische Sanierung im Zuge des Dachausbaus.
Verwandte BegriffeWeitere Fachbegriffe im Lexikon
Häufige FragenFAQ – Dachausbau
Antworten auf die wichtigsten Fragen
Braucht man für einen Dachausbau in MV eine Baugenehmigung?
Ja, in Mecklenburg-Vorpommern ist ein Dachausbau stets
genehmigungspflichtig, da eine Nutzungsänderung vorliegt. Bei Gauben oder Dacheinschnitten ist zusätzlich eine vollständige
Baugenehmigung erforderlich.
Was kostet ein Dachausbau in Rostock?
Typische Kosten liegen bei
800–1.500 €/m². Ein 40-m²-Ausbau kostet somit 32.000–60.000 €. Gauben und aufwendige Statik erhöhen die
Baukosten, bringen aber mehr nutzbare Fläche.
Wie viel Wertsteigerung bringt ein Dachausbau?
Erfahrungsgemäß steigert ein Dachausbau den Immobilienwert um 15–25 %. Bei einem Haus mit 300.000 € Verkehrswert kann der Wert auf 345.000–375.000 € steigen.
Wie wird die Wohnfläche bei Dachschrägen berechnet?
Flächen unter 1 m Höhe zählen nicht, zwischen 1–2 m zur Hälfte, ab 2 m voll. Eine Gaube vergrößert den Vollflächen-Anteil erheblich.
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HinweisDieser Lexikon-Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Bauberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Für konkrete Bauprojekte wenden Sie sich an einen Architekten oder die Rostocker Bauaufsicht. Stand: April 2026.
Quellen: Landesbauordnung MV (LBauO M-V); Gebäudeenergiegesetz (GEG); Wohnflächenverordnung (WoFlV); IHK Rostock; Statistisches Amt MV.
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