Reallast – Definition, Grundbuch & Bedeutung beim Immobilienkauf
Die Reallast verpflichtet den jeweiligen Grundstückseigentümer zu wiederkehrenden Leistungen. Im Immobilienkontext begegnet sie bei Leibrenten, Erbbauzinsen und Altenteil-Regelungen.
Eine Reallast steht in Abteilung II des Grundbuchs und belastet das Grundstück – nicht die Person. Beim Kaufvertrag ist das ein wichtiger Punkt: Die Reallast geht auf den Käufer über. Abgrenzung zur Dienstbarkeit und Grundschuld.
Die Reallast ist ein dingliches Recht, das ein Grundstück in der Weise belastet, dass der jeweilige Eigentümer wiederkehrende Leistungen an den Berechtigten zu erbringen hat (§ 1105 BGB). Diese Leistungen können in Geld, Naturalien oder Diensten bestehen. Die Reallast haftet am Grundstück und geht bei Eigentümerwechsel auf den neuen Eigentümer über.
Welche Arten von Reallasten gibt es?
Leibrente
Häufigster Fall: Der Verkäufer überträgt das Grundstück gegen lebenslange monatliche Zahlungen. Die Reallast sichert den Anspruch im Grundbuch.
Altenteil / Auszug
Bei Hofübergaben wird dem Altenteiler ein Wohnrecht + Versorgungsleistungen (Heizung, Pflege) als Reallast eingetragen.
Erbbauzins
Der regelmäßige Zins bei Erbbaurecht wird als Reallast im Grundbuch gesichert.
Reallast im Grundbuch – Eintragung und Wirkung
Reallast vs. Dienstbarkeit vs. Grundschuld
Reallast
Wiederkehrende Leistung (Geld, Dienste, Naturalien). Der Eigentümer muss aktiv etwas tun. Beispiel: monatliche Leibrentenzahlung.
Dienstbarkeit
Duldung oder Unterlassung. Der Eigentümer muss etwas hinnehmen (z. B. Wegerecht) oder unterlassen (z. B. Baubeschränkung).
Grundschuld
Sicherungsrecht. Keine regelmäßige Leistung, sondern Sicherheit für einen Kredit. Eingetragen in Abteilung III.
Reallasten in Rostock & MV
Hofübergaben im Landkreis
Im Landkreis Rostock sind Altenteil-Reallasten bei landwirtschaftlichen Hofübergaben verbreitet. Der Altenteiler erhält Wohnrecht + Versorgungsleistungen, gesichert durch Reallast im Grundbuch.
Leibrenten-Modelle
In Rostock werden Leibrente-Modelle zunehmend genutzt, besonders von älteren Eigentümern ohne Erben. Die Reallast sichert die lebenslange Zahlung auch bei Eigentümerwechsel.
Lexikon-Links zum Thema
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FAQ – Reallast
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