Kapitalanlage & Bewertung
§16 ImmoWertV – Rentenbarwertfaktor aus Liegenschaftszins und Restnutzungsdauer
Der Vervielfältiger ist der Kern des Ertragswertverfahrens: Er wandelt den Jahresreinertrag einer Immobilie in einen Gebäudewert um. Abgeleitet aus Liegenschaftszinssatz und Restnutzungsdauer nach §16 ImmoWertV.
Der Vervielfältiger entspricht dem Barwert einer Rente über die Restnutzungsdauer des Gebäudes. Je höher die Restnutzungsdauer und je niedriger der Liegenschaftszinssatz, desto höher der Vervielfältiger – und damit der errechnete Ertragswert.
p = Liegenschaftszinssatz (%), n = Restnutzungsdauer (Jahre)
Beispiel: p = 3,5 % (typisch MFH Rostock A-Lage), n = 40 Jahre
→ Vervielfältiger = [1 − (1,035)−40] / 0,035 = 21,36
Bei einem Jahresreinertrag von 30.000 €: Gebäudewert = 30.000 × 21,36 = 640.800 €
Der Gutachterausschuss Rostock veröffentlicht jährlich Liegenschaftszinssätze für verschiedene Objekttypen und Lagen. Diese sind die Grundlage für normkonforme Ertragswertberechnungen nach ImmoWertV. Typische Liegenschaftszinssätze 2024 für Rostock:
Der Vervielfältiger nach ImmoWertV ist eine normierte, gutachterlich abgeleitete Bewertungsgröße. Der Ankaufsfaktor ist die marktbasierte Transaktionsgröße in Verhandlungen – er muss nicht mit dem Vervielfältiger übereinstimmen, weicht in Boomphasen häufig nach oben ab.
Der Vervielfältiger ist ein Rentenbarwertfaktor nach §16 ImmoWertV. Er wird mit dem Jahresreinertrag multipliziert, um den Gebäudewert im Ertragswertverfahren zu berechnen. Er leitet sich aus Liegenschaftszinssatz und Restnutzungsdauer ab.
Formel: [1 − (1 + p/100)^−n] / (p/100). P steht für den Liegenschaftszinssatz, n für die Restnutzungsdauer in Jahren. Bei niedrigem Liegenschaftszins und langer Restnutzungsdauer ergibt sich ein hoher Vervielfältiger.
Der Gutachterausschuss Rostock veröffentlicht jährlich aktuelle Werte. Typisch für MFH in A-Lagen liegen diese bei 3,0–3,8 %, für B-Lagen bei 4,0–5,0 %. Diese Werte sind die normkonforme Grundlage für ImmoWertV-Bewertungen.
Der Vervielfältiger ist die normierte ImmoWertV-Größe für Gutachter. Der Ankaufsfaktor ist die marktbasierte Verhandlungsgröße in Transaktionen. In Boomphasen liegt der tatsächliche Ankaufsfaktor häufig über dem rechnerischen Vervielfältiger.
Je höher die Restnutzungsdauer, desto höher der Vervielfältiger – und damit der Gebäudewert. Eine durch Modernisierung verlängerte Restnutzungsdauer erhöht also direkt den gutachterlichen Ertragswert.
Büchel Immobilien – persönliche Beratung, 30+ Jahre Markterfahrung in Rostock.
Hinweis: Dieser Lexikoneintrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2025/2026 – Büchel Immobilien Rostock.