IMMOBILIENLEXIKON · WEG & WOHNUNGSEIGENTUM
Aufteilungsplan – Grundlage des Wohnungseigentums
Was ist der Aufteilungsplan, warum ist er wichtig – und wie liest man ihn?
Ohne Aufteilungsplan keine Eigentumswohnung. Der Aufteilungsplan ist die zeichnerische Darstellung des Gebäudes, die zeigt, welche Einheiten Sondereigentum bilden und was Gemeinschaftseigentum ist. Er ist Teil der Teilungserklärung und wird beim Grundbuchamt hinterlegt. Büchel Immobilien erklärt, was Käufer in Rostock wissen müssen.
DEFINITION
Der Aufteilungsplan ist eine von der Baubehörde genehmigte zeichnerische Darstellung des Gebäudes, in der die einzelnen Wohnungen, Keller, Stellplätze und Gemeinschaftsflächen mit Nummern und Umrissen gekennzeichnet sind. Er ist Bestandteil der Teilungserklärung und Grundlage für die Eintragung der Sondereigentumseinheiten im Grundbuch (§ 7 WEG).
Was steht im Aufteilungsplan?
Der Aufteilungsplan zeigt:
Er wird von der Baubehörde mit einer Abgeschlossenheitsbescheinigung versehen – dem amtlichen Nachweis, dass die Einheiten baulich voneinander abgeschlossen sind.
Abgeschlossenheitsbescheinigung: Pflicht für ETW
Jede Wohneinheit, die als Eigentumswohnung ins Grundbuch eingetragen werden soll, muss abgeschlossen sein. Dies wird mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung bestätigt (§ 7 Abs. 4 WEG i.V.m. § 3 WEG). In Rostock ist die zuständige Behörde das Bauamt der Hansestadt Rostock. Ohne gültige Bescheinigung ist keine Eintragung im Grundbuch möglich.
Bei älteren Gebäuden, besonders in den Plattenbausiedlungen in Groß Klein oder Lichtenhagen, sind Aufteilungspläne manchmal veraltet oder wurden nie aktualisiert. Umbaumaßnahmen erfordern einen geänderten Aufteilungsplan mit neuer Abgeschlossenheitsbescheinigung.
Aufteilungsplan und Teilungserklärung
Der Aufteilungsplan ist untrennbar mit der Teilungserklärung verbunden: Während die Teilungserklärung textlich regelt, welche Rechte und Pflichten mit den Einheiten verbunden sind, liefert der Aufteilungsplan die zeichnerische Grundlage. Beide Dokumente werden beim Grundbuchamt hinterlegt.
Beim Kauf einer Eigentumswohnung sollten Käufer Aufteilungsplan und Teilungserklärung unbedingt vor dem Notartermin prüfen: Stimmt die Lage der Wohnung? Ist der Keller korrekt zugeordnet? Gibt es Stellplätze als Sondereigentum?
Typische Probleme mit dem Aufteilungsplan
Alle diese Punkte sollten vor dem Notartermin geklärt werden. Büchel Immobilien prüft für seine Käufer die Kongruenz zwischen Aufteilungsplan, Grundbuch und tatsächlichem Objekt.
Weitere Begriffe im Lexikon
Verwandte Begriffe:
Büchel Immobilien prüft alle Dokumente – Aufteilungsplan, Teilungserklärung und Grundbuch.
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Häufige Fragen
Muss der Aufteilungsplan bei Veränderungen aktualisiert werden?
Ja. Wenn Einheiten zusammengelegt, geteilt oder wesentlich verändert werden, ist ein neuer Aufteilungsplan mit aktualisierter Abgeschlossenheitsbescheinigung notwendig. Das erfordert eine Baugenehmigung und notarielle Änderung der Teilungserklärung.
Was ist der Unterschied zwischen Aufteilungsplan und Grundriss?
Der Grundriss ist eine einfache zeichnerische Darstellung der Raumaufteilung innerhalb einer Einheit. Der Aufteilungsplan ist ein amtliches Dokument, das alle Einheiten des Gebäudes mit Nummern zeigt und von der Baubehörde bestätigt wurde.
Gilt der Aufteilungsplan auch für Stellplätze?
Ja. Wenn Stellplätze als Sondereigentum oder Sondernutzungsrecht eingetragen sind, müssen sie im Aufteilungsplan ausgewiesen sein. Stellplätze ohne Eintragung im Plan und Grundbuch können nicht rechtssicher übertragen werden.
Was passiert, wenn der Aufteilungsplan mit dem Kaufvertrag nicht übereinstimmt?
Im Zweifel gilt der Aufteilungsplan als Grundlage der Grundbucheintragung. Abweichungen müssen vor dem Notartermin geklärt werden. Eine fehlerhafte Zuordnung kann nach dem Kauf nur durch kostenpflichtige Berichtigung im Grundbuch korrigiert werden.
Büchel Immobilien Rostock berät Sie kompetent zum Thema Aufteilungsplan – Grundlage des Wohnungseigentums. Über 30 Jahre Erfahrung in Rostock und MV.
Hinweis: Dieser Lexikoneintrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2025/2026 – Büchel Immobilien Rostock.