Wirtschaftsplan WEG – Haushaltsplan der Eigentümergemeinschaft
Der Wirtschaftsplan (§ 28 WEG) ist der jährliche Finanzplan der Wohnungseigentümergemeinschaft. Er legt die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben fest und bestimmt die Höhe des monatlichen Hausgelds.
Ohne beschlossenen Wirtschaftsplan kein Hausgeld: Der Plan ist die rechtliche Grundlage für die Zahlungspflicht der Eigentümer. Wir erklären Aufbau, Beschluss und Prüfung.
Der Wirtschaftsplan (§ 28 Abs. 1 WEG) wird vom WEG-Verwalter für jedes Kalenderjahr aufgestellt. Er enthält die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben der Gemeinschaft, die Zuführung zur Erhaltungsrücklage und die daraus resultierende Beitragsberechnung (Hausgeld) je Einheit.
Kostenpositionen
Betriebskosten (Wasser, Müll, Versicherung, Grundsteuer), Verwaltungskosten, Instandhaltung, Erhaltungsrücklage, ggf. Sonderumlagen. Jede Position wird als Gesamtbetrag und umgelegt auf die einzelnen Einheiten (nach Miteigentumsanteilen oder Verteilerschlüssel) ausgewiesen.
Einzelwirtschaftsplan
Jeder Eigentümer erhält seinen individuellen Anteil: die monatliche Hausgeld-Vorrauszahlung. Sie setzt sich aus den umgelegten Kosten und der Rücklagenzuführung zusammen. Der Plan gilt bis zum Beschluss des neuen Wirtschaftsplans – auch über das Kalenderjahr hinaus.
Beschluss
Der Wirtschaftsplan wird auf der Eigentümerversammlung mit einfacher Mehrheit beschlossen. Solange kein neuer Plan beschlossen wird, gilt der alte fort (Fortgeltungsklausel). Der Verwalter ist verpflichtet, den Plan rechtzeitig vor der Versammlung vorzulegen.
Prüfung
Der Verwaltungsbeirat prüft den Wirtschaftsplan vor der Versammlung und gibt eine Empfehlung. Eigentümer sollten die Positionen mit den Vorjahreswerten und der Hausgeldabrechnung vergleichen. Auffällige Abweichungen hinterfragen.
Kostentransparenz
Die Höhe des Hausgelds beeinflusst die Rendite direkt. In Rostock liegt das Hausgeld typischerweise bei 2,50–4,50 €/m²/Monat (inkl. Rücklage). Hohe Hausgeld-Ansätze können auf Sanierungsbedarf oder üppige Rücklagenbildung hindeuten.
Rücklagenhöhe
Die Zuführung zur Erhaltungsrücklage sollte mindestens 0,80–1,50 €/m²/Monat betragen (je nach Baujahr). Ist die Rücklage zu niedrig, drohen Sonderumlagen bei anstehenden Sanierungen – ein Risiko für Käufer.
Hausgeld-Niveau
In Rostock: 2,50–3,50 €/m² bei Plattenbau-WEGs, 3,00–4,50 €/m² bei sanierten Altbauten und Neubauten. Fernwärme-Anschluss (in vielen Rostocker WEGs üblich) vereinfacht die Heizkostenabrechnung, kann aber teurer sein als Gasheizung.
Unsere Prüfung
Bei jedem Wohnungskauf über Büchel Immobilien prüfen wir den Wirtschaftsplan, die Rücklagenhöhe und die Beschlusssammlung – so vermeiden unsere Kunden böse Überraschungen nach dem Kauf.
Was ist der Wirtschaftsplan einer WEG?
Wer erstellt den Wirtschaftsplan?
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