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Immobilienlexikon · Buchstabe M

Maklercourtage – Höhe, Regelung und Praxis

Die Maklercourtage ist das Honorar für die Vermittlung einer Immobilie. Seit Dezember 2020 gelten neue gesetzliche Regeln, wer beim Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses wie viel zahlt.

Kaum ein Thema sorgt beim Immobilienverkauf für so viele Rückfragen wie die Maklerprovision. Was ist üblich? Was ist erlaubt? Und was hat sich durch das Gesetz von 2020 geändert? Diese Seite erklärt die Regelung – mit Blick auf die Praxis in Rostock und Mecklenburg-Vorpommern.

Definition: Was ist die Maklercourtage?

Definition
Die Maklercourtage (auch: Maklerprovision) ist die erfolgsabhängige Vergütung, die ein Immobilienmakler für die Vermittlung eines Kauf- oder Mietvertrags erhält. Sie wird nur fällig, wenn tatsächlich ein Vertrag zustande kommt. Die Höhe ist gesetzlich nicht festgelegt, bewegt sich aber in Deutschland üblicherweise zwischen 3 und 7 Prozent des Kaufpreises. Die Begriffe „Courtage“ und „Provision“ werden im Alltag gleichbedeutend verwendet.

Die gesetzliche Regelung seit Dezember 2020

Am 23. Dezember 2020 trat das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser in Kraft (§§ 656a–656d BGB). Es gilt für den Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern durch Verbraucher – nicht für Mehrfamilienhäuser, Gewerbeimmobilien oder Grundstücke.

Kernregel: HalbteilungWenn der Verkäufer den Makler beauftragt, darf er die Courtage nicht vollständig auf den Käufer abwälzen. Der Verkäufer muss mindestens den gleichen Anteil zahlen wie der Käufer. Typisches Modell: je 50 % für beide Seiten.
Bestellerprinzip bei einseitiger BeauftragungBeauftragt nur eine Seite den Makler, zahlt auch nur diese Seite. Der Käufer kann dann nur zur Zahlung herangezogen werden, wenn er den Makler zusätzlich selbst beauftragt hat.
Was das Gesetz nicht regelt: Die Höhe der Courtage bleibt Verhandlungssache. Es gibt keinen gesetzlichen Prozentsatz. Die marktüblichen Sätze unterscheiden sich regional.

Typische Höhe der Maklercourtage in Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern und speziell im Raum Rostock hat sich ein Modell als Standard etabliert:

Kauf: Wohnung / EFHÜblich sind 5,95 % des Kaufpreises (inkl. MwSt.), aufgeteilt je 2,975 % auf Käufer und Verkäufer. Die genaue Höhe wird individuell vereinbart.
Kauf: MFH / GewerbeDie gesetzliche Halbteilung greift hier nicht. Die Courtage wird frei verhandelt und kann je nach Objekt, Volumen und Aufwand variieren.
VermietungSeit dem Bestellerprinzip 2015 zahlt bei der Vermietung derjenige, der den Makler beauftragt – in der Regel also der Vermieter. Maximal zwei Nettokaltmieten zzgl. MwSt.
Wichtig: Die genannten Prozentsätze sind Marktbeobachtungen, keine verbindlichen Vorgaben. Jeder Maklervertrag wird individuell geschlossen. Entscheidend ist, dass die Leistung transparent beschrieben wird und der Vertrag schriftlich oder in Textform vorliegt (seit 2020 Pflicht bei Kaufverträgen).

Maklercourtage in Rostock – regionale Praxis

In Rostock hat sich die Halbteilung schnell als Standard durchgesetzt. Die meisten professionellen Makler in der Region arbeiten mit einem transparenten Modell, bei dem beide Seiten den gleichen Anteil tragen.

Ein Punkt, der in Rostock und MV gelegentlich für Irritation sorgt: Bei Eigentumswohnungen in großen Wohnanlagen – etwa in Evershagen, Lütten Klein oder Dierkow – liegen die Kaufpreise teilweise unter 100.000 Euro. In diesen Fällen kann die prozentuale Courtage absolut gesehen niedrig ausfallen, obwohl der Aufwand für Vermarktung, Besichtigungen und Unterlagenbeschaffung derselbe ist wie bei höherpreisigen Objekten.

Büchel-Praxis: Wir kommunizieren Leistungsumfang und Courtage von Anfang an transparent. Unser Ziel ist, dass Verkäufer und Käufer genau wissen, welche Leistungen sie erhalten – von der Wertermittlung über die Vermarktung bis zur Begleitung beim Notartermin.

Häufige Fragen zur Maklercourtage

Ist die Höhe der Maklercourtage gesetzlich festgelegt?

Nein. Es gibt in Deutschland keinen gesetzlichen Prozentsatz für die Maklercourtage. Gesetzlich geregelt ist nur die Verteilung: Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern darf der Verkäufer seit 2020 nicht mehr als die Hälfte auf den Käufer abwälzen. Die konkrete Höhe wird im Maklervertrag individuell vereinbart.

Wann wird die Courtage fällig?

Die Courtage ist eine Erfolgsprovision – sie wird erst fällig, wenn ein wirksamer Kaufvertrag zustande kommt. In der Praxis wird sie nach der notariellen Beurkundung in Rechnung gestellt, meist mit einem Zahlungsziel von 7 bis 14 Tagen. Kommt kein Vertrag zustande, fällt keine Courtage an.

Kann ich die Maklercourtage von der Steuer absetzen?

Wenn Sie die Immobilie als Kapitalanlage erwerben, kann die Courtage als Anschaffungsnebenkosten über die Abschreibung (AfA) steuerlich berücksichtigt werden. Bei Eigennutzung ist ein Abzug in der Regel nicht möglich. Für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.

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Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Courtage-Sätze sind Marktbeobachtungen und variieren je nach Makler und Objekt. Angaben ohne Gewähr. Stand: März 2026.