Immobilienlexikon · Buchstabe M
Die Maklercourtage ist das Honorar für die Vermittlung einer Immobilie. Seit Dezember 2020 gelten neue gesetzliche Regeln, wer beim Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses wie viel zahlt.
Kaum ein Thema sorgt beim Immobilienverkauf für so viele Rückfragen wie die Maklerprovision. Was ist üblich? Was ist erlaubt? Und was hat sich durch das Gesetz von 2020 geändert? Diese Seite erklärt die Regelung – mit Blick auf die Praxis in Rostock und Mecklenburg-Vorpommern.
Am 23. Dezember 2020 trat das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser in Kraft (§§ 656a–656d BGB). Es gilt für den Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern durch Verbraucher – nicht für Mehrfamilienhäuser, Gewerbeimmobilien oder Grundstücke.
In Mecklenburg-Vorpommern und speziell im Raum Rostock hat sich ein Modell als Standard etabliert:
In Rostock hat sich die Halbteilung schnell als Standard durchgesetzt. Die meisten professionellen Makler in der Region arbeiten mit einem transparenten Modell, bei dem beide Seiten den gleichen Anteil tragen.
Ein Punkt, der in Rostock und MV gelegentlich für Irritation sorgt: Bei Eigentumswohnungen in großen Wohnanlagen – etwa in Evershagen, Lütten Klein oder Dierkow – liegen die Kaufpreise teilweise unter 100.000 Euro. In diesen Fällen kann die prozentuale Courtage absolut gesehen niedrig ausfallen, obwohl der Aufwand für Vermarktung, Besichtigungen und Unterlagenbeschaffung derselbe ist wie bei höherpreisigen Objekten.
Nein. Es gibt in Deutschland keinen gesetzlichen Prozentsatz für die Maklercourtage. Gesetzlich geregelt ist nur die Verteilung: Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern darf der Verkäufer seit 2020 nicht mehr als die Hälfte auf den Käufer abwälzen. Die konkrete Höhe wird im Maklervertrag individuell vereinbart.
Die Courtage ist eine Erfolgsprovision – sie wird erst fällig, wenn ein wirksamer Kaufvertrag zustande kommt. In der Praxis wird sie nach der notariellen Beurkundung in Rechnung gestellt, meist mit einem Zahlungsziel von 7 bis 14 Tagen. Kommt kein Vertrag zustande, fällt keine Courtage an.
Wenn Sie die Immobilie als Kapitalanlage erwerben, kann die Courtage als Anschaffungsnebenkosten über die Abschreibung (AfA) steuerlich berücksichtigt werden. Bei Eigennutzung ist ein Abzug in der Regel nicht möglich. Für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.
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Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Courtage-Sätze sind Marktbeobachtungen und variieren je nach Makler und Objekt. Angaben ohne Gewähr. Stand: März 2026.