Immobilienlexikon · Buchstabe A
Die Auflassungsvormerkung schützt den Käufer zwischen Notartermin und Eigentumsumschreibung. Sie wird im Grundbuch eingetragen und verhindert, dass der Verkäufer die Immobilie ein zweites Mal verkauft.
Zwischen der notariellen Beurkundung eines Kaufvertrags und dem tatsächlichen Eigentumswechsel im Grundbuch vergehen oft sechs bis acht Wochen – manchmal auch länger. In dieser Zeit ist der Käufer verwundbar: Er hat den Vertrag unterschrieben, aber gehört ihm die Immobilie noch nicht. Die Auflassungsvormerkung schließt genau diese Lücke.
Der zeitliche Ablauf folgt einem festen Muster, das bei jedem Immobilienkauf gleich ist:
Für Verkäufer hat die Vormerkung eine klare Konsequenz: Ab der Eintragung können Sie nicht mehr frei über Ihre Immobilie verfügen. Konkret bedeutet das:
In Rostock wird die Auflassungsvormerkung über das Grundbuchamt beim Amtsgericht Rostock (Zochstraße 13, 18057 Rostock) eingetragen. Die Bearbeitungszeiten hängen von der Auslastung ab – in der Regel dauert die Eintragung ein bis drei Wochen nach Antragsstellung durch den Notar.
Bei Eigentumswohnungen in größeren Wohnanlagen – etwa in Lütten Klein, Evershagen oder Toitenwinkel – kommt ein zusätzlicher Schritt hinzu: Die Hausverwaltung muss die Verwalterbestätigung ausstellen, bevor der Notar die Umschreibung beantragen kann. Das kann den Gesamtprozess um weitere ein bis zwei Wochen verlängern.
Die Kosten für die Eintragung der Auflassungsvormerkung sind Teil der regulären Notar- und Grundbuchkosten beim Immobilienkauf. Sie betragen einen Bruchteil der Gesamtgebühren und werden in der Regel vom Käufer getragen. Als grobe Orientierung: Bei einem Kaufpreis von 200.000 Euro fallen für die Vormerkung selbst etwa 200 bis 300 Euro an Grundbuchgebühren an.
Theoretisch ja – die Vormerkung ist gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben. In der Praxis wird sie aber bei jedem Immobilienkauf beantragt, weil sie den Käufer absichert. Kein seriöser Notar würde darauf verzichten, und keine Bank finanziert einen Kauf ohne Vormerkung. Für den Verkäufer entsteht daraus kein Nachteil.
Sie bleibt so lange eingetragen, bis die endgültige Eigentumsumschreibung in Abteilung I erfolgt ist. Das dauert typischerweise sechs bis zwölf Wochen nach dem Notartermin. Sobald der neue Eigentümer im Grundbuch steht, wird die Vormerkung automatisch gelöscht.
Von der Wertermittlung bis zum Notartermin: Wir begleiten den gesamten Ablauf und koordinieren alle Beteiligten. Persönlich, seit 1995.
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