Grundstück Rostock Groß Klein – Referenz 80
Referenzobjekt aus unserer Vermittlungspraxis: ein erschlossenes, baufreies Grundstück in Rostock-Groß Klein. Das Besondere an diesem Verkauf war nicht die Fläche selbst – sondern die Frage, was darauf gebaut werden darf. Denn bei einem Grundstück im baurechtlichen Außenbereich beginnt die eigentliche Arbeit nicht beim Inserat, sondern bei der Ämterauskunft.
Hinweis: Diskrete Darstellung ohne Preis- und Provisionsangaben. Angaben ohne Gewähr.
Kurzprofil / Fakten
- ObjektartGrundstück (unbebaut)
- OrtRostock – Groß Klein (18109)
- Zustanderschlossen, baufrei
- Statusverkauft
- FokusBaurecht als Schlüsselfrage
- Referenz-ID80
Worum es hier geht
Groß Klein liegt am Rande Rostocks, wo Siedlung in Außenbereiche übergeht. Das Grundstück war erschlossen (Straße, Wasser, Strom angebunden), aber das Planungsrecht war unklar – ein klassischer Fall f…
Klärung der Baurecht-Situation
Liegt das Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans? Wenn ja: Welche Nutzung? Wenn nein: Gilt §35 BauGB (Außenbereich)? Und welche Chancen hat eine Befreiung? Wir mussten ins Bauamt gehen und klare Aussagen einholen.
Grundstückswert unter Unsicherheit kalkulieren
Der Bodenrichtwert war ein Startpunkt, aber mit Bauunklarheit musste der reale Marktwert diskontiert werden. Wie viel Risiko-Premium zahlt ein Käufer für eine unklare Baurechts-Situation?
Erschließungs-Infrastruktur transparent darstellen
Wasser, Strom, Kanalisation – sind diese wirklich angebunden oder nur im Nahbereich? Welche Erschließungskosten fallen noch an? Diese Details waren bei Preisverhandlung zentral.
Käufer-Typisierung
Nur bestimmte Käufer akzeptieren Baurecht-Unsicherheit: Spekulanten, erfahrene Bauträger, Gemeinde-Planungsbüros. Wir mussten diese gezielt ansprechen, nicht Einzelnutzer mit Traum vom Eigenheim suchen.
Behördliche Auskunft einholen
Wir kontaktierten das Rostocker Bauamt und fragten nach (1) Geltungsbereich Bebauungsplan, (2) §35 BauGB Außenbereich-Status, (3) Chancen auf Befreiung/Änderung. Die schriftliche Auskunft war das Rückgrat unserer Vermarktung.
Bodenrichtwert und Flurkarte recherchieren
Im Grundbuch und bei den Flurkarten recherchierten wir die genaue Größe und Form. Der Bodenrichtwert für Rostock Groß Klein war ca. X Euro/m². Bei Bauunklarheit mussten wir 20-40% Diskont anrechnen.
Exposé mit Szenarien-Analyse
Das Exposé zeigte zwei Szenarien: (1) Optimistisch – Baurecht wird klar, GRZ bis 0.3, ein EFH möglich. (2) Konservativ – §35 Außenbereich bleibt, nur Nebengebäude/Stallbau zulässig. Käufer sahen die Bandbreite realistisch.
Zielgrupppen-Vermarktung an Investoren und Bauträger
Wir meldeten das Grundstück Bauträgern, Immobilien-Developern und Finanzierern, die solche Unsicherheiten kalkulieren können. Nicht an private Einzelbuyer.
Realistische Preisfestlegung mit Baurecht-Szenarien
Der Grundstückswert wurde auf Basis der behördlichen Auskunft und mit 30% Risiko-Diskont auf dem Bodenrichtwert kalkuliert. Käufer wussten, woran sie waren.
Erfahrener Käufer, der Baurecht-Risiko akzeptiert
Ein Investor mit Nebengewerbe (Gartenbau) erwarb das Grundstück mit Verständnis für die unsichere Planungslage. Er kalkulierte mehrere Szenarien und war bereit zu handeln.
Glatte Verhandlung ohne böse Überraschungen
Keine Käufer-Rücktritte wegen „Baurecht-Unklarheiten“ – denn diese waren von Anfang an transparent gemacht. Der Grundbuch-Eintrag verlief problemlos.
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Wir analysieren Ihre Immobilie gründlich und beraten Sie zu Preis, Vermarktung und Verkauf.
Häufig gestellte Fragen zur Referenz
Was bedeutet „Außenbereich“ nach §35 BauGB für ein Grundstück?
Wie wird der Wert eines unbebauten Grundstücks ermittelt?
Warum wurde die Bebaubarkeit vor dem Verkaufsstart geprüft?
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