Ratgeber

Energieausweis beim Immobilienverkauf

Pflicht, Arten & Kosten – Seit 2014 ist der Energieausweis bei Verkauf und Vermietung Pflicht. Wer ihn nicht vorlegt, riskiert bis zu 15.000 € Bußgeld.

2014 Pflicht seit
15.000€ Bußgeld bei Verstoß
10 Jahre Gültigkeit
2 Arten Verbrauch/Bedarf
Keine RechtsberatungDie Inhalte dieses Ratgebers dienen der Informationsbereitstellung. Für Fragen zur GEG-Pflicht (Gebäudeenergiegesetz) konsultieren Sie bitte einen zertifizierten Energieberater.
Unterschiede

Verbrauchsausweis vs. Bedarfsausweis

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen. Welcher ist für Ihr Objekt richtig?

Verbrauchsausweis

Basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten 3 Jahre (Heizungs- und Warmwasserverbrauch).

  • Günstiger (50–100 €)
  • Schneller zu erstellen
  • Weniger aussagekräftig
  • Hängt vom Nutzerverhalten ab

Geeignet für Gebäude mit ≥5 Wohnungen oder moderner Bauweise.

Bedarfsausweis

Basiert auf der Gebäudesubstanz und Anlagentechnik (Wärmeverluste, Dämmung, Heizanlage).

  • Teurer (200–500 €)
  • Aufwendiger zu ermitteln
  • Aussagekräftiger
  • Unabhängig vom Nutzerverhalten

Häufig Pflicht bei älteren oder kleineren Gebäuden.

Entscheidungshilfe

Wann brauche ich welchen Ausweis?

Die Wahl hängt von Gebäudealter, Größe und Sanierungsstatus ab.

Verbrauchsausweis reicht bei:

  • ≥5 Wohnungen im Gebäude
  • Baujahr 1978 oder jünger
  • Umfassend saniert (nach GEG-Standard)

Bedarfsausweis Pflicht bei:

  • <5 Wohnungen (1–4 WE)
  • UND Baujahr vor 1978
  • UND nicht umfassend saniert

Sie sind unsicher, welcher Ausweis erforderlich ist? Unsere Experten beraten Sie gerne.

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Rechtliche Anforderungen

Pflichten beim Verkauf

Der Energieausweis ist mehr als nur ein Dokument – es sind strenge Vorlagepflichten zu beachten.

Vorlagepflicht bei Besichtigung

Der Energieausweis muss bei der ersten Besichtigung verfügbar sein – nicht erst beim Notar. Interessenten haben das Recht, ihn einzusehen.

Pflichtangaben in Anzeigen

Folgende Daten müssen in jeder Immobilienanzeige stehen:

  • Energiekennwert (kWh/m²/Jahr)
  • Heizungsart
  • Baujahr
  • Energieeffizienzklasse (A+ bis H)

Ausweis-Übergabe an Käufer

Der Käufer hat Anspruch auf ein Original oder beglaubigte Kopie des Energieausweises. Dieses sollte beim Notartermin übergeben werden.

Finanzierung

Kosten & Bestellung

Welche Gebühren fallen an und wie bestelle ich einen Ausweis?

Verbrauchsausweis

Kosten: 50–100 €

  • Schnelle Bearbeitung (1–3 Tage)
  • Online-Bestellung möglich
  • Wenige Unterlagen nötig

Bedarfsausweis

Kosten: 200–500 €

  • Vor-Ort-Termin oder detaillierte Bestandsaufnahme
  • 1–2 Wochen Bearbeitungszeit
  • Zertifizierter Energieberater erforderlich

Wer stellt aus?

Zertifizierte Energieberater, Architekten, Ingenieure oder spezialisierte Online-Dienste.

  • Online-Portale: schnell, günstig
  • Lokale Berater: persönliche Beratung
Klassifizierung

Energieeffizienzklassen A+ bis H

Der Ausweis ordnet das Gebäude in eine Klasse ein – höhere Klassen bedeuten bessere Effizienz.

&Dceil;bersicht der Klassen

  • A+, A: Sehr gute Energieeffizienz (Passiv- oder KfW-40-Standard)
  • B, C: Gute Energieeffizienz (modern saniert)
  • D, E: Mittlere Energieeffizienz (teilweise saniert)
  • F, G: Schlechte Energieeffizienz (wenig saniert)
  • H: Sehr schlechte Energieeffizienz (unsaniert, Altbau)

Die Klasse hat direkten Einfluss auf den Marktpreis und die Vermietbarkeit.

Vermeidung

Typische Fehler beim Energieausweis

Diese Häufigkeitsfehler kosten Zeit und Geld.

Ausweis bei Besichtigung vergessen

Der Ausweis liegt beim Termin nicht vor? Das ist eine Pflichtverletzung und riskiert Bußgelder sowie Vertrauensverlust.

Falscher Ausweistyp

Bei einem Altbau mit <5 WE den Verbrauchsausweis statt Bedarf eingereicht? Das ist rechtswidrig – der Bedarfsausweis ist Pflicht.

Pflichtangaben in Anzeigen vergessen

Energiekennwert oder Klasse in der Anzeige fehlt? Das ist eine UWG-Verstoß und kann zu Abmahnungen führen.

Abgelaufener Ausweis (>10 Jahre)

Der Ausweis ist älter als 10 Jahre? Er ist ungültig – ein neuer muss erstellt werden.

Falsche Daten eintragen

Baujahr, Heizungsart oder Verbrauch sind fehlerhaft? Das führt zu falschen Klassen und Rechtsrisiken.

Ihr Immobilienverkauf leicht gemacht

Wir begleiten Sie von der Wertermittlung bis zum Notartermin – inklusive aller erforderlichen Unterlagen.

Häufige Fragen

FAQ zum Energieausweis

Was kostet ein Energieausweis?
Ein Verbrauchsausweis kostet typischerweise 50–100 €, lässt sich online bestellen und ist schnell verfügbar. Ein Bedarfsausweis ist teurer (200–500 €), setzt einen Vor-Ort-Termin voraus und wird von einem zertifizierten Energieberater erstellt. Die genauen Kosten hängen vom Anbieter, der Region und dem Umfang der Bestandsaufnahme ab.
Verbrauchs- oder Bedarfsausweis – welchen brauche ich?
Das hängt von drei Faktoren ab: (1) Wohnungsanzahl im Gebäude (≥5 WE vs. <5 WE), (2) Baujahr (vor oder nach 1978) und (3) Sanierungsstatus. Einfache Regel: Ist das Gebäude klein (1–4 Wohnungen), alt (vor 1978) und nicht umfassend saniert, ist der Bedarfsausweis Pflicht. Ansonsten reicht der Verbrauchsausweis. Im Zweifelsfall fragen Sie einen Energieberater.
Wie lange ist der Energieausweis gültig?
Der Energieausweis ist 10 Jahre lang gültig. Nach Ablauf dieser Frist ist ein neuer Ausweis erforderlich. Beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie muss der Ausweis daher aktuell sein.
Muss der Energieausweis bei der Besichtigung vorliegen?
Ja, das ist Pflicht. Der Energieausweis muss bei der ersten Besichtigung oder Besichtigungsgelegenheit verfügbar sein. Interessenten haben das Recht, ihn einzusehen. Der Ausweis kann als Original, Kopie oder in digitaler Form (z.B. per E-Mail oder PDF) bereitgestellt werden.
Was muss in der Immobilienanzeige stehen?
Folgende Angaben zum Energieausweis sind in jeder Anzeige Pflicht: der Energiekennwert in kWh/m²/Jahr, die Energieeffizienzklasse (A+ bis H), die Heizungsart und das Baujahr. Diese Daten müssen prominent und verständlich dargestellt werden – verstecken oder Weglassen ist nicht erlaubt.
Wer stellt den Energieausweis aus?
Der Energieausweis wird von zertifizierten Fachleuten ausgestellt: Energieberater (nach DIN EN 13187 oder Berufsgenossenschaftlicher Regel), Architekten mit entsprechender Qualifikation, oder Ingenieure (Heizungs-, Lüftungs-, Elektrotechnik). Auch spezialisierte Online-Dienste bieten Verbrauchsausweise an – diese nutzen vorhandene Verbrauchsdaten und erfordern keinen Vor-Ort-Termin.
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Lexikon

Begriffe verstehen

Quellen & Haftungsausschluss:
Dieses Ratgeber-Dokument basiert auf den Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vom 01.11.2020 (zuletzt geändert 2024) und den DIN-Normen EN 12667 und EN 13187. Die Informationen sind allgemeiner Art und ersetzen keine Rechtsberatung. Für individuelle Fragen konsultieren Sie bitte einen zertifizierten Energieberater oder Steuerberater. Preise und Kostenangaben sind Richtwerte und können regional unterschiedlich ausfallen. Die Website immobilien-rostock-mv.de übernimmt keine Haftung für Unvollständigkeit, Veraltung oder Fehler in den Inhalten.
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