Energieausweis beim Immobilienverkauf
Pflicht, Arten & Kosten – Seit 2014 ist der Energieausweis bei Verkauf und Vermietung Pflicht. Wer ihn nicht vorlegt, riskiert bis zu 15.000 € Bußgeld.
Verbrauchsausweis vs. Bedarfsausweis
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen. Welcher ist für Ihr Objekt richtig?
Verbrauchsausweis
Basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten 3 Jahre (Heizungs- und Warmwasserverbrauch).
- Günstiger (50–100 €)
- Schneller zu erstellen
- Weniger aussagekräftig
- Hängt vom Nutzerverhalten ab
Geeignet für Gebäude mit ≥5 Wohnungen oder moderner Bauweise.
Bedarfsausweis
Basiert auf der Gebäudesubstanz und Anlagentechnik (Wärmeverluste, Dämmung, Heizanlage).
- Teurer (200–500 €)
- Aufwendiger zu ermitteln
- Aussagekräftiger
- Unabhängig vom Nutzerverhalten
Häufig Pflicht bei älteren oder kleineren Gebäuden.
Wann brauche ich welchen Ausweis?
Die Wahl hängt von Gebäudealter, Größe und Sanierungsstatus ab.
Verbrauchsausweis reicht bei:
- ≥5 Wohnungen im Gebäude
- Baujahr 1978 oder jünger
- Umfassend saniert (nach GEG-Standard)
Bedarfsausweis Pflicht bei:
- <5 Wohnungen (1–4 WE)
- UND Baujahr vor 1978
- UND nicht umfassend saniert
Pflichten beim Verkauf
Der Energieausweis ist mehr als nur ein Dokument – es sind strenge Vorlagepflichten zu beachten.
Vorlagepflicht bei Besichtigung
Der Energieausweis muss bei der ersten Besichtigung verfügbar sein – nicht erst beim Notar. Interessenten haben das Recht, ihn einzusehen.
Pflichtangaben in Anzeigen
Folgende Daten müssen in jeder Immobilienanzeige stehen:
- Energiekennwert (kWh/m²/Jahr)
- Heizungsart
- Baujahr
- Energieeffizienzklasse (A+ bis H)
Ausweis-Übergabe an Käufer
Der Käufer hat Anspruch auf ein Original oder beglaubigte Kopie des Energieausweises. Dieses sollte beim Notartermin übergeben werden.
Kosten & Bestellung
Welche Gebühren fallen an und wie bestelle ich einen Ausweis?
Verbrauchsausweis
Kosten: 50–100 €
- Schnelle Bearbeitung (1–3 Tage)
- Online-Bestellung möglich
- Wenige Unterlagen nötig
Bedarfsausweis
Kosten: 200–500 €
- Vor-Ort-Termin oder detaillierte Bestandsaufnahme
- 1–2 Wochen Bearbeitungszeit
- Zertifizierter Energieberater erforderlich
Wer stellt aus?
Zertifizierte Energieberater, Architekten, Ingenieure oder spezialisierte Online-Dienste.
- Online-Portale: schnell, günstig
- Lokale Berater: persönliche Beratung
Energieeffizienzklassen A+ bis H
Der Ausweis ordnet das Gebäude in eine Klasse ein – höhere Klassen bedeuten bessere Effizienz.
&Dceil;bersicht der Klassen
- A+, A: Sehr gute Energieeffizienz (Passiv- oder KfW-40-Standard)
- B, C: Gute Energieeffizienz (modern saniert)
- D, E: Mittlere Energieeffizienz (teilweise saniert)
- F, G: Schlechte Energieeffizienz (wenig saniert)
- H: Sehr schlechte Energieeffizienz (unsaniert, Altbau)
Die Klasse hat direkten Einfluss auf den Marktpreis und die Vermietbarkeit.
Typische Fehler beim Energieausweis
Diese Häufigkeitsfehler kosten Zeit und Geld.
Ausweis bei Besichtigung vergessen
Der Ausweis liegt beim Termin nicht vor? Das ist eine Pflichtverletzung und riskiert Bußgelder sowie Vertrauensverlust.
Falscher Ausweistyp
Bei einem Altbau mit <5 WE den Verbrauchsausweis statt Bedarf eingereicht? Das ist rechtswidrig – der Bedarfsausweis ist Pflicht.
Pflichtangaben in Anzeigen vergessen
Energiekennwert oder Klasse in der Anzeige fehlt? Das ist eine UWG-Verstoß und kann zu Abmahnungen führen.
Abgelaufener Ausweis (>10 Jahre)
Der Ausweis ist älter als 10 Jahre? Er ist ungültig – ein neuer muss erstellt werden.
Falsche Daten eintragen
Baujahr, Heizungsart oder Verbrauch sind fehlerhaft? Das führt zu falschen Klassen und Rechtsrisiken.
Ihr Immobilienverkauf leicht gemacht
Wir begleiten Sie von der Wertermittlung bis zum Notartermin – inklusive aller erforderlichen Unterlagen.
FAQ zum Energieausweis
Was kostet ein Energieausweis?
Verbrauchs- oder Bedarfsausweis – welchen brauche ich?
Wie lange ist der Energieausweis gültig?
Muss der Energieausweis bei der Besichtigung vorliegen?
Was muss in der Immobilienanzeige stehen?
Wer stellt den Energieausweis aus?
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Dieses Ratgeber-Dokument basiert auf den Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vom 01.11.2020 (zuletzt geändert 2024) und den DIN-Normen EN 12667 und EN 13187. Die Informationen sind allgemeiner Art und ersetzen keine Rechtsberatung. Für individuelle Fragen konsultieren Sie bitte einen zertifizierten Energieberater oder Steuerberater. Preise und Kostenangaben sind Richtwerte und können regional unterschiedlich ausfallen. Die Website immobilien-rostock-mv.de übernimmt keine Haftung für Unvollständigkeit, Veraltung oder Fehler in den Inhalten.