Immobilienlexikon · Buchstabe Z · §§ 866, 867 ZPO

Zwangshypothek – einfach erklärt

Die Zwangshypothek ist eine vom Gläubiger erzwungene Sicherungshypothek, die zur Zwangsvollstreckung in ein Grundstück ins Grundbuch eingetragen wird. Sie sichert eine titulierte Forderung ab.

Wer einen Vollstreckungstitel hat, kann in das Grundstück des Schuldners vollstrecken – eine von drei Möglichkeiten ist die Zwangshypothek nach §§ 866, 867 ZPO. Sie ist der oft erste Schritt, bevor es zur Zwangsversteigerung kommt. Wie sie im Grundbuch entsteht, was sie von einer normalen Hypothek unterscheidet und was sie für Eigentümer bedeutet, klärt diese Seite.

§ 867 ZPORechtsgrundlage
SicherungSicherungshypothek
> 750 €Mindestbetrag
Abt. IIIEintrag im Grundbuch
Definition · §§ 866, 867 ZPO

Die Zwangshypothek ist eine Sicherungshypothek, die ein Gläubiger mit einem Vollstreckungstitel auf Antrag in das Grundbuch des Schuldners eintragen lässt (§ 867 ZPO). Sie ist eine der drei Arten der Zwangsvollstreckung in Grundstücke (§ 866 ZPO). Die Hypothek entsteht mit der Eintragung und darf nur für einen Betrag von mehr als 750 Euro eingetragen werden.

Vollstreckungsarten

Drei Wege der Vollstreckung ins Grundstück

§ 866 ZPO nennt drei Arten, wie ein Gläubiger in unbewegliches Vermögen vollstrecken kann.

1. Zwangshypothek

Eintragung einer Sicherungshypothek ins Grundbuch. Sie sichert die Forderung, verwertet das Grundstück aber noch nicht.

2. Zwangsversteigerung

Verwertung des Grundstücks durch öffentliche Versteigerung – der Erlös dient der Befriedigung der Gläubiger.

3. Zwangsverwaltung

Der Gläubiger wird aus den laufenden Erträgen (z. B. Mieten) befriedigt, das Eigentum bleibt beim Schuldner.

Reihenfolge in der Praxis: Die Zwangshypothek ist häufig der erste Schritt: Sie sichert den Rang. Zahlt der Schuldner nicht, kann der Gläubiger anschließend die Zwangsversteigerung betreiben.

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Entstehung

Wie die Zwangshypothek ins Grundbuch kommt

§ 867 ZPO regelt die Eintragung Schritt für Schritt.

Antrag mit Titel

Der Gläubiger beantragt die Eintragung beim Grundbuchamt und legt seinen vollstreckbaren Titel vor. Die Eintragung wird auf dem Titel vermerkt.

Entstehung mit Eintragung

Die Hypothek entsteht erst mit der Eintragung in Abteilung III des Grundbuchs. Der Rang richtet sich nach dem Eintragungszeitpunkt.

Mehrere Grundstücke

Sollen mehrere Grundstücke belastet werden, wird der Forderungsbetrag auf sie verteilt; der Gläubiger bestimmt die Teile.

Folgen

Was die Zwangshypothek bewirkt

Für Schuldner und Gläubiger hat die Eintragung klare Konsequenzen.
Sicherungshypothek (streng akzessorisch)Als Sicherungshypothek hängt die Zwangshypothek strikt vom Bestehen der Forderung ab. Anders als bei der Grundschuld beweist das Grundbuch die Forderung nicht selbst – sie muss nachgewiesen werden.
Rang sichert VorrangDer mit der Eintragung erworbene Rang entscheidet, in welcher Reihenfolge Gläubiger aus dem Erlös befriedigt werden. Frühe Eintragung bedeutet besseren Rang.
Weg zur VerwertungZur Befriedigung aus dem Grundstück durch Zwangsversteigerung genügt der Titel, auf dem die Eintragung vermerkt ist – ein gesonderter Titel ist dafür nicht nötig.

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Regional

Zwangshypothek in Rostock & MV

Zuständig sind das Grundbuchamt und – für die Verwertung – das Amtsgericht Rostock als Vollstreckungsgericht. Praxis-Hinweise:

Grundbuch früh prüfen

Vor Kauf oder Verkauf lohnt der Blick ins Grundbuch: Eine eingetragene Zwangshypothek belastet das Objekt und mindert den frei verfügbaren Wert.

Löschung nach Zahlung

Ist die Forderung beglichen, kann die Zwangshypothek gelöscht werden. Für einen sauberen Verkauf sollte das rechtzeitig veranlasst werden.

Freihändiger Verkauf als Alternative

Statt einer Verwertung durch Versteigerung ist der freihändige Verkauf über einen Makler meist wirtschaftlicher – auch zur Ablösung offener Forderungen.

Häufige Fragen

FAQ zur Zwangshypothek

Was ist der Unterschied zwischen Zwangshypothek und normaler Hypothek?
Eine normale Hypothek wird freiwillig zur Absicherung eines Darlehens bestellt. Die Zwangshypothek trägt ein Gläubiger mit Vollstreckungstitel gegen den Willen des Schuldners ein (§ 867 ZPO). Sie ist eine Sicherungshypothek und dient der Zwangsvollstreckung.
Ab welchem Betrag ist eine Zwangshypothek möglich?
Eine Sicherungshypothek darf nur für einen Betrag von mehr als 750 Euro eingetragen werden (§ 866 Abs. 3 ZPO). Zinsen bleiben als Nebenforderung dabei außer Betracht.
Kann ich mein Haus trotz Zwangshypothek verkaufen?
Ja, ein Verkauf ist möglich. Die eingetragene Zwangshypothek muss aber berücksichtigt und in der Regel aus dem Kaufpreis abgelöst werden, damit der Käufer ein lastenfreies Grundstück erhält. Eine saubere Abwicklung über Notar und Makler ist hier wichtig.
Führt eine Zwangshypothek automatisch zur Versteigerung?
Nein. Die Zwangshypothek sichert zunächst nur die Forderung und den Rang. Zahlt der Schuldner nicht, kann der Gläubiger anschließend die Zwangsversteigerung betreiben – dazu genügt der Titel, auf dem die Eintragung vermerkt ist.
Wie wird eine Zwangshypothek wieder gelöscht?
Nach Begleichung der Forderung kann die Zwangshypothek im Grundbuch gelöscht werden. Dazu ist in der Regel eine löschungsfähige Quittung oder Bewilligung des Gläubigers erforderlich. Für einen Verkauf sollte die Löschung rechtzeitig veranlasst werden.

Fragen zu Grundbuch, Lasten oder Verkauf?

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HinweisDieser Lexikonartikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die Prüfung einer konkreten Vollstreckungs- oder Grundbuchsituation wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder Notar. Stand: Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
Quellen: Zivilprozessordnung (ZPO, §§ 866, 867), gesetze-im-internet.de, Grundbuchordnung. Letzte Aktualisierung: Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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