Tierhaltung in der Mietwohnung – Was ist erlaubt?
Die Tierhaltung in Mietwohnungen ist ein häufiger Streitpunkt zwischen Mietern und Vermietern. Pauschalverbote sind unwirksam – aber der Vermieter kann die Haltung großer Tiere von seiner Zustimmung abhängig machen.
Wir erklären die aktuelle Rechtslage nach BGH-Rechtsprechung und was Vermieter in Rostock bei der Gestaltung des Mietvertrags beachten sollten.
Die Haltung von Kleintieren (Hamster, Fische, Vögel) ist in Mietwohnungen grundsätzlich erlaubt und kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden. Bei Hunden und Katzen kann der Mietvertrag eine Erlaubnis des Vermieters vorschreiben. Ein generelles Verbot aller Haustiere ist nach BGH-Rechtsprechung (VIII ZR 168/12) unwirksam.
Kleintiere
Hamster, Meerschweinchen, Zierfische, Wellensittiche und ähnliche Kleintiere dürfen ohne Erlaubnis gehalten werden. Sie gehören zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung. Auch ein vertragliches Verbot wäre unwirksam.
Hunde & Katzen
Der Vermieter darf die Haltung von der Zustimmung im Einzelfall abhängig machen. Er muss aber eine Interessenabwägung vornehmen und darf nicht pauschal ablehnen. Relevante Faktoren: Wohnungsgröße, Mitbewohner, Lärm, Allergien.
Exotische Tiere
Giftige oder gefährliche Tiere (Schlangen, Spinnen) bedürfen immer der Vermietererlaubnis. In MV regelt die Gefahrtierverordnung zusätzliche Haltungsauflagen. Der Vermieter kann die Zustimmung verweigern.
Wirksame Klausel
„Die Haltung von Hunden und Katzen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.“ Diese Erlaubnisklausel ist wirksam und gibt dem Vermieter ein Prüfungsrecht im Einzelfall – ohne pauschales Verbot.
Unwirksame Klausel
„Jegliche Tierhaltung ist untersagt“ oder „Die Haltung von Hunden und Katzen ist verboten“ – solche Klauseln sind nach BGH-Rechtsprechung unwirksam, weil sie keine Einzelfallprüfung ermöglichen und den Mieter unangemessen benachteiligen.
Lärm & Geruch
Dauerbellen, Geruchsbelästigung oder Verschmutzung des Treppenhauses können eine Mietminderung der Nachbarn rechtfertigen. Der Vermieter muss den Halter abmahnen und kann die Tierhaltungserlaubnis widerrufen.
Allergien
Schwere Tierhaarallergien von Nachbarn können ein berechtigter Grund sein, die Zustimmung zur Tierhaltung zu verweigern oder nachträglich zu widerrufen. Eine ärztliche Bescheinigung ist erforderlich.
Wiro & kommunale Vermieter
Die Wiro als größter Vermieter in Rostock handhabt Tierhaltung pragmatisch: Kleintiere sind erlaubt, für Hunde und Katzen wird eine Einzelfallgenehmigung erteilt. In den großen Wohngebieten Lütten Klein und Evershagen ist Hundehaltung üblich.
Gefahrtierverordnung MV
MV hat eine Gefahrtierverordnung, die die Haltung bestimmter Tierarten (Giftschlangen, Krokodile, etc.) einer Genehmigungspflicht unterwirft. Der Vermieter kann die Zustimmung für solche Tiere grundsätzlich verweigern.
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