Büchel Immobilien › Immobilienlexikon › Reservierungsvereinbarung
IMMOBILIENLEXIKON
Zwischensicherung vor dem Notartermin – was rechtlich gilt und worauf Käufer in Rostock achten sollten.
Die Zeit zwischen Kaufentscheidung und Notartermin dauert in Deutschland üblicherweise 4–8 Wochen. In dieser Phase möchten Käufer sicherstellen, dass die Immobilie nicht anderweitig verkauft wird – die Reservierungsvereinbarung soll das leisten.
Reservierungsvereinbarungen sind rechtlich eingeschränkt. Der Bundesgerichtshof hat klare Grenzen gezogen:
Stärkere Absicherungen als eine Reservierungsvereinbarung bieten:
Grundsätzlich ist sie schuldrechtlich bindend für den vereinbarten Zeitraum. Der Verkäufer muss die Immobilie für die Dauer der Reservierung zurückhalten. Überhöhte Gebühren oder einseitig belastende Klauseln können zur Unwirksamkeit führen.
Wenn der Kauf nicht zustande kommt, haben Sie in der Regel Anspruch auf Rückzahlung der Reservierungsgebühr – es sei denn, Sie haben den Nichtzustandekommen zu vertreten. Klauseln, die die Rückzahlung ausschließen, sind nach BGH-Rechtsprechung häufig unwirksam.
Es gibt keine gesetzliche Höchstdauer. Rechtlich unbedenklich gelten in der Praxis 4–8 Wochen als angemessen – ausreichend für die Vorbereitung des Notartermins, Finanzierungsprüfung und Unterlagenprüfung.
Nur schuldrechtlich: Wenn der Verkäufer trotzdem anderweitig verkauft, können Sie Schadensersatz fordern, aber den Kauf nicht erzwingen. Echte dingliche Sicherung bietet erst die Auflassungsvormerkung nach dem Notartermin.
Eine solide Reservierungsvereinbarung sollte Reservierungsdauer, Höhe und Rückzahlungsbedingungen der Gebühr, die genaue Immobilienbeschreibung sowie die Bedingungen für den Vertragsabschluss klar regeln. Fehlt eine dieser Angaben, ist die Vereinbarung häufig unwirksam. Büchel Immobilien verwendet in Rostock ausschließlich transparente Reservierungsdokumente, die den BGH-Anforderungen entsprechen.
Einfache Reservierungsvereinbarungen ohne Beurkundung sind grundsätzlich möglich – sie begründen jedoch keine Kaufverpflichtung und sind bei zu hohen Gebühren oft unwirksam. Der BGH hat entschieden, dass Reservierungsgebühren von mehr als 10–15 Prozent einer Monatscourtage bedenklich sind. Für verbindliche Kaufzusagen ist immer eine notarielle Beurkundung erforderlich.
Büchel Immobilien begleitet Sie rechtssicher durch den gesamten Kaufprozess – von der ersten Besichtigung bis zur Schlüsselübergabe.
Hinweis: Alle Inhalte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Angaben ohne Gewähr. Stand: 2025 – Büchel Immobilien Rostock.