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Immobilienlexikon

Nachbarrechtsgesetz MV: Warum es keins gibt – und was gilt

Anders als die meisten Bundesländer hat Mecklenburg-Vorpommern kein eigenes Nachbarrechtsgesetz. Für Grenzabstände, Überhang, Hecken und Hammerschlag gilt in MV unmittelbar das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).

MV ist – neben Bremen und Hamburg – eines von nur drei Bundesländern ohne ein „NRG“. Wer in Rostock oder MV ein Grundstück besitzt, findet die nachbarlichen Regeln daher im BGB (§§ 903 ff., 1004) und – für Gebäudeabstände – in den Abstandsflächen der Landesbauordnung M-V. Feste Baum- oder Heckenabstände und ein gesetzliches Hammerschlagsrecht, wie sie andere Länder kennen, gibt es in MV nicht.

Kein NRGeigenes Landesgesetz in MV
BGB§§ 903 ff. gelten direkt
3 Länderohne NRG: HB, HH, MV
§ 15aEGZPO: erst Schlichtung
Definition

Ein Nachbarrechtsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NRG M-V) existiert nicht. MV ist – neben Bremen und Hamburg – eines von drei Bundesländern ohne eigenes Nachbarrechtsgesetz. Die nachbarlichen Rechtsbeziehungen zwischen Grundstückseigentümern richten sich hier unmittelbar nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (insbesondere §§ 903 ff., 906, 910, 911, 912, 917, 921 f. und 1004 BGB). Die Abstandsflächen von Gebäuden regelt die Landesbauordnung M-V.

Wichtig: Wir leisten keine RechtsberatungBüchel Immobilien ist ein Maklerbüro mit Bausachverständigen-Kompetenz – eine Rechtsberatung zu Nachbarschaftsstreitigkeiten dürfen und können wir nicht anbieten (Rechtsdienstleistungsgesetz). Bei Streitfragen zum Nachbarrecht helfen Ihnen die Schiedsstelle Ihrer Gemeinde – in Mecklenburg-Vorpommern ist das Schlichtungsverfahren bei nachbarrechtlichen Streitigkeiten ohnehin Pflicht, bevor geklagt werden kann – oder ein Fachanwalt für Nachbarrecht. Der richtige Kontakt sind wir, wenn ein Grenz- oder Nachbarthema den Verkauf Ihres Grundstücks oder die Bewertung Ihrer Immobilie betrifft – etwa vor einem Verkauf mit ungeklärtem Grenzverlauf.
Grenzabstände

Bäume, Sträucher & Hecken – was in MV gilt

Ohne Nachbarrechtsgesetz gibt es keine festen Landes-Abstände

Weil MV kein Nachbarrechtsgesetz hat, gibt es keine landesrechtlich festgelegten Mindestabstände für Bäume, Sträucher oder Hecken. Maßgeblich ist allein, ob von der Anpflanzung eine konkrete Beeinträchtigung ausgeht:

Keine festen Abstände

Ein Nachbar kann Rückschnitt oder Beseitigung nur verlangen, wenn sein Grundstück tatsächlich beeinträchtigt wird (§ 1004 BGB). Laubfall, Nadeln oder Schatten sind als ortsübliche Einwirkung meist entschädigungslos zu dulden (§ 906 BGB).

Überhang selbst entfernen

Über die Grenze ragende Zweige und Wurzeln dürfen Sie nach angemessener Fristsetzung selbst abschneiden (§ 910 BGB), sofern sie die Nutzung beeinträchtigen. Herabfallendes Obst gehört dem Nachbarn, auf dessen Grundstück es fällt (§ 911 BGB).

Praxis-Tipp: Vor dem Selbsthilfe-Rückschnitt prüfen, ob eine kommunale Baumschutzsatzung oder das Bundesnaturschutzgesetz greift: Zwischen dem 1. März und dem 30. September ist ein radikaler Rückschnitt von Hecken und Gehölzen aus Vogelschutzgründen weitgehend untersagt (§ 39 BNatSchG).

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Betreten & Grenze

Hammerschlagsrecht, Überhang & Einfriedung

Was in MV ohne Nachbarrechtsgesetz gilt

Ein gesetzliches Hammerschlags- oder Leiterrecht – das Recht, das Nachbargrundstück für Bauarbeiten am eigenen Gebäude zu betreten – gibt es in MV nicht; solche Rechte stehen nur in den Nachbarrechtsgesetzen anderer Länder. Wer für Reparatur- oder Bauarbeiten auf das Nachbargrundstück muss, ist auf dessen Zustimmung angewiesen. Kommt keine Einigung zustande, bleibt nur der Rechtsweg.

Überhang & ÜberfallHerüberragende Zweige dürfen nach Fristsetzung abgeschnitten werden (§ 910 BGB). Obst, das auf das Nachbargrundstück fällt, gehört dem Nachbarn (§ 911 BGB).
EinfriedungMangels Nachbarrechtsgesetz besteht in MV keine allgemeine Einfriedungspflicht. Gemeinden können dies per Satzung regeln. Für gemeinsame Grenzeinrichtungen gelten §§ 921–922 BGB; die Kosten einer allein errichteten Einfriedung trägt der errichtende Eigentümer.

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Streitvermeidung

Schlichtung & Konfliktlösung

In MV steht vor der Klage die obligatorische Schlichtung

In Mecklenburg-Vorpommern ist für nachbarrechtliche Streitigkeiten ein Schlichtungsversuch vor einer anerkannten Gütestelle Voraussetzung für eine gerichtliche Klage (§ 15a EGZPO in Verbindung mit dem Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz M-V). Das spart Kosten und Zeit.

AnsprücheZentrale Anspruchsgrundlage im Nachbarrecht ist § 1004 BGB (Beseitigung und Unterlassung). Solange eine Störung fortdauert, verjährt der Unterlassungsanspruch nicht. Für Überbau (§ 912), Notweg (§ 917) und Grenzeinrichtungen (§§ 921–922) gelten eigene BGB-Regeln.
Regional

Besonderheiten in Rostock & MV

Regionale Fakten und Praxistipps für Mecklenburg-Vorpommern

Rostock-Besonderheit

In Kleingartenanlagen gelten oft strengere Vorgaben – Gartenordnungen können Heckenhöhen und Grenzabstände vorschreiben, die es im Landesrecht nicht gibt.

Küstengebiete

In Küstenschutzgebieten gelten zusätzliche Beschränkungen für Bepflanzung und Bebauung im Grenzbereich.

Schlichtungsstellen

Schiedsleute in den Gemeinden bieten kostengünstige Schlichtung – oft für unter 100 €.

Verwandte Begriffe

Weitere Fachbegriffe entdecken

Häufige Fragen

FAQ – Nachbarrecht in MV

Die wichtigsten Fragen verständlich beantwortet
Gibt es ein Nachbarrechtsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern?
Nein. MV ist – neben Bremen und Hamburg – eines von drei Bundesländern ohne eigenes Nachbarrechtsgesetz. Nachbarrechtliche Fragen richten sich unmittelbar nach dem BGB (insbesondere §§ 903 ff. und 1004 BGB) sowie – für Gebäudeabstände – nach der Landesbauordnung M-V.
Welche Grenzabstände gelten für Bäume und Hecken in MV?
Es gibt keine landesgesetzlichen Mindestabstände, weil MV kein Nachbarrechtsgesetz hat. Ein Nachbar kann Rückschnitt oder Beseitigung nur bei einer konkreten Beeinträchtigung verlangen (§ 1004 BGB); Laub und Schatten sind meist als ortsübliche Einwirkung zu dulden (§ 906 BGB). Kommunale Satzungen oder Gartenordnungen können eigene Vorgaben machen.
Darf ich überhängende Zweige abschneiden?
Ja, nach vorheriger angemessener Fristsetzung an den Nachbarn (§ 910 BGB), sofern die Zweige die Nutzung beeinträchtigen. Prüfen Sie vorher, ob eine kommunale Baumschutzsatzung oder der Vogelschutz (§ 39 BNatSchG, 1. März–30. September) den Rückschnitt einschränkt.
Gibt es in MV ein Hammerschlagsrecht?
Nein, ein gesetzliches Hammerschlags- oder Leiterrecht gibt es in MV nicht – es ist nur in den Nachbarrechtsgesetzen anderer Länder geregelt. Wer für Arbeiten am eigenen Gebäude das Nachbargrundstück betreten muss, braucht dessen Zustimmung.
Muss ich vor einer Klage schlichten?
Ja. Bei nachbarrechtlichen Streitigkeiten ist in MV vor einer Klage ein Schlichtungsversuch bei einer anerkannten Gütestelle Pflicht (§ 15a EGZPO in Verbindung mit dem Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz M-V).

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HinweisDieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Stand: Juli 2026.
Quellen: §§ 903–924, 906, 910, 911, 1004 BGB; § 39 BNatSchG; Landesbauordnung M-V; Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz M-V (SchStG M-V) i. V. m. § 15a EGZPO. Mecklenburg-Vorpommern hat kein eigenes Nachbarrechtsgesetz (Bremen, Hamburg und MV sind die drei Länder ohne NRG).
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