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Immobilienlexikon

Nachbarrechtsgesetz MV – Rechte & Pflichten

Das Nachbarrechtsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NRG MV) regelt die wichtigsten Rechte und Pflichten zwischen Grundstücksnachbarn – von Grenzabständen über Heckenhöhen bis zum Hammerschlagsrecht.

Wer in Rostock oder MV ein Grundstück besitzt, sollte das NRG MV kennen. Es ergänzt die bundesweiten Regelungen des BGB (§§ 903–924) und die Abstandsflächen der Landesbauordnung um landesspezifische Bestimmungen.

NRG MVLandesgesetz
0,50 mMin. Grenzabstand
2 m HöheHeckengrenze
Seit 1994In Kraft
Definition

Das Nachbarrechtsgesetz MV (NRG MV) ist ein Landesgesetz, das die nachbarlichen Rechtsbeziehungen zwischen Grundstückseigentümern in Mecklenburg-Vorpommern regelt. Es enthält Vorschriften zu Grenzabständen für Pflanzen, Einfriedungen, Überhang, Hammerschlagsrecht und Notwegerecht.

Grenzabstände
Abstände für Bäume, Sträucher & Hecken
Die wichtigsten Maße für Grundstückseigentümer in MV

Das NRG MV schreibt Mindestabstände für Anpflanzungen zur Grundstücksgrenze vor. Diese gelten ergänzend zu den Abstandsflächen der LBauO MV:

Bäume & Sträucher

Sehr stark wachsende Bäume (z. B. Eiche, Buche): 4 m. Mittelstark wachsende: 2 m. Ziergehölze und Sträucher: 1 m. Bodendeckende Pflanzen: 0,50 m.

Hecken

Hecken bis 1,20 m Höhe: 0,50 m Abstand. Hecken bis 2 m Höhe: 0,75 m. Höhere Hecken: Abstand = ein Drittel der Höhe, mindestens 0,75 m.

Praxis-Tipp: Verjährungsfrist beachten! Der Beseitigungsanspruch bei Abstandsverstößen verjährt nach 5 Jahren (§ 13 NRG MV). Danach besteht nur noch ein Beschneidungsanspruch auf die zulässige Höhe.

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Sonderrechte
Hammerschlagsrecht & Leiterrecht
Betretungsrechte für Bau- und Reparaturarbeiten

Das Hammerschlagsrecht (§ 16 NRG MV) erlaubt Eigentümern, das Nachbargrundstück für notwendige Bau-, Reparatur- und Unterhaltungsarbeiten an ihrem Gebäude zu betreten und zu benutzen. Voraussetzung: Die Arbeiten können nicht anders ausgeführt werden, und der Nachbar wird mindestens 2 Wochen vorher benachrichtigt.

Überhang & ÜberfallHerüberragende Zweige (Überhang) dürfen nach Fristsetzung abgeschnitten werden (§ 910 BGB). Obst, das auf das Nachbargrundstück fällt, gehört dem Nachbarn (§ 911 BGB).
EinfriedungIn MV besteht grundsätzlich keine allgemeine Einfriedungspflicht. Gemeinden können dies per Satzung regeln. Die Kosten einer freiwilligen Grenzeinfriedung trägt der errichtende Eigentümer allein.

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Streitvermeidung
Schlichtung & Konfliktlösung
Vor dem Klageverfahren steht in MV die obligatorische Schlichtung

In Mecklenburg-Vorpommern ist für viele Nachbarrechtsstreitigkeiten ein Schlichtungsverfahren vor einer anerkannten Gütestelle Voraussetzung für eine gerichtliche Klage (§ 15a EGZPO i. V. m. Landesschlichtungsgesetz MV). Das spart Kosten und Zeit.

VerjährungBeseitigungsansprüche bei Grenzabstandsverstößen verjähren nach 5 Jahren (§ 13 NRG MV). Danach kann nur noch ein Rückschnitt auf die zulässige Höhe verlangt werden.
Regional
Besonderheiten in Rostock & MV
Regionale Fakten und Praxistipps für Mecklenburg-Vorpommern

Rostock-Besonderheit

In Kleingartenanlagen gelten teils strengere Vorgaben – Gartenordnungen können abweichende Heckenhöhen und Grenzabstände vorschreiben.

Küstengebiete

In Küstenschutzgebieten gelten zusätzliche Beschränkungen für Bepflanzung und Bebauung im Grenzbereich.

Schlichtungsstellen

Rechtsanwaltskammer MV und Schiedsleute in den Gemeinden bieten kostengünstige Schlichtung – oft unter 100 €.

Verwandte Begriffe
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Häufige Fragen
FAQ – Nachbarrechtsgesetz MV
Die wichtigsten Fragen verständlich beantwortet
Wie groß muss der Grenzabstand für Bäume in MV sein?
Je nach Wuchsstärke: 4 m für sehr stark wachsende Bäume (Eiche, Buche), 2 m für mittelstark wachsende, 1 m für Ziergehölze und 0,50 m für Bodendecker. Details regelt § 7 NRG MV.
Darf ich überhängende Zweige abschneiden?
Ja, nach vorheriger Fristsetzung an den Nachbarn gemäß § 910 BGB. Die Frist muss angemessen sein (in der Regel 2–4 Wochen). Die Kosten trägt der Abschneidende.
Was ist das Hammerschlagsrecht in MV?
Das Recht, das Nachbargrundstück für notwendige Bau- oder Reparaturarbeiten am eigenen Gebäude zu betreten (§ 16 NRG MV). Der Nachbar muss 2 Wochen vorher informiert werden und hat Anspruch auf Schadensersatz bei Schäden.
Muss ich einen Zaun an der Grundstücksgrenze errichten?
In MV besteht keine allgemeine gesetzliche Einfriedungspflicht. Gemeinden können dies jedoch per Satzung vorschreiben. Freiwillige Grenzzäune werden vom errichtenden Eigentümer allein bezahlt.
Wann verjähren Nachbarrechtsansprüche?
Beseitigungsansprüche wegen Grenzabstandsverstößen verjähren nach 5 Jahren ab Pflanzung (§ 13 NRG MV). Allgemeine nachbarliche Unterlassungsansprüche verjähren nicht.

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HinweisDieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Stand: April 2026.
Quellen: Nachbarrechtsgesetz MV (NRG MV) vom 01.09.1994, §§ 903–924 BGB, LBauO MV, Landesschlichtungsgesetz MV.
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