StartseiteLexikon › Mietbescheinigung
Immobilienlexikon

Mietbescheinigung – Wann Vermieter sie ausstellen müssen

Die Mietbescheinigung (§ 19 BMG) ist eine Bestätigung des Vermieters über den Einzug oder Auszug eines Mieters. Sie wird für die Wohnsitzanmeldung beim Einwohnermeldeamt benötigt.

Pflicht seit 2015: Ohne Mietbescheinigung keine Anmeldung – das müssen Vermieter und Mieter wissen.

§ 19 BMGRechtsgrundlage
PflichtSeit 01.11.2015
2 WochenFrist Vermieter
BußgeldBis 1.000 EUR
Definition

Die Mietbescheinigung (Wohnungsgeber­bestätigung, § 19 BMG) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Bestätigung, die der Vermieter dem Mieter bei Ein- oder Auszug ausstellt. Sie enthält Name des Mieters, Anschrift der Wohnung und Datum des Einzugs/Auszugs. Der Mieter benötigt sie zur An- oder Abmeldung beim Einwohnermeldeamt.

Pflicht und Fristen

Was Vermieter beachten müssen

Seit dem 01.11.2015 ist der Vermieter gesetzlich verpflichtet, die Mietbescheinigung innerhalb von 2 Wochen nach Ein- oder Auszug auszustellen. Tut er das nicht, droht ein Bußgeld bis 1.000 EUR. Auch eine elektronische Ausstellung ist möglich – der Vermieter kann die Bestätigung direkt an die Meldebehörde übermitteln.

Inhalt der Mietbescheinigung

Was drinstehen muss

Die Mietbescheinigung muss enthalten: 1. Name und Anschrift des Vermieters/Wohnungsgebers. 2. Art des Vorgangs (Einzug oder Auszug). 3. Datum des Ein-/Auszugs. 4. Anschrift der Wohnung. 5. Name(n) der einziehenden/ausziehenden Person(en). Muster-Formulare stellen die Meldebehörden kostenlos bereit.

Scheinanmeldung verhindern

Warum die Pflicht eingeführt wurde

Die Wohnungsgeberbestätigung wurde eingeführt, um Scheinanmeldungen zu verhindern. Vor 2015 konnte sich jeder an einer beliebigen Adresse anmelden. Das erleichterte Betrug und Identitätsdiebstahl. Vermieter dürfen die Bestätigung nicht für Personen ausstellen, die tatsächlich nicht einziehen – das ist ebenfalls bußgeldbewehrt.

Vermietung in Rostock?

Professionelle Mieterauswahl inkl. aller Formalitäten.

Jetzt beraten lassen

Was ist Ihre Immobilie wert?

Kostenlose Marktwerteinsätzung in 48 h.

Wert ermitteln
Regionaler Bezug
Mietbescheinigung in Rostock

Anmeldung beim Bürgeramt

Bürgeramt Rostock

Die Anmeldung erfolgt beim Bürgeramt Rostock – Mietbescheinigung ist zwingend mitzubringen.

Online-Anmeldung

Rostock bietet teilweise Online-Anmeldung an – die Mietbescheinigung muss trotzdem vorliegen.

Hausverwaltungen

Professionelle Hausverwaltungen in Rostock stellen die Bestätigung meist automatisch bei Mietbeginn aus.

Häufige Fragen
FAQ – Mietbescheinigung
Was ist eine Mietbescheinigung?
Eine gesetzliche Bestätigung des Vermieters über den Ein- oder Auszug eines Mieters, die für die Wohnsitzanmeldung benötigt wird.
Ist die Mietbescheinigung Pflicht?
Ja, seit 2015 gesetzlich vorgeschrieben. Der Vermieter muss sie innerhalb von 2 Wochen ausstellen.
Was passiert ohne Mietbescheinigung?
Dem Vermieter droht ein Bußgeld bis 1.000 EUR. Der Mieter kann sich ohne die Bestätigung nicht anmelden.
Was muss drinstehen?
Name und Adresse von Vermieter und Mieter, Datum des Einzugs/Auszugs und die Wohnungsanschrift.
Wo bekomme ich das Formular?
Muster gibt es kostenlos bei den Meldebehörden oder online auf den Webseiten der Stadt.
Kann der Vermieter die Bestätigung verweigern?
Nein, er ist gesetzlich zur Ausstellung verpflichtet. Bei Verweigerung kann der Mieter das Bußgeldverfahren anstoßen.

Vermietung professionell abwickeln?

Von der Mietersuche bis zur Anmeldung – alles aus einer Hand.

Kontakt aufnehmen →
HinweisDieser Lexikonbeitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.
Quellen: § 19 BMG, Hansestadt Rostock Bürgeramt. Stand: April 2026.
🏠

QUIZ-ZEIT

Na, trauen Sie sich? 😏

12 Fragen rund um Immobilien – und wir verraten so viel: Das meiste davon wissen nicht mal wir 😉🤣

Jetzt Quiz starten →

Dauert ca. 3 Minuten · Keine Anmeldung nötig