Immobilienlexikon · Prozess & Ablauf
Besichtigungsrecht
Das Recht des Vermieters – und die Grenzen des Zutritts zur vermieteten Wohnung.
Das Besichtigungsrecht regelt, wann und unter welchen Bedingungen ein Vermieter oder Makler eine vermietete Immobilie betreten darf. Für Verkäufer in Rostock, die eine vermietete Wohnung oder ein Mehrfamilienhaus veräußern möchten, ist dieses Recht in der Praxis von zentraler Bedeutung.
Voraussetzungen für eine Besichtigung
Eine Besichtigung erfordert grundsätzlich einen sachlichen Grund: geplante Instandsetzungsarbeiten, bevorstehender Verkauf, Neuvermietung nach Kündigung oder behördlich angeordnete Prüfungen. Reiner Kontrolldrang reicht nicht aus.
Die Ankündigung muss rechtzeitig erfolgen – nach herrschender Rechtsprechung mindestens 24 Stunden vorher (BGH, Urteil v. 04.06.2014, VIII ZR 289/13), bei normalem Anlass 3–5 Werktage. Ausnahme: Gefahr in Verzug (Rohrbruch, Brand).
Die Besichtigung hat zu sozial üblichen Zeiten stattzufinden: Werktags 10–13 Uhr und 15–18 Uhr, samstags 10–13 Uhr gelten als angemessen. Sonn- und Feiertagsbesichtigungen sind nur in Notfällen zulässig.
Häufigkeit und Dauer – was ist zumutbar?
Gerichte billigen bei laufendem Mietverhältnis in der Regel 2–3 Besichtigungen pro Jahr ohne besonderen Anlass. Bei aktivem Verkaufsprozess oder Neuvermietungssuche kann die Frequenz auf wöchentlich 1–2 Termine steigen, sofern organisatorisch zumutbar.
In Rostock urteilen Gerichte des LG Rostock und AG Rostock im Einklang mit bundesweiter Rspr.: Exzessive Terminserien ohne Voranmeldung gelten als Belästigung und können zu Schadensersatzansprüchen des Mieters führen.
Beim Verkauf eines Mehrfamilienhauses in Rostock empfiehlt Büchel Immobilien, Interessenten nur in Begleitung des Maklers und nach vorheriger schriftlicher Ankündigung Zutritt zu gewähren – das schützt Mieter und Verkäufer vor Streitigkeiten.
Besichtigungsrecht beim Immobilienverkauf in Rostock
Wer in Rostock eine vermietete Eigentumswohnung oder ein MFH verkauft, muss Kaufinteressenten Besichtigungen ermöglichen. Das Besichtigungsrecht des Vermieters überträgt sich auch auf den beauftragten Makler, sofern eine entsprechende Vollmacht vorliegt.
Verweigert der Mieter trotz ordnungsgemäßer Ankündigung und sachlichem Grund die Besichtigung, kann der Vermieter auf Duldung klagen. Praktisch ist jedoch die Einigung günstiger: Ein kleines Entgegenkommen beim Mietpreis oder eine Vereinbarung über feste Besichtigungsfenster löst Konflikte schneller.
Wichtig bei Sanierungen in Stadtteilen wie Rostock-KTV, Südstadt oder Lichtenhagen: Bauarbeiten begründen ein eigenständiges Besichtigungsrecht nach §§ 554, 555a BGB.
Verweigerung und Konsequenzen
Betritt der Vermieter die Wohnung ohne Einwilligung, ist dies Hausfriedensbruch (§ 123 StGB). Der Mieter kann bei wiederholten unangekündigten Besuchen außerordentlich kündigen.
Verweigert der Mieter dauerhaft berechtigte Besichtigungen, kann dies zur Abmahnung und ordentlichen Kündigung führen. Voraussetzung ist stets, dass der Vermieter das Besichtigungsrecht korrekt ausgeübt hat.
Häufige Fragen zum Thema Besichtigungsrecht
Muss ich als Mieter eine Besichtigung dulden?
Wie oft darf der Vermieter pro Monat eine Besichtigung verlangen?
Darf ein Makler die Wohnung auch ohne den Vermieter besichtigen?
Was passiert, wenn der Mieter die Besichtigung verweigert?
Gilt das Besichtigungsrecht auch nach Ausspruch der Kündigung?
Darf der Vermieter Fotos während der Besichtigung machen?
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Hinweis: Dieser Lexikonbeitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Angaben nach bestem Wissen, ohne Gewähr. Stand: 2025. Büchel Immobilien Rostock.