Beschlusssammlung WEG
Was die Beschlusssammlung der WEG enthält, warum sie für Käufer wichtig ist – und wer Einsicht nehmen darf.
Die Beschlusssammlung dokumentiert alle Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft. Für Käufer einer Eigentumswohnung ist sie eine unverzichtbare Informationsquelle.
Die Beschlusssammlung ist ein nach § 24 Abs. 7 WEG vom Verwalter zu führendes Register aller Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung. Sie enthält auch gerichtliche Entscheidungen und ist von jedem Wohnungseigentümer einsehbar.
Versammlungsbeschlüsse
Alle Beschlüsse der Eigentümerversammlung: Wirtschaftsplan, Sonderumlagen, Instandhaltungsmaßnahmen, Verwalterbestellung.
Umlaufbeschlüsse
Auch schriftliche Beschlüsse im Umlaufverfahren (§ 23 Abs. 3 WEG) müssen in die Sammlung aufgenommen werden.
Gerichtsentscheidungen
Urteile in Beschlussanfechtungsklagen werden ebenfalls dokumentiert – wichtig für die Bestandskraft von Beschlüssen.
Geplante Sanierungen
Beschlossene Instandhaltungsmaßnahmen können Sonderumlagen nach sich ziehen – oft mehrere Tausend Euro pro Einheit.
Streitigkeiten erkennen
Häufige Beschlussanfechtungen oder Rechtsstreitigkeiten deuten auf Konflikte in der WEG hin.
Kostenverteilung
Änderungen am Verteilungsschlüssel oder besondere Kostenregelungen sind nur in der Beschlusssammlung dokumentiert.
Vor Notartermin einsehen
Fordern Sie die Beschlusssammlung VOR dem Kauf über den Verwalter an. Kaufinteressenten haben ein berechtigtes Interesse.
Letzte 5 Jahre prüfen
Fokus auf die letzten 5 Jahre: Sonderumlagen, Instandhaltungsrücklagen, Streitigkeiten und Verwalterwechsel.
Protokolle mitlesen
Ergänzend zu den Beschlüssen auch die Versammlungsprotokolle anfordern – sie enthalten wichtigen Kontext.
Aufteilungsplan
Wie Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum in der WEG abgegrenzt werden.
Ankaufsprüfung
Due Diligence beim Immobilienkauf – alle Prüfschritte im Überblick.
Sonderumlage
Wann die WEG Sonderumlagen beschließt und was Eigentümer zahlen müssen.
Wer führt die Beschlusssammlung?
Darf ich als Kaufinteressent die Beschlusssammlung einsehen?
Was passiert, wenn der Verwalter keine Beschlusssammlung führt?
Wie lange müssen Beschlüsse aufbewahrt werden?
Kann ein WEG-Beschluss angefochten werden?
Fragen zu Beschlusssammlung WEG?
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