Immobilienlexikon · Buchstabe B
Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung, die ein Grundstückseigentümer gegenüber der Baubehörde eingeht – und die den Handlungsspielraum bei Bebauung oder Verkauf erheblich einschränken kann.
Baulasten sind tückisch, weil sie nicht im Grundbuch stehen. Sie werden im Baulastenverzeichnis der zuständigen Bauaufsichtsbehörde geführt – einem Register, das viele Käufer und selbst manche Makler bei der Prüfung übersehen. Dabei kann eine einzige Baulast über Nutzbarkeit, Teilbarkeit und letztlich den Preis eines Grundstücks entscheiden.
Beide schränken die Nutzung eines Grundstücks ein – aber auf unterschiedlichen Rechtsebenen:
In der Praxis begegnen Eigentümern und Käufern vor allem diese Typen:
Daneben gibt es Vereinigungsbaulasten (mehrere Flurstücke gelten baurechtlich als ein Grundstück) und Anbaubaulasten (Pflicht zur geschlossenen Bebauung an der Grundstücksgrenze).
Beim Verkauf kann eine Baulast zum echten Preisfaktor werden – positiv wie negativ:
In Mecklenburg-Vorpommern regelt § 79 der Landesbauordnung (LBauO M-V) die Baulast. Das Baulastenverzeichnis wird bei der unteren Bauaufsichtsbehörde geführt – in Rostock ist das das Amt für Bau und Stadtentwicklung (Holbeinplatz 14, 18057 Rostock).
In der Praxis begegnen uns Baulasten in Rostock besonders häufig bei:
Ja – aber es ist kein Selbstläufer. Die Löschung setzt voraus, dass die Bauaufsichtsbehörde zustimmt. Das ist nur möglich, wenn die baurechtliche Anforderung, die zur Baulast führte, nicht mehr besteht (z. B. weil ein neuer Bebauungsplan gilt) – oder die Baulast durch andere Maßnahmen ersetzt werden kann (z. B. eigene Stellplätze statt Nachbar-Stellplatzbaulast).
Ein Anspruch auf Löschung besteht grundsätzlich nicht. Die Behörde entscheidet nach Ermessen. In der Praxis dauert das Verfahren mehrere Wochen bis Monate – und erfordert oft Abstimmung mit dem begünstigten Nachbarn.
Baulasten stehen nicht im Grundbuch. Sie müssen einen Auszug aus dem Baulastenverzeichnis bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde beantragen. In Rostock ist das das Amt für Bau und Stadtentwicklung (Holbeinplatz 14). Der Auszug kostet je nach Umfang ca. 15–50 € und wird in der Regel innerhalb weniger Tage ausgestellt. Bei einem Grundstücksverkauf sollte dieser Auszug immer vorliegen.
Das hängt von der Art der Baulast ab. Eine Abstandsflächenbaulast, die lediglich den bestehenden Zustand absichert, hat oft keinen messbaren Einfluss auf den Preis. Eine Zufahrtsbaulast, die einen Teil des Grundstücks dauerhaft für den Nachbarn freihält, kann dagegen den nutzbaren Bereich reduzieren und damit den Wert mindern. Entscheidend ist: Was kann auf dem Grundstück noch gebaut oder verändert werden – und wie stark schränkt die Baulast das ein?
Ja. Baulasten sind grundstücksbezogen und gehen automatisch auf den Rechtsnachfolger über – also auf den Käufer. Es gibt keine Möglichkeit, eine Baulast im Kaufvertrag „auszuschließen“. Deshalb ist es entscheidend, das Baulastenverzeichnis vor dem Kauf zu prüfen. Wenn eine Baulast besteht, sollte sie in die Preisverhandlung einfließen – vor allem dann, wenn sie die geplante Nutzung einschränkt.
Baulasten werden im Baulastenverzeichnis geführt, das bei der zuständigen Baubehörde der jeweiligen Gemeinde liegt – in Rostock beim Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft. Im Gegensatz zu Grundbucheinträgen ist das Baulastenverzeichnis nicht für jedermann frei einsehbar; Sie benötigen ein berechtigtes Interesse (z. B. als Eigentümer oder Käufer). Eine Abfrage sollte bei jedem Grundstücks- oder Hauskauf zur Routine gehören.
Eine Baulast kann gelöscht werden, wenn die Baubehörde kein öffentliches Interesse mehr an ihr hat – etwa weil der ursprüngliche Zweck (z. B. eine Zufahrtssicherung) entfallen ist. Hinzu kommt, dass der Verpflichtete die Löschung beantragen muss und die Behörde zustimmen muss. In der Praxis ist das aufwendig und gelingt nicht immer. Für Verkauf und Beleihung in Rostock sollte man daher frühzeitig prüfen lassen, ob eine Baulast wert- oder nutzungsmindernd wirkt.
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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Baulasten und deren Auswirkungen sind immer einzelfallabhängig – für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die zuständige Bauaufsichtsbehörde oder einen Fachanwalt. Angaben ohne Gewähr. – Büchel Immobilien Rostock.