Hilfe zur Pflege – wenn das Geld für das Pflegeheim nicht reicht
Hilfe zur Pflege ist die Sozialhilfeleistung, die einspringt, wenn Rente und Vermögen den Eigenanteil im Pflegeheim nicht mehr decken. Geregelt im SGB XII.
Vor der Bewilligung prüft das Amt das Vermögen – geschützt bleibt nur das Schonvermögen. Wer eine Immobilie besitzt, sollte den Unterschied zwischen betreutem Wohnen und stationärer Pflege kennen und früh über eine Vermögensübertragung nachdenken. Diese Seite erklärt Voraussetzungen, Ablauf und Fallstricke.
Die Hilfe zur Pflege ist eine Leistung der Sozialhilfe nach dem Siebten Kapitel des SGB XII. Sie übernimmt die Pflegekosten ganz oder teilweise, wenn die eigene Rente, die Leistungen der Pflegeversicherung und das einzusetzende Vermögen nicht ausreichen. Anspruch besteht erst, wenn das Vermögen bis auf das Schonvermögen aufgebraucht ist.
Wann springt das Sozialamt ein?
1. Pflegeversicherung
Die Pflegekasse zahlt einen festen Zuschuss je nach Pflegegrad. Der Rest – der Eigenanteil – bleibt offen.
2. Rente & Einkommen
Renten und sonstiges Einkommen werden für den Eigenanteil eingesetzt.
3. Vermögen
Reicht das nicht, muss verwertbares Vermögen bis auf das Schonvermögen eingesetzt werden – erst dann zahlt das Amt.
Wie das Amt das Vermögen prüft
Vermögen rechtzeitig schützen
Früh übertragen
Über einen Übergabevertrag oder eine Geldschenkung beginnt die 10-Jahres-Frist zu laufen. Je früher, desto sicherer.
Reserve einplanen
Die Eltern müssen genug für die eigene Pflege behalten. Nur der Überschuss wird weitergegeben.
Alternativen prüfen
Modelle wie Leibrente oder Umkehrhypothek können Liquidität schaffen, ohne dass die Eltern ausziehen müssen.
Hilfe zur Pflege in Rostock & MV
Pflegewohngeld in MV
In Mecklenburg-Vorpommern kann Pflegewohngeld die Investitionskosten des Heims teilweise oder ganz abdecken – das senkt den Eigenanteil, bevor Hilfe zur Pflege nötig wird.
Günstigeres Preisniveau
Mit rund 2.900 € monatlichem Eigenanteil liegt MV unter dem Bundesschnitt. Wer eine Immobilie besitzt, sollte den Wert dennoch kennen – fragen Sie uns über Kontakt oder die kostenlose Wertermittlung.
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Alle Begriffe A–Z im Überblick
FAQ zu Hilfe zur Pflege
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